SteuerID bei Auslandskind

  • Servus zusammen,


    bei dauerhaft im Ausland lebenden Kindern muss lt. BZSt regelmäßig keine deutsche ID-Nr. vorliegen. Analog setzt auch die Familienkasse keine deutsche ID-Nr voraus sondern fordert seit 2016 die Angabe einer entsprechende ausländischen ID. Genauso hatte ich für die Veranlagungen bis einschliesslich 2022 verfahren.


    Seit Version 2024 fordert WISO Steuer jedoch auch für Auslandskinder eine ID-Nr im deutschen Format und blockiert die Abgabe der Erklärung, sofern ich keine solche eingebe. Ist das eine Regelung die das Elster-Modul erzwingt oder ein Bug in Wiso-Steuer?


    Da mein Sachbearbeiter im FA sich auch keiner Neuregelung bewusst zu sein scheint, tendiere ich dazu 11 222 333 444 ö.ä. einzutragen. Aber bewusst falsche Angaben machen löst halt auch keine Wohlgefühle aus...

  • Seit Version 2024 fordert WISO Steuer jedoch auch für Auslandskinder eine ID-Nr im deutschen Format und blockiert die Abgabe der Erklärung, sofern ich keine solche eingebe. Ist das eine Regelung die das Elster-Modul erzwingt oder ein Bug in Wiso-Steuer?

    Bei mir nicht. Ist doch nur ein ganz normaler Prüfhinweis.Und an der Erklärungsabgabe hindert der auch nicht.


  • Bei mir nicht. Ist doch nur ein ganz normaler Prüfhinweis.Und an der Erklärungsabgabe hindert der auch nicht.

    Spannend. Bei mir ist das Verhalten anders. Ich werde sogar dazu aufgefordert, beim BZSt. eine zu beantragen (unter OSX).


  • Spannend. Bei mir ist das Verhalten anders. Ich werde sogar dazu aufgefordert, beim BZSt. eine zu beantragen (unter OSX).

    Dann solltest Du noch einmal auf aktuellen Updatestand hin überprüfen. Mein Testversand geht problemlos durch.


  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „SteuerID bei Auslandskind - Bug?“ zu „SteuerID bei Auslandskind“ geändert.