Kindergeldauszahlung an Ex-Frau

  • Nach der Scheidung wohnt meine Tochter bei meiner Ex-Frau und sie bekommt auch das Kindergeld ausgezahlt.

    Muss oder sollte ich diesen Sachverhalt in der Wiso Steuer Software bei meiner EST-Erklärung eingeben und wenn ja, wo?

  • Wenn ich das so mache und den Programmanleitungen Zeile für Zeile folge und die Angaben in der Anlage Kind tätige, dann finde ich an keiner Stelle eine Eingabemöglichkeit für die Information, wer das Kindergeld auf sein Konto ausbezahlt bekommt. Spielt diese Information keine Rolle? Am Ende "denkt" das Programm, ich hätte ja schon Kindergeld ausbezahlt bekommen und das stimmt aber gar nicht. Das ist die Stelle, an der ich gedanklich gerade hänge.
    Oder anders gefragt: Ist es überhaupt richtig, wenn das Programm mit dem hälftigen Kindergeld rechnet, ich aber gar keines bekommen habe?
    Vielen Dank übrigens für die schnelle Antwort zu meinem ersten Beitrag:)

  • ..., dann finde ich an keiner Stelle eine Eingabemöglichkeit für die Information, wer das Kindergeld auf sein Konto ausbezahlt bekommt. Spielt diese Information keine Rolle?

    So ist es in diesem Fall.


    Am Ende "denkt" das Programm, ich hätte ja schon Kindergeld ausbezahlt bekommen und das stimmt aber gar nicht.

    Du hast es in dem Sinne ja hälftig "ausgezahlt" bekommen, weil Deine Unterhaltsverpflichtung für das Kind entsprechend gemindert worden ist (vereinfachter Zahlungsweg). Und deshalb wird eben jedem Elternteil ein halbes Kindergeld angerechnet.

  • Ok, vielen Dank. Dann hat das alles also überhaupt nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tun.
    Ich dachte, dass ich das irgendwo bei den Fragen zur Übertragung von Kinderfreibeträgen eintragen müsste.

    Es gibt eine Frage in der Wiso Software zur "Übertragung des Betreuungsfreibetrags".
    Dort heißt es: "War <Name meiner Tochter> nicht bei <mein Name> gemeldet und die Mutter beantragt deshalb den Betreuungsfreibetrag für <Name meiner Tochter>?"
    Diese Frage hätte ich fast mit JA beantwortet, denn meine Tochter ist nicht bei mir in der Wohnung gemeldet und die Mutter hat das volle Kindergeld für sich beantragt. Ich war mir nur nicht sicher, ob Kindergeld in diesem Zusammenhang gleich Betreuungsfreibetrag ist.
    Allerdings ändert sich auch nichts an der vom Programm errechneten Steuererstattung durch diese Einstellungsänderung, so dass ich es jetzt einfach lasse.