Verständnisfrage: Arten von Umbuchungen

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade mit der Erstellung der Abrechnung 2023 für unsere WEG (keine Mieter) beschäftigt. Ich bin absoluter Anfänger, habe mich aber schon viel mit dem Programm beschäftigt und im Forum recherchiert. Allerdings bräuchte ich mal euer Expertenwissen.


    Bisher habe ich alle Bewegungen auf dem WEG-Konto in die Eingaben/Ausgaben übernommen und den Buchungskonten korrekt zugewiesen. Soweit klappt das auch super. Jetzt kommen aber die spannenden Fälle, bei denen ich aus meiner Sicht jeweils eine Art Umbuchung vornehmen muss. Ich beschriebe mal kurz die Fälle und meinen Lösungsansatz. Ich wäre für euer Feedback sehr dankbar.



    Fall 1: Umbuchungen für andere Kostenverteilung von Teilbeträgen


    Dieser Fall tritt bei uns im Kontext des Heizungsstroms auf. Bisher habe ich die Abschläge und Endabrechnung der Stadtwerke auf das Konto 4080 "Allgemeinstrom" verbucht. Nun wird ein Teil des Stroms aber für den Betrieb der Heizungsanlage verwendet. Daher würde ich den entsprechenden Teilbetrag gerne über die Warmwasserkosten nach dem Leistungsprinzip verteilen. Ich habe dafür ein Konto 4551 "Heizungsstrom" angelegt und würde nun wie folgt vorgehen:


    Eine "Ausgabe" über den entsprechenden Betrag auf das Konto 4551 und zusätzlich eine "Ausgaberückzahlung" mit dem selben Betrag auf das Konto 4080. Als Bankkonto verwende ich für beide das "Verrechnungskonto" und als Datum den 31.12.2023, damit es im korrekten Jahr liegt. Das Verechnungskonto hat danach ein Saldo von 0 und die Beträge sehen gut aus.


    Wäre das der korrekte Weg für einen solchen Fall? Oder löst man das anders?



    Fall 2: Lastschrift des Ablesedienstes in das richtige Jahr verschieben


    In der Abrechnung 2023 müsste die Rechnung des Dienstleisters für Heizkostenverteilung abgerechnet werden. Abgebucht wurde diese aber erst im Jahr 2024. Da es sich hier um einen Posten bezüglich der Heizkosten handelt, muss dieser aber in die Abrechnung 2023. Mein Ansatz wäre hier eine Abgrenzungsbuchung vorzunehmen. Also genau so, wie es in der FAQ empfohlen wird:

    • Buchung 1:
      • "Ausgabe" zum 31.12.2023
      • auf das Buchungskonto 4530 "HKV-Ablesung"
      • Bankkonto wäre das Verrechnungskonto
    • Buchung 2:
      • Umbuchung zum Datum der realen Lastschrift am 15.02.2024
      • Soll-Konto: Verrechnungskonto
      • Haben-Konto: WEG-Konto

    Ich vermute, dass dies auch der richtig Weg ist, oder?



    Fall 3: Endabrechnung des Gasversorgers


    Das Thema kommt im Forum ja häufiger auf. Wir zahlen aktuell monatliche Abschläge an den Gasversorger und ich buche diese auf das Brennstoffkonto 4500. Die Endabrechnung erfolgt aber erst im Jahr 2024. Aktuell taucht dieser Betrag nicht in der Abrechnung auf (klar, weil falsches Jahr). Dafür taucht aber die Endabrechnung des Jahres 2022 in der Abrechnung 2023 auf (weil Zahlung im Jahr 2023 erfolgte).


    Hier wäre eigentlich mein Ansatz gewesen, so wie in Falls 2 zu verfahren. Heißt, ich führe eine Abgrenzungsbuchung durch und übertrage damit den Betrag in die korrekte Abrechnungsperiode ohne die Konsistenz des Girokontos verändern.


    Allerdings ließt man immer wieder, dass man auch einfach den "Gültigkeitszeitraum" der Buchung ändern kann. Heißt die Abbuchung vom Girokonto liegt in 2024, man ordnet die Buchung dem korrekten Konto 4500 zu, ändert aber nur den Gültigkeitszeitraum und lässt Zahlungsdatum/Wertstellungsdatum in 2024. Ist das wirklich so? Das klingt für mich erst einmal nach einer merkwürdigen Magie, wenn der HV hier eine Art Sonderbehandlung für die Konto 45xx durchführt, bei denen ja bekanntlich das Leistungsprinzip gilt? Wäre daher eine "normale" Abgrenzungsbuchung nicht der bessere Weg?



    Sorry für den langen Text. Ich hoffe, dass mir trotzdem jemand etwas helfen kann. Vielleicht liege ich mit meinen Überlegungen ja gar nicht soooo weit weg von der richtigen Lösung. :)


    Danke schon einmal

  • zu 1. genauso. Wünschenswert wäre eine direkte Möglichkeit der Umbuchung, ist aber nicht :( Das kommt bei mir auch zur Anwendung bei Grundbesitzabgaben, die auf Müll, Abwasser, Niederschlagswasser etc. verteilt werden. Tipp: Erstelle Dir Vorlagen.

    zu 2. und 3. Kosten, die nach Umlageschlüssel mit Kategorie "Heizkosten/Warmwasserkosten Aufteilung" angelegt sind, funktionieren so, dass diese nach Leistungsprinzip im Abrechnungszeitraum verrechnet werden, der bei der Buchung angegeben ist. Das wären Erstattung oder Nachzahlung vom Gasversorger, Strom Wärmepumpe, Kosten Messdienstleister für die Abrechnung, eben was erst im Folgejahr bezahlt wird (leider auch manchmal Abschläge geflossen im Januar des FJ, die aber durch den Versorger in die Abrechnung des alten Jahres einfließen). Nachteil ist, dass dann die Ausgaben lt. Hausgeldabrechnung nach Abflussprinzip nicht mit den Ausgaben lt. HK-Abrechnung übereinstimmen.

    Der genannte Ansatz mit den Abgrenzungsbuchungen sollte/könnte dies beheben, habe ich aber selbst noch nicht in WISO umgesetzt. Dies ist wohl auch erforderlich, um dem BGH-Urteil vom 17. Februar 2012, V ZR 251/10 nachzukommen, was bedeutet "Abflussprinzip bei Heizkosten im Rahmen der Einzelabrechnungen gemäß HKVO und Leistungsprinzip im Rahmen der Gesamtabrechnung"


    Zur BGH-Heizkosten-Entscheidung habe ich hier einen Lösungsvorschlag gefunden, was ja Deinem Ansatz entspricht.

    https://airtecsolutions.net/images/pdf/Losungsvorschlag%20zum%20HeizkostenurteilBGH%20V%20ZR%20251-10.pdf

    Abflussprinzip - Erklärung und BGH Urteile


    Langer Text für kompliziertes Thema :)