Verlust durch Insolvenz

  • In einem Insolvenzverfahren haben wir einen ziemlichen Verlust erlitten.

    Es ging um die Gewährung eines Sachdarlehens (Gold) in Höhe von knapp 15.000 Euro. (Ex Oriente Lux)


    In dem Verfahren, das im Dezember 2014 eröffnet wurde, haben wir unsere Forderung fristgerecht angemeldet. Unsere Forderung über die Gesamtsumme wurde die in voller Höhe zur Insolvenztabelle festgestellt.

    Auf diese Forderung wurde 2023 eine Quotenzahlung in Höhe von EUR 1.580,90 an uns ausbezahlt.

    Der Insolvenzverwalter teilte uns auch mit, dass es keine weitere Zahlungen geben wird.


    Können wir diesen Verlust geltend machen? Und wenn ja, wo trage ich diesen ein?

    Können wir auch unsere Rechtsanwaltskosten dazurechnen?


    Dankeschön.

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.