Hallo Forenleser,
es gibt bei uns die folgende Konstellation:
Frau - Kirchenmitglied - im Rahmen einer SV pflichtigen Beschäftigung wird KSt vom Lohn abgezogen
Mann - keine Konfession - es wurde bei der ESt für 2022 das besondere Kirchgeld durch das FA angesetzt
Da das Einkommen der Frau nicht niedrig gewesen ist stellt sich mir die Frage, ob das besondere Kirchgeld überhaupt zu erheben war.
Vielleicht kann mich da jemand aufklären, der sich in der Materie besser auskennt.
2. Frage:
Ich bin bei beim Ausfüllen der diesjährigen Steuererklärung im Programm auf die angefügte Info gestoßen. Interpretiere ich das so richtig, dass ich das besondere Kirchgeld, was in 2023 auf Grund der 22 er Steuererklärung angesetzt wurde jetzt als Sonderausgabe geltend machen kann?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe