Bei wem werden Erträge aus dem Nachlasskonto nach Todesfall versteuert? Erbengemeinschaft, Erbschaftsteuer

  • Hallo!


    Meine Frage lautet:


    Bei wem werden Erträge, die NACH dem Sterbedatum eines Verstorbenen in dessen Konto erzielt werden, versteuert?


    Ich finde hierzu Angaben, dass diese jeweils anteilig in die Einkommensteuererklärung der Erben aus der Erbengemeinschaft einzutragen sind. Ist das richtig?


    Ich habe Jahressteuerbescheinigungen für den Zeitraum VOR und den NACH dem Sterbedatum erhalten.


    Anmerkung: Meines Wissens gilt die Erbschaftssteuer nur für Vermögen, welches zum Sterbedatum vorhanden war. Hierfür wird ja auch der Kontostand und der Depotwert von der Bank mitgeteilt, und hierauf fällt (mit den bekannten Freibeträgen) Erbschaftssteuer an.


    Aber was ist mit den Erträgen, die in einem Konto NACH dem Sterbedatum erzielt werden, zB weil sich in der Zeit bis zur Schließung des Kontos weiter Zinsen ansammeln?


    Ich habe Jahressteuerbescheinigungen für den Zeitraum VOR und den NACH dem Sterbedatum erhalten.


    Da wüsste ich gern, wer die wo versteuern muss.


    Vielen Dank.

  • Ich habe Jahressteuerbescheinigungen für den Zeitraum VOR und den NACH dem Sterbedatum erhalten.

    Das ergibt sich doch bereits aus den Bescheinigungen. Bis zum Sterbetag muss der Erblasser die Kapitalerträge versteuern, ab dem Todestag sind es die Erben. Inländische Banken behalten die Kapitalertragsteuer und den Soli bekanntlich ein, nachzuversteuern wäre da allenfalls Kirchensteuer. Wenn Erben ihren Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben, macht es Sinn, für die Kapitalerträge der Erbengemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung einzureichen. Die Erben könnten dann ihren Anteil in der Anlage KAP-Bet erklären.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Bei wem werden Erträge aus dem Nachlasskonto nach Todesfall versteuert? Erbengemeinschaft, Erbschaftssteuer“ zu „Bei wem werden Erträge aus dem Nachlasskonto nach Todesfall versteuert? Erbengemeinschaft, Erbschaftsteuer“ geändert.
  • Ich habe Jahressteuerbescheinigungen für den Zeitraum VOR und den NACH dem Sterbedatum erhalten.


    Da wüsste ich gern, wer die wo versteuern muss.

    Genau das ersiehst Du doch eben aus dem Erstellen zweier Steuerbescheinigungen mit entsprechenden Zeitraumangaben.

  • Ja, richtig, die eine JSB ist im Namen meines Vaters, die andere ist für NACHLASS ausgestellt. Meine Unklarheit geht eher in Richtung der Frage, ob die Erträge über die Erbschaftssteuer mit den entsprechenden Freibeträgen aufgefangen werden oder in die Einkommensteuererklärung der jeweiligen Erben, anteilig ihrer Erbquote, gehören?


    P.S. es ist korrekt, dass die Erträge bereits versteuert wurden, aber ich würde sie gern dennoch in meine Steuererklärung eintragen, wenn sie dort hingehören, was sie mMn tun. Ich brauche nur eine Bestätigung. Vielen Dank.

  • ... oder in die Einkommensteuererklärung der jeweiligen Erben, anteilig ihrer Erbquote, gehören?

    Mal abgesehen davon, dass dies in Zusammenhang mit Erbengemeinschaften, unabhängig von der Einkunftsart, bereits öfters beantwortet wurde und über die Forumssuche auffindbar wäre, hat dies auch @Charlie49 bereits beantwortet und man muss ja nicht alles immer wiederholen:

    ... die Kapitalerträge versteuern, ab dem Todestag sind es die Erben.

    Wenn Erben ihren Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben, macht es Sinn, für die Kapitalerträge der Erbengemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung einzureichen. Die Erben könnten dann ihren Anteil in der Anlage KAP-Bet erklären.

  • Meine Unklarheit geht eher in Richtung der Frage, ob die Erträge über die Erbschaftssteuer mit den entsprechenden Freibeträgen aufgefangen werden

    Die Erträge ab dem Sterbetag interessieren für die Erbschaftsteuer überhaupt nicht, die unterliegen ausschließlich der Einkommensteuer.

    Das Geldvermögen zum Bewertungsstichtag melden in der Regel die Banken und zwar einschließlich erwartbarer Zinsen. Davon geht

    das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer aus.