Einen schönen guten Abend in die tolle Runde,
vermutlich in einem Anflug von Gutmütigkeit habe ich unserem Vermieter gesagt, dass ich die Abrechnung für die zwei Wohnung hier im Haus machen kann. bei den von mir verwalteten Einheiten wurde die Heizkostenabrechnung immer von einem Dienstleister gemacht. Was ich im Hausverwalter bisher habe, ist nicht so richtig schlüssig.
Folgende Ausgangssituation: 2- Familien Haus mit Gasheizung
Die Wohnungen sind mit einem Wärmemengenzähler (MWh) und jeweils einem Kalt- und Warmwasserzähler ausgestattet. Im Keller gibt es einen Wärmemengenzähler für die Heizung des Gemeinschaftsraums und jeweils einen Kaltwasserzähler für die Waschmaschinen. Bei mir noch zusätzlich einen Zähler für den Garten, der aber (noch) nicht an die Gemeinde gemeldet wird um eine Vergütung des Abwassers zu bekommen.
Folgendes habe ich eingetragen:
Bei 'Art der Heizkostenabrechnung' in den Heizungsanlagen-Stammdaten des Gebäudes: Verbrauchsabhängige Ermittlung über Heizkostenverteiler
'Art der Heizungsanlage' -> Es wird Heizwärme und Warmwasser erzeugt
'Aufteilung der Kosten für Wärme und Warmwasser' -> Anhand gemessener Verbräuche
Wir haben keinen Wärmemengenzähler für die Warmwassermenge und auf dem Dach noch eine Solaranlage, die Heizung und Warmwasser unterstützt, ebenfalls ohne Wärmemengenzähler.
Bei Brennstoff 'Erdgas H' mit der Einheit 'kWh' da die Abrechnung des Gasversorgers die kWh direkt neben dem Grundpreis verrechnet.
Und bei der 'Art des Wärmeerzeugers' ist 'Brennwertbezogene Abrechnung (Gas in kWh)' ausgewählt.
Zu den einzelnen Zählern:
Der Gas und Hauptwasserzähler ist als 'Hauptzähler (für das Objekt)' definiert.
Bei den Wärmemengenzähler der Wohnungen ist als Umlageschlüssel 1 und 2 'Wärmemengenzähler (kWh)' eingetragen
Der Wärmemengenzähler im Gemeinschaftskeller ist der Umlageschlüssel 1 'Wärmemengenzähler (kWh)' und bei 'Allgemeinverbrauch umlegen nach' ist 'Heizfläche (m²)' ausgewählt.
Bei den Kaltwasserzähler in den Wohnungen, den Waschmaschinen und meinem Gartenwasserzähler ist der Umlageschlüssel 1 'Kaltwasserzähler (m³) und Umlageschlüssel 2 'Gesamtwasser (m³)'
Bei den Warmwasserzähler in den Wohnungen ist der Umlageschlüssel 1 'Warmwasserzähler (m³) und Umlageschlüssel 2 'Gesamtwasser (m³)'
Wir sind zum 01.11. und unsere Nachbarn zum 01.12.21 eingezogen. Zu jedem dieser Termine wie auch zum 31.12.20 und 31.12.21 sind Zählerstände für alle Zähler hinterlegt. Bzw. sind die Zählerstände schon bis zum 31.12.23 im Hausverwalter eingetragen.
Wenn z.B. in unter den 'Angaben zur Heizkostenabrechnung' im Bereich Kostenverteilung in dem Unterpunkt 'Angaben zur Ermittlung der Brennstoffkosten für alle Brennstoffkostenkonten des Gebäudes' ganz unten bei der Warmwasserversorgung 'Zählerstände ermitteln' ausgewählt wird. Schlägt er mit einen Warmwasserverbrauch von über 22m³ vor, obwohl laut Zähler nur rund 9m³ verbraucht wurden.
Auch bekomme ich den Umlageschlüssel für das Wasser nicht zurechtgerückt, da er immer nach Personentagen abrechnet.
Vom Gasversorger habe ich die kWh Menge bis zum 31.12.21 sowie in einem Betrag die Grundgebühr und die Verbrauchskosten eingetragen. Kann man die Grundgebühr auf die Einheiten aufteilen und nur die Verbrauchskosten entsprechend nach Verbrauch abrechnen?
Die Zahlen sind wie gesagt ziemlich unplausibel, wo kann ich da am besten ansetzen?
Schon mal vielen Dank, dass Ihr überhaupt bis hierhin gelesen habt und einen schönen Abend.
Eric