Im Ausland gezahlten Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung

  • Hallo,

    ich bin ein in Deutschland ansässiger Freiberufler und habe im Jahr 2023 einige Rechnungen in Italien beglichen, bei denen Umsatzsteuer angefallen ist. Nach meiner Recherche habe ich festgestellt, dass die im Ausland entrichtete Umsatzsteuer grundsätzlich in Deutschland nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist. Meine Frage lautet daher: Sollte ich diese Rechnungen überhaupt in meiner Umsatzsteuererklärung angeben? Falls ja, in welcher Eingabemaske? Möglicherweise unter "Innergemeinschaftliche Erwerbe"? Wenn ja, wo genau sollte ich diese Angaben machen?

  • axxonn021

    Hat den Titel des Themas von „Ausland gezahlte Umsatzsteuer auf Umsatzsteuererklärung“ zu „Ausland gezahlte Umsatzsteuer in Umsatzsteuererklärung“ geändert.
  • Das kommt darauf an. Wenn es sich um Dinge handelt, die du vor Ort verwendest hast (z. B. Benzinrechnungen, Hotelrechnungen etc.), buchst du die Bruttobeträge als Aufwand ohne Vorsteuer ein. Wenn es aber Dinge sind, die nach Deutschland gelangt sind (per Transport durch dich oder andere), gelten die Regeln dies innergemeinschaftlichen Waren- und Leistungsverkehrs. Das ist dann für die UStVA/UStE durchaus relevant.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Es handelt sich um den ersten Fall, also um Dienstleistungen, die ich vor Ort verwendet habe. In welchem Abschnitt bzw. in welcher Eingabemaske von der Umsatzsteuererklärung kann ich die Bruttobeträge eingeben?

  • axxonn021

    Hat den Titel des Themas von „Ausland gezahlte Umsatzsteuer in Umsatzsteuererklärung“ zu „Im Ausland gezahlten Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung“ geändert.
  • Wenn es sich um Dinge handelt, die du vor Ort verwendest hast (z. B. Benzinrechnungen, Hotelrechnungen etc.), buchst du die Bruttobeträge als Aufwand ohne Vorsteuer ein.

    Es handelt sich um den ersten Fall, also um Dienstleistungen, die ich vor Ort verwendet habe. In welchem Abschnitt bzw. in welcher Eingabemaske von der Umsatzsteuererklärung kann ich die Bruttobeträge eingeben?

    In der USt-Erklärung da nicht. Und EÜR steht ja oben.

  • Wenn es sich um Dinge handelt, die du vor Ort verwendest hast (z. B. Benzinrechnungen, Hotelrechnungen etc.), buchst du die Bruttobeträge als Aufwand ohne Vorsteuer ein.

    Es handelt sich um den ersten Fall, also um Dienstleistungen, die ich vor Ort verwendet habe. In welchem Abschnitt bzw. in welcher Eingabemaske von der Umsatzsteuererklärung kann ich die Bruttobeträge eingeben?

    In der USt-Erklärung da nicht. Und EÜR steht ja oben.

    Alles klar, vielen Dank! Dann ausschließlich in der EÜR. Wenn ich es richtig verstehe, soll ich die betroffenen Beträge unter dem entsprechenden Betriebsausgabenabschnitt eingeben, stets den Bruttobetrag ohne Steuersatz, also mit einem Steuersatz von 0%. Ist das richtig?

  • Wenn ich es richtig verstehe, soll ich die betroffenen Beträge unter dem entsprechenden Betriebsausgabenabschnitt eingeben, stets den Bruttobetrag ohne Steuersatz, also mit einem Steuersatz von 0%. Ist das richtig?

    Ja.


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    Vorsteuervergütung an Inländische Unternehmer - BZSt