Homeoffice-Pauschale auch bei Betriebsratstätigkeiten?

  • Hallo zusammen,


    zuhause hab ich mir eine Gaming-Zimmer mit dementsprechender Hardware eingerichtet. An diesem PC wird aber nicht nur gespielt sondern auch in meiner Freizeit aufgaben für meine Tätigkeit als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter erledigt. Abends schnell ein Handout erstellen oder ein Protokoll verfassen usw....

    Die Betriebsratstätigkeit ist ja ein Ehrenamt aber ich würde die BR-Arbeit unter anderem auch als meine berufliche Tätigkeit definieren oder liege ich da falsch? Darf ich für diese Tätigkeit die Homeoffice-Pauschale geltend machen oder ist das Ausgeschlossen?

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Eine Steuerberatung in der gewünschten Art ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Im Übrigen gelten für alle Tätigkeiten die Regelungen des EStG. Und bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit jeglicher Art ist die Überschusserzielungsabsicht darzulegen (Stichwort: "Liebhaberei"). Das gilt auch, wenn die tatsächlichen Kosten die gesetzlich möglichen steuerfreien Aufwandspauschalen übersteigen, da ein Ansatz nebeneinander bei der Ermittlung der Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht zulässig ist.