Wärmepumpe + Ölheizung gemeinsamer Wärmemengenzähler

  • Hallo zusammen,


    habe mir vor kurzem WISO Vermieter geholt und schaffe es nicht, unsere Konstellation (speziell Heizung, Stromkosten dieser und Wärmemengen) abzubilden:


    Haus mit zwei Wohnungen, separate Haustüren, kein gemeinsames Treppenhaus o.ä.

    Hauptwohnung von Vermieter bewohnt, Nebenwohnung vermietet.


    Im Anhang eine Zeichnung. Rechteck = Zähler, kein Rechteck = kein Zähler.


    Wasser ist kein Problem: Hauptzähler fürs gesamte Objekt, dahinter Zähler Mieter, Zähler Garten (von dem wird uns von der Stadt nur Frischwasser und kein Abwasser berechnet), Rest Vermieter.

    Warmwasser wird mit einem Durchlauferhitzer pro Wohnung gemacht, daher nicht Nebenkostenrelevant.


    Heizkosten wurden bisher immer wie folgt berechnet:

    • Verbrauch WP = WP-Zähler minus Wallbox Vermieter
    • Kosten WP-Strom = Grundgebühr + Verbrauch WP
    • Verbrauch Heizöl = Stand vorher – nachher
    • Kosten Heizöl = Verbrauch * €/100L der letzten Betankung (die ist viele Jahre her, sämtliches Heizöl was mal andere Kosten hatte ist aufgebraucht)
    • Kosten Heizung gesamtes Haus = Summe Kosten WP-Strom + Kosten Heizöl
    • Anteil Wärmemenge Mietwohnung = Wärmemenge Mietwohnung / Wärmemenge gesamt
    • Dann klassisch Heizkosten 30% Fläche, 70% Verbrauch


    Bisher habe ich angelegt:

    • zwei Heizungsanlagen (Heizölkessel + Wärmepumpe)
    • 1x Heizkosten, die beide Heizungsanlagen beinhaltet
    • Hauptzähler „Wärmepumpe“, Normaler Zähler „Abzug Wallbox“, Hilfs-Allgemeinzähler „Hilfszähler WP Strom“
    • Erneuerbare Energie Zähler „Wärmemenge WP + Öl“, Normaler Zähler „Wärmemenge Mietwohnung“


    In der Abrechnung passt aber alles vorne und hinten nicht…


    Habe ich hier echt das Problem, dass ich den Wärmepumpenstrom nicht als „Allgemeinzähler für Heizung“ setzen kann, da wir keinen Hauptstromzähler für „alles“ haben?

    Ich bin ratlos…

  • Wasser ist kein Problem: Hauptzähler fürs gesamte Objekt, dahinter Zähler Mieter, Zähler Garten (von dem wird uns von der Stadt nur Frischwasser und kein Abwasser berechnet), Rest Vermieter.

    Wenn ich deine Darstellung sehe, hast du beim Wasser einen fehlenden Wasserzähler (deinen), daher darfst du nicht einfach den Hauptzähler abzgl. der vorhandenen Zähler nehmen, um dann den Verbrauch deiner Wohnung damit ermitteln. Das ist nicht korrekt, die Messdifferenzen wurden nicht beachtet. Der Gartenwasserzähler wird über Allgemein abgerechnet heißt, die Kosten dafür werden über die Wohnfläche abgerechnet. Also muss dieser Zähler entsprechenden Umlageschlüssel bekommen.


    Wenn es auch hier einen Helfer gibt, der 2 verschiedene Heizungsarten über die Heizkosten abrechnen will, das geht aber nicht, denn du hast einmal Heizöl, musst dort u.a. die Fi-Fo Regel beachten, wobei dass das Programm selbstständig macht, wohl aber nur für Heizöl. Und da kann man keine WP mit einbauen, denn das kann auch mein Hausverwalter nicht. Eine angreifbare Abrechnung würde ich nicht machen.


    Dann hast du einen "Haupt" Wärmemengenzähler und dein Mieter hat einen. Das kann nicht gut gehen, denn das Programm rechnet nicht von dem Hauptzähler den des Vermieters ab und daraus dein Verbrauch, das geht nicht. Es wäre gut, wenn die beiden Zähler miteinander nichts zu tun haben. Ob das baulich trennbar ist, musst du beantworten.


    Auch wenn es angeblich im Vermieter geht, im Hausverwalter geht es nicht, kann man keinen Strom abrechnen, heißt Hauptzähler abzüglich den Zählern.

    Laut Betriebskostenverordnung gibt es 16 Umlagearten, da ist Strom nicht dabei. Den Beleuchtungsstrom kann man laut Deutschem Mieterbund nach der Formel Gesamtwohnfläche m² x € 0,05/m² x 12 Monate berechnen und verteilen.

    Beim Betriebsstrom der Heizung (Heizöl) die reinen Brennstoffkosten x 6%, diese würden in die Heizkosten Heizöl eingerechnet.


    Ich gehe davon aus, dass das was du aufzeigst in dieser Form nicht den Vorgaben der Heizkostenverordnung entspricht und daher auch nicht abrechnebar ist.

    Kannst du u.U. den einen oder anderen Punkt noch ändern? Wasserzähler, WMZ z.B.?

  • Da nützt die ganze Info nichts. Das Objekt ist wie eine Einliegerwohnung zu behandel und kann indviduell mit dem Mieter abgerechnet werden.

    Auch hier geht hilfsweise eine Abrechnung mit Heizöl und Wärmepumpe, wie ich schon aufgezeigt habe.

    Nach § 2 Heizkostenverordnung ist bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen von denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, die Anwendung der Heizkostenverordnung vertraglich abdingbar. Das bedeutet, die Ausschlussmöglichkeit gilt

    • für eine Mietwohnung in einem vom Vermieter selbst genutzten Zweifamilienhaus oder
    • für eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Da nützt die ganze Info nichts.

    Gut, nur was schlägst du vor! - nichts -


    Das bei einem Zweifamilienhaus, wo der Eigentümer selbst drin wohnt, dass es dort Erleichterungen bei verschiedenen Punkten gibt, das wissen viele, das hat aber nichts mit bestimmten Vorgaben zu tun.

    Ich möchte zwei Beispiele aufzeigen:

    1. es braucht kein Wäremengenzähler für das Warmwasser eingebaut sein

    2. es brauchen keine monatlichen Energieberechnungen erstellt werden, womit bei allen anderen Objekte sicherlich noch der eine oder andere HV ins Grübeln kommen.

    Das sind Punkte, die man wissen soll, aber nicht einfach etwas schreiben, was keinen interessiert. Wenn einer Hilfe benötigt, sollte man im reelle Möglichkeiten aufzeigen, keine Kopie einer nichtssagenden Passage.

    Wie der Fragesteller, der ja gerne den Verbrauch laut den eingebauten - wenn auch (noch) nicht vollständig vorhandenen - Verbrauchsmessgeräten korrekt verteilen will.

    Wie er die Verbrauchskosten des Wassers korrekt berechnen kann, nichts von dir zu hören.

    Wie er die Heizkosten, die er ja machen will!, zu berechnen hat, und da du ja das Programm sehr gut kennst und die zwei verschiedene Heizungen abrechnen kannst, mach ihm das doch mal vor, lass uns aber alle zuschauen.


    Also bitte keine Passagen aus Nebenkostenabrechnung.com einfach reinkopieren, damit ist ihm doch nicht gedient, das kann er selber lesen oder hat es schon getan.


    Deine Unterstützung in diesem Fall, sagt überhaupt nichts aus.

  • In der Abrechnung passt aber alles vorne und hinten nicht…

    Sie können mir gerne die Backup-Datei schicken an: ferienwohnung_binz@web.de

    ich schaue gerne drüber.


    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    2 Mal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()