Gegenstand (verkauft) aus Anlageverzeichnis mit Sofortabschreibung wie im Anlageverzeichnis entfernen?

  • Guten Abend zusammen,


    schön, dass es solch ein Forum gibt. :thumbup:


    Ich habe ein kleines Problem, weiß hierbei nicht weiter und hoffe, Ihr könnt mir dabei helfen.



    Ich habe mehrere Gegenstände aus dem Anlagevermögen verkauft (auf einer gemeinsamen Rechnung).


    Nun wollte ich die Rechnung auf die unterschiedlichen Gegenstände aufsplitten, was an sich auch gut klappte.


    Der Großteil der Gegenstände (die auf der Rechnung aufgeführt sind) aus dem Anlageverzeichnis verschwinden dann auch automatisch.


    Zwei Gegenstände sind in der Abschreibkategorie (4855 - Sofortabschreibung GWG).


    Diese lassen sich aber leider nicht zuordnen. Wenn ich dies durchführen möchte, werde ich drauf hingewiesen, dass es aufgrund der Sofortaufschreibung nicht geht.


    Trotzdem möchte ich diese zwei Punkte aber sauber miteinander in Einklang bringen und auch aus dem Anlageverzeichnis entfernt haben.


    (Das direkte löschen der zwei Gegenstände im Anlageverzeichnis bringt eine große Warnmeldung.... was ich gleich unterließ).


    Was mache ich an sich falsch bzw. welcher ist der richtige Weg?




    Ich hoffe, mir kann geholfen werden.. :)


    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße,


    Andreas

  • Guten Abend und vielen Dank für den Link,


    dann hab ich es hoffentlich so richtig verstanden, dass zwar meine Einträge der GWG in der Software noch vorhanden, aber nicht mehr relevant sind und ich auch nicht löschen muss, da Sie ohnehin für dieses Jahr nicht mehr berücksichtigt werden, aufgrund der direkten Abschreibung letztes Jahr?


    oder


    Muss ich die GWG Gegenstände rückwirkend zum 31.12.2023 auf das Konto 0480 buchen (daraufhin verschwinden Sie in der Anlagenübersicht)?



    LG


    Andreas

  • bis zu 250 EUR Erfassung als Sofortaufwand auf das Konto "Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter" 4855 (SKR 03) bzw. 6260 (SKR 04) oder als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 (SKR 03) bzw. 0670 (SKR 04), von 250 EUR bis 800 EUR auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 (SKR 03) bzw. 0670 (SKR 04) oder alternativ bei mehr als 250 EUR und weniger als 1.000 EUR auf das Konto "Wirtschaftsgüter (Sammelposten)" 0485 (SKR 03) bzw. 0675 (SKR 04)