Steuererklärung abgeben trotz Antrag auf Änderung im Vorjahr?

  • Hallo!

    Ich bin im Forum nicht fündig geworden und frage mal kurz hier, vlt. kann mir jemand helfen.

    Ich muss die Steuererklärung für das Jahr 2022 noch machen, allerdings hatte ich für das Jahr 2021 einen Antrag auf Änderung gestellt, da es Unstimmigkeiten gab.
    Eine Antwort zum Antrag habe ich bis heute noch nicht erhalten. Finanzamt typisch bekomme ich die Antwort ist in Bearbeitung (3 Monate her seit der Abgabe).
    Soll abwarten und meine Steuererklärung für das folge Jahr später abgeben oder soll ich es schon einreichen? Naja, die Abgabe Termine sind schon vorbei... :rolleyes:

    Danke.!

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Steuererklärung abgeben trotz Antrag auf Änderung im Vorjahr ?“ zu „Steuererklärung abgeben trotz Antrag auf Änderung im Vorjahr?“ geändert.
  • Soll abwarten und meine Steuererklärung für das folge Jahr später abgeben oder soll ich es schon einreichen? Naja, die Abgabe Termine sind schon vorbei... :rolleyes:

    Kommt ja nun darauf an, ob es sich um eine Antragsveranlagung oder eine Pflichtveranlagung handelt. Das musst Du schon selber entscheiden und die Konsequenzen hinsichtlich möglicher Fristen tragen.


    Im Übrigen dürfen wir hier aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten.

  • Eine Antwort zum Antrag habe ich bis heute noch nicht erhalten. Finanzamt typisch bekomme ich die Antwort ist in Bearbeitung (3 Monate her seit der Abgabe).

    Jedes Jahr ist getrennt von den Vorjahren zu betrachten - du musst für jedes Jahr die entsprechenden Fristen einhalten unabhängig davon, ob Vorjahre noch offen sind oder nicht.