Hallo!
Meine Frage lautet:
Bei wem werden Erträge, die NACH dem Sterbedatum eines Verstorbenen in dessen Konto erzielt werden, versteuert?
Ich finde hierzu Angaben, dass diese jeweils anteilig in die Einkommensteuererklärung der Erben aus der Erbengemeinschaft einzutragen sind. Ist das richtig?
Ich habe Jahressteuerbescheinigungen für den Zeitraum VOR und den NACH dem Sterbedatum erhalten.
Anmerkung: Meines Wissens gilt die Erbschaftssteuer nur für Vermögen, welches zum Sterbedatum vorhanden war. Hierfür wird ja auch der Kontostand und der Depotwert von der Bank mitgeteilt, und hierauf fällt (mit den bekannten Freibeträgen) Erbschaftssteuer an.
Aber was ist mit den Erträgen, die in einem Konto NACH dem Sterbedatum erzielt werden, zB weil sich in der Zeit bis zur Schließung des Kontos weiter Zinsen ansammeln?
Ich habe Jahressteuerbescheinigungen für den Zeitraum VOR und den NACH dem Sterbedatum erhalten.
Da wüsste ich gern, wer die wo versteuern muss.
Vielen Dank.