Umzug und Jobwechsel

  • Hallo liebes Forum,


    für folgende Fragestellungen brauche ich Eure Hilfe was meine Einkommensteuererklärung für 2023 betrifft:


    1.) Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet, leben aber zusammen (vor und nach Umzug an gleicher Adresse gemeldet) und sind im September 2023 von BaWü nach Hessen gezogen. Kann jetzt jeder von uns beiden die Umzugskostenpauschale geltend machen, oder nur einer von uns beiden, dann aber mit einer Erhöhung der Pauschale wegen einer 2. Person?


    2.) Zählt der Wechsel der Werkstudententätigkeit auf Festanstellung als "beruflich bedingter Jobwechsel", wenn ich bei der selben Firma bleibe und neben dem Beschäftigungsverhältnis von der Konzernmutter zur Konzerntochter wechsle?



    Zum Hintergrund:


    1.) Der Umzug rührte daher, dass meine Freundin den Arbeitgeber gewechselt hat. Aus ihrer Sicht ganz klar ein beruflich bedingter Wechsel. Ich bin mit ihr umgezogen, aber es ist aus meiner Sicht "strittig" ob sich bei mir ein beruflicher Grund begründen lässt. Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich der Niederlassung zugeordnet, die meinem Wohnort am nächsten liegt. Beim alten Wohnort (in BaWü) war es Nürnberg. Beim neuen Wohnort (in Hessen) ist es Frankfurt. Der Kunde des Projektes dem ich zugeteilt bin sitzt in Frankfurt. Kann man man aus eurer Sicht dann argumentieren, dass ich aus beruflichen Gründen nach Hessen gezogen bin, weil das Kundenprojekt in Frankfurt ist? Ich kann bis zu 100% Remote arbeiten und mache das auch nahezu. Demzufolge hätte es den Umzug, aus meiner Sicht, nicht zwingend benötigt um trotzdem für den Kunden in Frankfurt arbeiten zu können. Durch das Homeoffice ist es egal, ob ich aus Nürnberg oder aus Frankfurt für einen Kunden in Frankfurt arbeite.



    2.) Ich bin zum 1.10.2023 von einem Werkstudenten zum Vollzeitbeschäftigten gewechselt, allerdings bei der gleichen Softwarefirma. Hier muss ich noch ergänzen, als Werkstudent war ich bei der Muttergesellschaft (AG) angestellt und bin als Vollzeitangestellter zu einer Tochtergesellschaft (GmbH) gewechselt, aber bei der selben Firma. Vor meinem Studium war ich für meine Berufsausbildung und daran anschließende Vollzeitbeschäftigung schon mal Festangestellter. Ist also nicht "das erste Mal".


    Danke Euch und VG

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • aber es ist aus meiner Sicht "strittig" ob sich bei mir ein beruflicher Grund begründen lässt.

    Kann man man aus eurer Sicht dann argumentieren, dass ich aus beruflichen Gründen nach Hessen gezogen bin, weil das Kundenprojekt in Frankfurt ist?

    Dem Forum ist eine Steuerberatung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Ihr sollet Euch eine geeignete Steuersoftware, gleich welchen Anbieters, anschaffen und es mit den entsprechenden Hilfen und Erläuterungen nutzen. Auch die erweiterte Forumssuche sollte einige Infos bringen. Ansonsten wären die Angehörigen der steuerberatenden Berufe Eure Ansprechpartner.


    Umzug von der Steuer absetzen - Buhl Steuer-Ratgeber