Hallo Steuer-Community,
wir sind gemeinsam veranlagt und arbeiten beide mehr oder weniger regelmäßig im Homeoffice:
Person A arbeitet durchschnittlich 3x/Woche von zuhause und hätte ansonsten einen Arbeitsweg von ca. 5 km
Person B arbeitet durchschnittlich 4x/Woche von zuhause und hätte ansonsten einen Arbeitsweg von ca. 30 km
In der gemeinsamen Wohnung ist ein Arbeitszimmer eingerichtet (noch nicht anerkannt, aber dürfte anerkennungsfähig sein). Die tatsächliche Anerkennung sei hier einmal als gegeben angenommen. Die jährlichen Kosten für das Arbeitszimmer belaufen sich auf ca. 2.500 €.
Zudem ist ein weiterer Home Office-Arbeitsplatz eingerichtet (Schreibtisch auf Rollen, der in der Wohnung umhergefahren werden kann).
Ist es möglich, dass für Person A das Arbeitszimmer bei der Steuer angesetzt wird (die 6 €-Pauschale dementsprechend nicht) und Person B die Pauschale bis zur ggw. Höchstgrenze (120 Tage x 6 € = 720 €) in Anspruch nimmt?
Viele Grüße