Krankengeld Brutto oder Netto, wie angeben?

  • Hallo,


    ich habe heute die Bescheinigung für Krankengeld bekommen. Mir fiel auf, dass die Beträge (gezahlt und in der Bescheinigung) abweichen. Nach etwas recherche im Online-Portal der KK sehe ich, dass die Differenz der Punkt "Versicherungsbeiträge" im Online-Portal sind.
    Also beispiel:
    Krankgengeld Überweisung: 10.000 EUR
    Online sehe ich Versicherungsaufwendungen: 1.000 EUR
    Krankenkassenbeitrag: 1.000 EUR


    In der Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen fürs Finanzamt: 11.000 EUR


    Nun muss ich ja diese 11.000 EUR angeben wenn ich das richtig verstanden habe, also Brutto.


    Dann erhöhne aber ja auch die Versicherungsaufwendungen meinen Progressionsvorbehalt bzw. dadurch die zu zahlende Steuer. Kann ich diese dafür irgendwo wieder als Versicherungsaufwendungen angeben? Oder gebe ich nur diese 11.000 EUR an und die Aufwendungen nicht weiter?


    Danke euch !!! :)

  • Nun muss ich ja diese 11.000 EUR angeben wenn ich das richtig verstanden habe, also Brutto.

    So ist es.


    Dann erhöhne aber ja auch die Versicherungsaufwendungen meinen Progressionsvorbehalt bzw. dadurch die zu zahlende Steuer. Kann ich diese dafür irgendwo wieder als Versicherungsaufwendungen angeben?

    Nein, weil Du selber ja eben keine Beiträge entrichten musstest bzw. entrichtet hast.


    Oder gebe ich nur diese 11.000 EUR an und die Aufwendungen nicht weiter?

    Genau. Haben wir aber auch zigmal im Forum erläutert und sollte unschwer über die Forumssuche auffindbar sein. Und in der Steuersoftware wird das ebenfalls erläutert, falls Du diese nutzt.

  • Wobei es natürlich stimmt, dass sich die vom Krankengeld abgeführten Beiträge auf den Progressionsvorbehalt auswirken, aber die Finanzverwaltung

    beruft sich auf die Leistungsgesetze. Beim Bezug von ALG I ist es nicht so, da wirkt sich nur der Nettobezug progressionserhöhend aus.