Die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen

  • Hallo ich hab eine kleines Problem
    Wenn ich bei den "Einnahmen als Arbeitnehmer,Vermögenswirksamen Leistungen" den Betrag einsetze der in der Anlage VL von der Bank eingetragen wurde bekomme ich folgende Fehlermeldung:


    "Wichtig für die weiteren Eingaben (Pflicht!): Die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen überschreitet den maximal geförderten Betrag! Ist dies so richtig?"


    Die Fehlermeldung kommt immer wieder auch wenn ich einfach auf OK klicke. Gibt es bestimmte höchst Sätze die ich beachten muß?

  • Hallo Andreas,


    nach den derzeitigen Bestimmungen des Vermögensbildungsgesetzes werden jährlich bis zu 870,00 EUR je Arbeitnehmer vom Staat mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert (470,00 EUR Bausparen und 400,00 EUR Wertpapiersparen).


    Maßgeblich für den Anspruch auf Sparzulage ist Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen im Anlagejahr, das bestimmte vom Gesetzgeber festgelegte Höchstgrenzen nicht übersteigen darf.
    In vielen Berufssparten ist tariflich geregelt, daß die jeweiligen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zu Lohn oder Gehalt zahlen.
    Auch wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, gehen Ihnen die Vorteile der Sparzulage nicht verloren.
    Sie können die Beiträge aus Ihrem Gehalt selbst zahlen. Wichtig ist, daß die Überweisung direkt durch Ihren AG erfolgt.


    Bausparen wird bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro jährlich mit einer zehnprozentigen Arbeitnehmer-Sparzulage (42,30 Euro) gefördert.


    Sie können auch eigene Zahlungen auf Ihren Bausparvertrag überweisen.
    Für Ihre eigenen Zahlungen können Sie Wohnungsbauprämie im Rahmen der Einkommensgrenzen beantragen, nicht jedoch die Arbeitnehmer-Sparzulage.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort


    Das heist also das ich nur 400€ eintragen kann, da ich Wertpapiersparen mache, obwohl de Betrag der eingezahlt wurde und der ja auch auf der Anlage VL eingetragen ist, höher ist.