Rückholung Umsatzsteuer aus Reisekosten-Rechnungen

  • Guten Abend beisammen


    zur richtigen Eingabe von Daten im Programm „WISO Steuer 2024“ erhoffe ich mir Hilfe aus dem Forum.


    Ausgangssituation: In 2023 habe ich als freier Berater gegenüber meinem Auftraggeber Reise-/ Hotelkosten in eigenständigen Rechnungen incl. der 19% Umsatzsteuer aufgewiesen und abgerechnet. Die durchgängig bezahlten Rechnungen habe ich in „WISO EÜR+Kasse 2023“ als Zugang eingegeben. Somit sind die Reise-/ Hotelkosten sowie die zugehörige Umsatzsteuer in das zu versteuernde Einkommen eingeflossen.


    Nun zu meiner Frage: De Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen möchte ich im Zuge der Einkommensteuererklärung für 2023 erstattet bekommen. Wie ist eine korrekte Verbuchung in „WISO Steuer 2024“ durchzuführen? Leider komme ich da nicht alleine weiter, wenngleich ich weiß, dass dies möglich ist


    Für Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus!

  • Die durchgängig bezahlten Rechnungen habe ich in „WISO EÜR+Kasse 2023“ als Zugang eingegeben.

    Du meinst sicherlich als Betriebseinnahme.


    De Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen möchte ich im Zuge der Einkommensteuererklärung für 2023 erstattet bekommen.

    Warum solltest Du vereinnahmte Umsatzsteuer aus Deinen Ausgangsrechnungen wieder vom FA erstattet bekommen? Du kannst ganz normal die an das FA aufgrund UStVA oder USt-JE abgeführte (gezahlte) USt im Veranlagungszeitraum der Zahlung als Betriebsausgabe im Rahmen der EÜR ansetzen.

  • Danke für die Antwort, inhaltlich denke ich verstanden zu haben. Doch ist mir unklar, wie ich zu buchen habe.


    Beispiel: 100 € Kosten für Fahrt/ Hotel, 19 € Umsatzsteuer, macht einen Rechnungsbetrag von 119 €. Habevom Auftraggeber 119 € erhalten.


    Wie buche ich nun konkret? Ich möchte vermeiden, dass die 100 € Kosten Fahrt/ Hotel einkommensteuerplichtig werden. Und die 19 € Umsatzsteuer auf Reisekosten ist nach meinem Versändnis erstattungsfähig.


    Ich rufe nochmals nach Unterstützung in die Runde. Der dargelegte Fall ist mit absoluter Sicherheit kein Einzelfall bei den Teilnehmern dieses Forums. Danke vorab für eine Rückmeldung!

  • Ich rufe nochmals nach Unterstützung in die Runde. Der dargelegte Fall ist mit absoluter Sicherheit kein Einzelfall bei den Teilnehmern dieses Forums.

    Wo ist da überhaupt das Problem?


    100 € Kosten für Fahrt/ Hotel, 19 € Umsatzsteuer

    Genau so eben als Betriebsausgabe mit VorSt. Natürlich nur, wenn Fahrtkosten mit Beleg (ÖPNV, etc.), denn aus Kilometerpauschalen wie auch aus Verpflegungspauschalen gibt es keinen Vorsteuerabzug.


    Habe vom Auftraggeber 119 € erhalten.

    Genau so im Rahmen der Erlöse zu 19% USt Regelsteuersatz im Rahmen der Betriebseinnahme, weil Du es dem Auftraggeber auf Deiner Rechnung ja genau so in Rechnung stellst.


    Und die 19 € Umsatzsteuer auf Reisekosten ist nach meinem Versändnis erstattungsfähig.

    Aber als VorSt im Rahmen der USt-Erklärung/-Anmeldung.