Hallo liebe Steuerexperten!
Ich habe ein Problem, für das ich euch kurz meine Lebensumstände schildern muss. Bis letztes Jahr war ich als Arzt in Krankenhaus A beschäftigt und habe einen Honorarvertrag bei Krankenhaus B um dort als Notarzt Dienste zu besetzen. Dies habe ich bislang als freiberufliche Tätigkeit bei der Einkommensteuer angegeben und hierzu auch eine separate Steuernummer erhalten.
Nun hat sich mein leben geändert und ich arbeite nur noch hauptberuflich bei Krankenhaus B und leiste weiterhin das gleiche Pensum an Notarztdiensten, jedoch werden diese nun über meine reguläre Lohnabrechnung abgerechnet und auch versteuert.
Dementsprechend habe ich, von Einzelfällen abgesehen, kaum mehr einkommen als freiberuflicher Arzt (Hier und da eine Leichenschau oder ein Vertretungsdienst) so das meine freiberufliche Tätigkeit nach Abzug der Fahrzeugabschreibung einen Minusbetrag liefert.
Ich vermute nun, dass das Finanzamt nicht akzeptieren wird, dass ich das KFZ weiter für eine Tätigkeit abschreibe, die eigentlich keine Gewinne liefert.
Meine Frage also: Kann ich das Fahrzeug weiter abschreiben, oder nur noch die Pendlerpauschale nutzen?
liebe Grüße, Christian