Hallo,
ich bin ein in Deutschland ansässiger Freiberufler und habe im Jahr 2023 einige Rechnungen in Italien beglichen, bei denen Umsatzsteuer angefallen ist. Nach meiner Recherche habe ich festgestellt, dass die im Ausland entrichtete Umsatzsteuer grundsätzlich in Deutschland nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist. Meine Frage lautet daher: Sollte ich diese Rechnungen überhaupt in meiner Umsatzsteuererklärung angeben? Falls ja, in welcher Eingabemaske? Möglicherweise unter "Innergemeinschaftliche Erwerbe"? Wenn ja, wo genau sollte ich diese Angaben machen?