Moin,
durch einen entsprechenden Artikel in der aktuellen Finanztest (online: https://www.test.de/Steuererkl…tzen-5230729-0/#id5302411) bin ich auf eine Steueränderung für 2023 aufmerksam geworden:
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Zitat:
Homeoffice-Pauschale trotz Arbeitszimmer
Mit der Homeoffice-Pauschale rechnen für das Steuerjahr 2023 erstmals auch viele Arbeitnehmende, die in früheren Jahren noch ihre tatsächlichen Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abrechnen konnten. Der Grund: Bis 2022 konnten zum Beispiel Lehrer oder Beschäftigte im Außendienst ihre tatsächlichen Raumkosten zumindest bis zur Grenze von 1 250 Euro im Jahr beim Finanzamt angeben. Das war möglich, wenn für die im Heimbüro erledigten Aufgaben kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Regelung gilt seit 2023 nicht mehr – tatsächliche Raumkosten können nur noch diejenigen geltend machen, für die das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. So bleibt etwa einer Lehrerin, die morgens in der Schule ist und nachmittags im heimischen Büro Unterricht vorbereitet, nur noch die Abrechnung per Homeoffice-Pauschale. Auf diesen und viele andere Einzelaspekte der aktuellen Steuerregeln gehen wir in unseren Fragen und Antworten genauer ein.
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Zitat 2:
Als Lehrer nutze ich das Arbeitszimmer oft nachmittags. Wie rechne ich ab?
Vermutlich anders, als Sie es gewöhnt sind: Für 2023 dürfen Sie anders als in den Vorjahren nicht mehr bis zu 1 250 Euro Raumkosten geltend machen, denn für Sie als Lehrer bildet das Büro zu Hause nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben noch einmal klargestellt. Die Regel gilt zum Beispiel auch für Hochschullehrer und Richter.
Stattdessen setzen Sie für die Tage, an denen Sie im heimischen Arbeitszimmer tätig waren, die Homeoffice-Pauschale an. Gut zu wissen: Steht Ihnen für die zu Hause erledigten Aufgaben kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, machen Sie die Homeoffice-Pauschale auch für solche Tage geltend, an denen Sie nur kurz zu Hause gearbeitet haben. Die 6 Euro pro Tag können Sie also auch abrechnen, wenn Sie den überwiegenden Teil Ihres Arbeitstages in der Schule verbracht haben.
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Verwiesen wird hier auf ein Schreiben unter:
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Leider finde ich keine entsprechende Hinweise bei WISO-Steuer. Vor allem interessiert mich eine Frage: Wie viele Tage darf ich für die Homeoffice-Paushale ansetzten? Und ab wann zählt es als Arbeitstag? Am Samstag für ca. 30 Minuten E-mails beantworten ist für mich bereits Arbeit im Homeoffice.
Abgesehen von dem Maximalbetrag würden sich bei mir rein rechnerisch 52 Wochen * 5 Tage - 30 Tage Urlaub = 230 (Werktage) + Wochenenden ergeben. Leider habe ich keine entsprechenden Aufzeichnungen.