Betriebskostenabrechnung bei nur teilweise vorhandenen Zählern

  • hallo forumsfreunde,


    ich muss/will die betriebskostenabrechnung für das haus einer bekannten übernehmen. bislang hat das ein anderer freund gemacht, der leider verstorben ist. der hat mir ein sehr mächtiges excel-werk überlassen, wass ich jetzt in wiso-vermieter überführen will... dabei bin ich schon auf die ersten beiden probleme gestossen, vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    in dem haus gibt es drei etagen. die beiden oberen etagen sind vermietet. im erdgeschoss wohnt die eigentümerin und betreibt dort in 2 räumen auch eine freiberufliche praxis. es gibt für die beiden vermieteten etagen wärmemengenzähler und warmwasserzähler etc. da ist eine nebenkostenabrechnung für die mieter recht einfach.


    schwieriger ist es, dass es im erdgeschoss keine zähler-aufteilung zwischen den privaten und den beruflichen räumen gibt, was ja für die steuer wichtig ist.. nun hab ich bemerkt, dass mein vorgänger sich wie folgt beholfen hat.


    1) hat er für die beiden mieter eine ziemlich ordentliche nebenkostenabrechnung nach verbräuchen, flächen, pesonen etc. gemacht.

    2) dann hat er eine ganz andere nebenkostenabrechnung für das finanzamt gemacht, wo er alle betriebskosten schlicht nach wohnfläche aufgeteilt hat, sprich: privat, geschäftlich, mieter1, mieter2. da kommt natürlich ganz was anderes raus, als bei den ordentlichen einzelabrechnungen wie in 1) beschrieben.


    meine fragen:


    a) welche ordentlichen rechtlichen möglichkeit hab, ich die kosten im erdgeschoss auf private und geschäftliche nutzung aufzuteilen, da ja keine zwischenzähler vorhanden sind. schlicht nach fläche?

    b) es kann doch wie in 2) beschrieben kaum erlaubt sein, für das finanzamt eine andere betriebskostenabrechnung abzugeben, als die mieter bekommen haben?


    würde mich freuen, wenn mir da jemand auf die sprünge helfen könnte.


    gruss aus ostwestfalen

    klaus

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Betriebskostenabrechnung bei nur teilweise vorhandenen Zählern.“ zu „Betriebskostenabrechnung bei nur teilweise vorhandenen Zählern“ geändert.
  • erdgeschoss keine zähler-aufteilung zwischen den privaten und den beruflichen räumen gibt

    Ich denke, dass du einerseits die Wohnung und andererseits die gewerbliche Räume als Praxis ebenfals für die Mieterin (Eigentümerin) mit den Flächen usw. anlegst.

    Du hast nicht geschrieben, ob für die Wohnung Verbrauchszähler existieren. Denn wenn keine dort vorhanden sind, kannst du weder die Wärmemengenzähler noch irgendwelche Wasserzähler benutzen.


    Daher gib doch mal die vorhandenen Verbrauchszähler an, denn sonst vermuten wir etwas und das muss nicht sein.

  • erdgeschoss keine zähler-aufteilung zwischen den privaten und den beruflichen räumen gibt

    Ich denke, dass du einerseits die Wohnung und andererseits die gewerbliche Räume als Praxis ebenfals für die Mieterin (Eigentümerin) mit den Flächen usw. anlegst.

    Du hast nicht geschrieben, ob für die Wohnung Verbrauchszähler existieren. Denn wenn keine dort vorhanden sind, kannst du weder die Wärmemengenzähler noch irgendwelche Wasserzähler benutzen.


    Daher gib doch mal die vorhandenen Verbrauchszähler an, denn sonst vermuten wir etwas und das muss nicht sein.

    hab ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. es gibt wärmemengenzähler und warmwasserzähler für alle drei etagen. die beiden oberen etagen sind vermietet. aber im erdgeschoss gibt es eben die privatwohnung und die praxis - und nur jeweils einen zähler für die ganze etage...


    gruss aus ostwestfalen

    klaus

  • Ich kann mir vorstellen den wie gerechnet wurde:

    Der Verbrauchswert EG von Heizung und Warmwasser umzurechnen auf m² und dann eine Aufteilung nach Praxis und Privat.

    Die Praxis als Einzelabrechnung für das Finanzamt. Ist dort MwSt auszuweisen ?

    Sollte das sein geht es nicht mit dem WISO-Vermieter nur mit dem WISO-Verwalter.

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