Angenommen, ich kaufe als Selbstständiger ein E-Bike mit einem Listenpreis von 2.000 EUR brutto. In diesem Fall muss ich für die Privatnutzung meines Firmenfahrrads monatlich 3,80 EUR Umsatzsteuer entrichten (1% der Umsatzsteuer von 2000 EUR). Kann mir jemand erklären, wo ich diese EUR 3,80 im Rahmen meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung erfasse?
E-Bike, Umsatzsteuer und 1% Regel
- o1y
- Unerledigt
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ich kaufe als Selbstständiger ein E-Bike
dann musst Du anhand der Nutzungsweise einordnen ob Privatvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen (10-50%) oder zwingendes Betriebsvermögen.
Und bzgl. der USt. ist die priv. Nutzung bei einem Pedelc (Einstufung - Fahrrad ) steuerfrei.
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Und bzgl. der USt. ist die priv. Nutzung bei einem Pedelc (Einstufung - Fahrrad ) steuerfrei.
Es ging mir zunächst um die Umsatzsteuer. Dass das Fahrrad Umsatzsteuerfrei privat zu nutzen ist, ist meiner Meinung nach nicht korrekt, siehe Schreiben vom BMF vom 07.02.2022, was miwe4 verlinkt hat:
ZitatAuch die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Fahrrades ist [...] als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu unterwerfen.
Der Unternehmer kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der unternehmensfremden Nutzung aus Vereinfachungsgründen hilfsweise nach der sog. 1 %-Regelung für Kraftfahrzeuge berechnen.
Oder verstehe ich das falsch?
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Oder verstehe ich das falsch?
Nein, so war auch mein Gedankengang. Umsatzsteuer ist eben nicht gleich Einkommensteuer.
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Das landet dann im Formular unter "... unentgeltliche Wertabgaben", was für mich so korrekt aussieht.
Für mich auch, wobei ich nicht buchen muss.
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Dass das Fahrrad Umsatzsteuerfrei privat zu nutzen ist, ist meiner Meinung nach nicht korrekt, siehe Schreiben vom BMF vom 07.02.2022, was miwe4 verlinkt hat:
Danke.
Ich war immer noch der Meinung dass die USt. auf Nutzungsentnahme nur für die größeren E-Bikes, über 25 km/h und mit Versicherungsschein gilt.