Umstellung Wirtschaftsjahr Land- und Forstwirtschaft - Formularbasierte Ansicht

  • Hallo,


    ich möchte für meine Land- udn Forstwirtschaft das WJ von bisher 01.07. bis 30.06 auf das Kalenderjahr umstellen. Das Finanzamt fordert dann ein WIrtschaftsjahr mit 18 Monaten, jetzt konkret 01.07.22 bis 31.12.23. Für die Est-Erklärung gehen dann 50% des Gewinns aus dem WJ 21/22 (01.07. bis 30.06) und 1/3 des Gewinns aus dem WJ 22/23 (01.07. bis 31.12.) ein.


    Bei der Est 2021 habe ich die EÜR nicht im separaten Modul, sondern in der Formularbasierten Ansicht durchgeführt (mit dem Anlageverzeichnis). Das ging problemlos und war aufgrund des geringen Umfangs der einfachere Weg.


    Nun kann ich aber für 22 nur zwei Einstellungen beim WJ machen - entweder KJ (dann nimmt das Programm 01.01.22 bis 31.12.22) oder abweichendes WJ. Gebe ich hier Start 01.07. ein, nimmt das Programm automatisch den 30.06. als Ende und weist 50% des Gewinns meiner Est-Erklärung zu.


    In Elster Online hätte ich die Möglichkeit, das WJ entsprechend anzupassen (hier kann ich Start und Ende flexibel eingeben) und kann die Aufteilung auf die Est. 22 auch händisch eintragen.


    Da ich gerne bei Wiso Steuer bleiben wollte, wäre ich an einer Lösung in Wiso interessiert.


    Danke.

  • Diese Auswahl habe ich im Wiso Steuer 2023er Programm nicht. Siehe Anhang



    Danach übernimmt das Programm folgendes:




    Im rot markierten Feld müsste sollte eigentlich 31.12.2023 stehen.


    Ich habe nun die Angaben zum Gewinn eingetragen und auch die Aufteilung vorgenommen. Ich kann nur keine EÜR und keine AVEÜR erstellen.

  • Diese Auswahl habe ich im Wiso Steuer 2023er Programm nicht. Siehe Anhang

    Da hat sich nichts dran geändert.


    Im rot markierten Feld müsste sollte eigentlich 31.12.2023 stehen.

    Genau darum geht es doch auch in dem anderen Thread. Und nicht ohne Grund habe ich geraten, sich mit dem Support in Verbindung zu setzen, damit ggf. die Möglichkeit eingerichtet wird, ein verlängertes Wirtschaftsjahr einzugeben. Ist ja nun einmal zulässig und sicherlich auch nicht so selten. Wenn das aber kein Anwender macht bzw. auch die Threads insoweit nicht auf dem Laufenden hält, dann wird sich da auch nichts ändern.

  • Da hat sich nichts dran geändert.

    Ich habe doch den Screenshot angehängt. Ich kann nur den Beginn des WJs eingeben, keinen Zeitraum.



    Und nicht ohne Grund habe ich geraten, sich mit dem Support in Verbindung zu setzen


    Das habe ich gemacht und eben eine Antwort bekommen. Die Möglichkeit, ein verlängertes WJ einzugeben gibt es in Wiso Steuer nicht.

  • Ich habe doch den Screenshot angehängt. Ich kann nur den Beginn des WJs eingeben, keinen Zeitraum.

    Natürlich kann man das nicht, weil WISO Steuer aktuell nur 12 Monate zulässt.


    Das habe ich gemacht und eben eine Antwort bekommen.

    Das hättest Du ja nun auch im Startpost erwähnen können.


    Die Möglichkeit, ein verlängertes WJ einzugeben gibt es in Wiso Steuer nicht.

    Das sage ich doch die ganze Zeit. Sowohl im damaligen Thread auch jetzt. Und das sollte eben beim Buhl-Support als Änderungsbitte angebracht werden, damit gesetzlich zulässige Wahlrechte wahrgenommen werden können.

  • Zum Startpost Zeitpunkt gab es noch keine Antwort. Wollte parallel hier fragen. Sorry, hätte ich erwähnen können.


    Ich werde nun die EÜR und die AV EÜR über Elster machen und abgeben und die Est. dann via Wiso Steuer.


    Vielleicht informiere ich das FA vorher ob das so OK ist.


    Ab 23 würde dann ja wieder alles passen - in 23 keine EÜR und AV EÜR, aber 24 dann KJ.