Servus zusammen.
Wir lassen als energetische Einzelmaßnahme bei uns die Fenster tauschen.
- Materialkosten: 20k €, Arbeitsaufwand: 10k €
- BEG Förderung mit iSFP: 20% -> Bleiben also noch 16k € Materialkosten und 8k € Arbeitsaufwand übrig nach Förderung.
soweit ich das hier aus anderen Beiträgen bereits verstanden habe, kann man die restlichen Kosten i.H.v. 24k € nicht steuerlich geltend machen nach §10f EStG und nach $35c EStG richtig?
- Gilt das auch für die restlichen Kosten als Haushaltsnahe Handwerkerleistung nach §35a EStG? Oder kann ich hier die 8k € ansetzen (Auch wenn hier ja nur max. 20% v. 6k € angesetzt werden können)
- Wie schaut es mit den absetzbaren Kosten für die häuslichen Arbeitszimmer aus? Kann ich die Restkosten nach Förderung hier Anteilig zum Abzug bringen?