Gewinnaufteilung bei abweichendem Wirtschaftsjahr (Landwirtschaft)

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft übernommen und sitze nun vor meiner ersten Steuererklärung. Privat nutze ich Wiso seit einigen Jahren und möchte nun auch die Steuererklärung für meinen Betrieb in Wiso abwickeln.

    Wie in der Landwirtschaft üblich, habe ich ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (1.7. - 30.6.). Dies kann ich in Wiso auch entsprechend anlegen. Jetzt stehe ich vor dem Problem der Gewinnermittlung mittels EUR, da der Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 22/23 (1.7.2022 - 30.6.2023) nach meinem Verständnis jeweils zur Hälfte auf die Kalenderjahre 22 und 23 aufgeteilt werden muss (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG). Wie lässt sich dies in Wiso abbilden? Nachdem Wiso bei der Anlage eines Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebes explizit nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr frägt, gehe ich davon aus, dass auch die EUR möglich sein muss. Das Modul EUR habe ich gefunden, aber hier lassen sich nur Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres buchen...


    Bin für jegliche Tipps dankbar!

    Viele Grüße!

  • Wird doch bei den L+F-Einkünften im ESt-Modul beim Punkt Einkünfte alles explizit abgefragt.


    Ansonsten: Landwirt Wirtschaftsjahr - erweiterte Forumssuche

    Im Est Modul schon, aber dort kann ich nur eine EUR importieren, die ich im EUR Modul angelegt habe. Ich müsste ja zwei EURs aus zwei Wirtschaftsjahren importieren - aber es scheitert sogar schon vorher, weil ich keine vom Kalenderjahr abweichende EUR im EUR Modul anlegen kann?

  • Man importiert die dort ja auch nicht, sondern gibt die Ergebnisse der jeweiligen Gewinnermittlungszeiträume und sonstige relevante Daten ein. Deine EÜR versendest Du selbstverständlich aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus direkt.


    Hast Du Dir die Treffer der Forumssuche und die in Frage kommenden Threads überhaupt einmal angeschaut?

  • Man importiert die dort ja auch nicht, sondern gibt die Ergebnisse der jeweiligen Gewinnermittlungszeiträume und sonstige relevante Daten ein. Deine EÜR versendest Du selbstverständlich aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus direkt.


    Hast Du Dir die Treffer der Forumssuche und die in Frage kommenden Threads überhaupt einmal angeschaut?

    Du erwähnst, dass die EURs aus dem EUR Modul heraus versendet werden sollen. Das würde zunächst bedingen, dass man eine EUR für das Wirtschaftsjahr anlegen kann. Habe ich übersehen, dass man die EUR ebenfalls abweichend vom Kalenderjahr anlegen kann?

    Edit: Und ja, ich habe mir die Beiträge angeschaut. Ich hatte aber gehofft, dass sich seit 2013 etwas getan hat...

  • Ich hatte aber gehofft, dass sich seit 2013 etwas getan hat...

    Nein, das ist eine Software, die im freien Markt für knappe 20€ zu haben ist. Abweichendes Wj. wird wohl nur Profisoftware können.


    Ich hatte den einfach Weg mit Umstellung des WJ. im Kopf: EÜR Landwirtschafts Vorjahresverlust

  • Abweichendes Wj. wird wohl nur Profisoftware können.

    Wenn ich in meinem Buhl-Programm Land- und Forstwirtschaft auswähle, wird nicht nur nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr gefragt, es ist bereits

    so voreingestellt, d. h., die Frage ist bereits bejaht, da muss ich nur noch 01.07 als Beginn eingeben.

  • Abweichendes Wj. wird wohl nur Profisoftware können.

    Wenn ich in meinem Buhl-Programm Land- und Forstwirtschaft auswähle, wird nicht nur nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr gefragt, es ist bereits

    so voreingestellt, d. h., die Frage ist bereits bejaht, da muss ich nur noch 01.07 als Beginn eingeben.

    Eben nicht leider - hier ist das abweichende Wirtschaftsjahr im EUR Modul gemeint...


    Ist es möglich, mehr als eine EUR pro Kalenderjahr abzusenden? Dann könnte man sich ja damit behelfen, zwei EURs pro Kalenderjahr zu erstellen. Beispiel für das Kalenderjahr 2022: Hier würde man dann EUR 2022-2 (1.7.2022 - 31.12.2022) und EUR 2023-1 (1.1.2023 - 30.6.2023) abgeben. Für das Kalenderjahr 2023 dann entsprechend EUR 2023-2 (1.7.2023 - 31.12.2023) und EUR 2024-1 (1.1.2024 - 30.6.2024). Man müsste dann die Ergebnisse der für ein Wirtschaftsjahr zugehörigen Teil-EURs addieren und entsprechend im Est Modul eingeben, wo sie dann wieder aufgeteilt werden...könnte das klappen?


    Evtl. übersehe ich auch etwas...was ist denn eigentlich der Mehrwert der "Import" Funktion von EURs aus dem EUR Modul ins EST Modul, wenn ich auch aus dem EUR Modul heraus die EUR abgeben kann?

  • Abweichendes Wj. wird wohl nur Profisoftware können.

    Wenn ich in meinem Buhl-Programm Land- und Forstwirtschaft auswähle, wird nicht nur nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr gefragt, es ist bereits

    so voreingestellt, d. h., die Frage ist bereits bejaht, da muss ich nur noch 01.07 als Beginn eingeben.

    Ja und dann die Einkünfte des jeweiligen Wirtschaftsjahres sowie andere ggf. relevante Daten des Wirtschaftsjahres eingeben. Wenn Du das schon schreibst, solltest Du es auch mal ausprobieren. Das Programm erstellt Dir definitiv keine Gewinnermittlung (Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben) für ein abweichendes Wirtschaftsjahr.


    ...könnte das klappen?

    Nein. Lies doch bitte, was ich im verlinkten Beitrag zu einem möglichen Prozedere und Problemen dabei geschrieben habe.

  • Die EÜR ist bei Land- und Forstwirten grundsätzlich für das jeweilige Wirtschaftsjahr zu erstellen. Wenn du dafür ein kommerzielles Steuerprogramm

    nutzen willst, benötigst du 2 Jahresversionen.

    Die hälftige Aufteilung bei Wirtschaftsjahrbeginn 01.07. erfolgt doch erst in der Anlage L zur Einkommensteuererklärung.

  • Schwach, ...

    Finde ich angesichts des geringen Preises der Software und des wirklich kleinen Anwenderkreises nicht. Und wirklich jeder hat ohne jeden einen merklichen Nachteil die Möglichkeit, auf das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr zu wechseln. Wobei auch da das Programm (noch) Probleme macht und niemand es meldet bzw. die Themen insoweit auf dem Laufenden hält (siehe wieder verlinkter Thread). Von nichts kommt in jedem Fall nichts.

  • Die EÜR ist bei Land- und Forstwirten grundsätzlich für das jeweilige Wirtschaftsjahr zu erstellen. Wenn du dafür ein kommerzielles Steuerprogramm

    nutzen willst, benötigst du 2 Jahresversionen.

    Auch das bringt ihm nichts ohne Gehudel. Und elektronisch übermitteln bringt auch nichts, da das FA eine EÜR für das abweichende Wirtschaftsjahr fordert. Genau dafür gibt es auf L+F spezialisierte Steuerberater, die entsprechende Software haben. Diese ist allerdings nicht für Beträge zwischen 20€ und 40€ zu haben.

  • Und elektronisch übermitteln bringt auch nichts, da das FA eine EÜR für das abweichende Wirtschaftsjahr fordert.

    Ich habe das jetzt mal für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 getestet und wüsste nicht, woran das scheitern sollte, außer dass ich den zutreffenden Hinweis

    bekomme, dass das Wirtschaftsjahr erst am 30.06.2024 endet und die Gewinnermittlung sinnvollerweise erst nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs

    übermittelt werden soll.


  • Danke fürs Ausprobieren! Was genau hast du getestet? Den Vorschlag mit mehreren EURs pro Kalenderjahr?

    Die Gewinne hast du einfach im Est Modul eingetragen, oder? Das geht schon, aber die EUR muss eben elektronisch übermittelt werden und das eigentlich fürs Wirtschaftsjahr. Meine Hoffnung ist, dass das FA auch zwei separate EURs akzeptiert - dann ließe sich alles im Wiso abbilden.

  • Sei doch bitte so gut, und präzisiere, welchen Beitrag du meinst. Ich verstehe es nicht. Woran sollte mein beschriebenes Vorgehen scheitern?

  • ... woran das scheitern sollte, ...

    Alleine schon daran, dass nicht der Gewinn 01.07.-31.12. maßgeblich ist, sondern die Hälfte des Gewinns aus dem Zeitraum 01.07.-30.06. des Folgejahres. Es geht schlicht und einfach nicht zutreffend abzuwickeln.

  • Sorry, ich stand irgendwie auf dem Schlauch:

    ... Verständnis jeweils zur Hälfte auf die Kalenderjahre 22 und 23 aufgeteilt werden muss ...

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass es Dir tatsächlich um die ESt-Erklärung 2022 nebst EÜR geht? Das ist doch mit der 2023er Programmversion überhaupt kein Problem:


    Software lädt bei gerade keine Screenshots. Erst 1/2 der letztes EÜR eintragen, dann für zweiten Zeitraum RÜR Pfeil anklicken und Einnahmen/Ausgaben erfassen, bestätigen, fertig.

  • Sorry, ich stand irgendwie auf dem Schlauch:

    ... Verständnis jeweils zur Hälfte auf die Kalenderjahre 22 und 23 aufgeteilt werden muss ...

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass es Dir tatsächlich um die ESt-Erklärung 2022 nebst EÜR geht? Das ist doch mit der 2023er Programmversion überhaupt kein Problem:


    Software lädt bei gerade keine Screenshots. Erst 1/2 der letztes EÜR eintragen, dann für zweiten Zeitraum RÜR Pfeil anklicken und Einnahmen/Ausgaben erfassen, bestätigen, fertig.

    Genau, ESt 2022 nebst EUR.

    Deine Angaben beziehen sich auf das ESt-Modul, richtig? Wir versuchen hier also den Weg ohne EUR-Modul und mittels Formularbasierter Eingabe. Am Ende scheitert es am gleichen Problem: Nämlich daran, dass ich nur Einkünfte innerhalb des Kalenderjahres buchen kann. Siehe Screenshot:


    Damit wäre aber die gesamte Rubrik Landwirtschaft im Wiso für 90 Prozent der Landwirte wertlos...