Steuern auf verbleibende Kapitalerträge nach Sparerpauschbetrag und erfolgter Pauschalversteuerung ?

  • Hallo,

    bin eigentlich mit Buhl erfahren, aber verstehe gerade die Logik bei der Steuerberechnung bei Kapitalerträge nicht.


    Ich habe nach Abzug des Sparer-Pauschbeträge noch Kapitalerträge "i.S.d § 32d Abs. 1 EStG". Diese werden nach "§ 32d Abs. 3 und 4 EStG" (so druckt es Buhl bei der Zusammenfassung aus)

    besteuert. Dabei habe ich hierauf gem. Steuerbescheinigung die (pauschale) Kapitalertragssteuer (Zeile 37 Anlage KAP) bezahlt. Jetzt habe ich alle Daten in Buhl eingetragen und

    es erfolgt eine Steuernachzahlung. Wenn ich die Kapitalerträge nicht eingebe. Wird die Nachzahlung reduziert. Wird die gezahlte pauschale Kapitalertragssteuer nicht angrechnet?

    Warum erhöht die Eintragung aller Kapitalertrage trotz erfolgter Kapitalertragssteuer die Nachzahlung ? Wo ist mein Fehler.


    Vielen Dank falls mir jemand helfen kann?


    VG Martin

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Steuern auf verbleibende Kapitalerträge nach Sparerpauschbetrag UND erfolgter Pauschalversteuerung ?“ zu „Steuern auf verbleibende Kapitalerträge nach Sparerpauschbetrag und erfolgter Pauschalversteuerung ?“ geändert.
  • Hallo,


    habe hier einfach mal Beispielzahlen reingeschrieben. So habe ich alles eingetragen. Die Beträge wurden bereits Pauschalversteuert. Wenn ich keine Kapitalerträge angebe, reduziert sich die Nachzahlung. Wieso erhöht der Eintrag der Kapitalerträge trotz bereits erfolgter Pauschaler Versteuerung meine Steuerlast?


    Danke für die Hilfe, bin am Verzweifeln bei der Logik.


    VG Martin

  • Das ist das Ergebnis der Günstigerprüfung. Dein individueller Steuersatz ist günstiger als die ZASt von 25%, somit werden die Einkünfte in die Steuerberechnung einbezogen und die einbehaltene ZASt wird im Rahmen der Steuerabrechnung angerechnet.


    Schalte doch mal den Planspielmodus ein und nehme die Kapitalerträge raus. ;)

  • Hallo miwe4,


    Danke für die Antwort, aber vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Leider ist mein individueller Steuersatz höher als die ZASt von 25%.

    Wenn ich also im Planspiel die Kapitalerträge auf 0 setze, so erhalte ich einen Steuervorteil von ca. 1.200 € und das ist genau das, was ich nicht verstehe.

    Ich gehe davon aus, dass meine Kapitalerträge bereits pauschal versteuert sind, d.h. die Angabe dieser Erträge zu keiner Steuererhöhung führt. Aber genau das ist der Fall mit der Angabe der Kapitalerträge erhöht sich die Steuerlast obwohl ich auch die bereits abgeführte ZASt mit eingegeben habe?? :rolleyes:

  • Aber genau das ist der Fall mit der Angabe der Kapitalerträge erhöht sich die Steuerlast obwohl ich auch die bereits abgeführte ZASt mit eingegeben habe??

    Wenn ich unsere Kapitalerträge eingebe, erhöht sich die angezeigte Steuer ebenfalls, es ändert sich aber nichts am Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag.

    Die Erklärung von Kapitalerträgen macht nur dann Sinn, wenn der Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge unter 27% liegt. Dann könnte man dann wegen des Solis mit der Günstigerprüfung hinkommen, sonst ist das überflüssige Fleißarbeit.

  • Danke für die Hilfe, bin am Verzweifeln bei der Logik.

    Das kann ich definitiv nicht bestätigen. Du solltest Dir sämtliche Erläuterungen zur Berechnung nochmals anschauen, denn es wird ja alles im Detail erläutert.


    Die Erklärung von Kapitalerträgen macht nur dann Sinn, wenn der Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge unter 27% liegt.

    Nochmals der Hinweis, dass das Programm eben alles berechnet und ggf. beantragt, da es immer die günstigste Vorgehensweise wählt. Und deshalb auch der Rat der Software (!) bei Grundeinstellung, immer alle Kapitalerträge zu erklären.

  • Nochmals der Hinweis, dass das Programm eben alles berechnet und ggf. beantragt, da es immer die günstigste Vorgehensweise wählt. Und deshalb auch der Rat der Software (!) bei Grundeinstellung, immer alle Kapitalerträge zu erklären.

    Das weiß ich natürlich. Nur, wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Wenn mir die Steuervorausberechnung ohne die Erklärung von Kapitalerträgen einen Grenzsteuersatz von 30% anzeigt, macht es keinen Sinn, Kapitalerträge zu erfassen. Die werden in solchen Fällen unverändert nach § 32d EStG besteuert.

  • Das weiß ich natürlich. Nur, wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Wenn mir die Steuervorausberechnung ohne die Erklärung von Kapitalerträgen einen Grenzsteuersatz von 30% anzeigt, macht es keinen Sinn, Kapitalerträge zu erfassen. Die werden in solchen Fällen unverändert nach § 32d EStG besteuert.

    Dann lass so etwas doch bitte künftig. Da habe ich Dich jetzt schon mehrfach drum gebeten. Du kannst es, ich kann es und ein paar andere können es sicherlich auch. Die sicherlich weitaus überwiegende Zahl der Anwender der Buhl-Software kann so etwas eben nicht mal auf einen Blick erfassen. Und genau deshalb gibt es so eine Software mit den zahlreichen Hilfen und Anleitungen sowie natürlich auch Anregungen. Also belasse es bitte einfach mal dabei.

  • Hallo,


    ja, hatte ich.


    Ich habe eben nochmal im Planspiel alle Kapitalerträge und Eintragungen rausgenommen, um zu schauen was passiert, wenn es hierzu insgesamt gar keine Angaben gibt. Es hat auf die Nachzahlung praktisch keine Auswirkung (eine um 5 Euro höhere Steuerlast wurde mir angezeigt). D.h. ob ich die Kapitalerträge nun mit allen Angaben eintippe oder eben gar nichts melde, hat offensichtlich praktisch keinen Einfluss auf die Steuerlast und bestätigt eigentlich Eure Aussagen oben. Was ich aber immer noch nicht verstehe ist warum ich, wenn ich nur den Ertrag (in meinem Beispiel 6.000 Euro rausnehme und die anderen Angaben also Sparerpauschbetrag 2.000 Euro drinlasse sich ein um über 1.000 Euro verringerte Steuerlast ergibt. Das ergibt für mich gar keinen Sinn, da der Sparerpauschbetrag ja nur zu Geltung kommt, wenn auch Kapitalerträge erwirtschaftet wurden... ?

    Das hatte mich verwirrt.