Nachtzuschläge und Sonntagsarbeit steuerpflichtig oder nicht?

  • Ich wurde nach dem Tarifvertrag Ärzte TdL angestellt. In dem Tarifvertrag werden die Zuschläge definiert, allerdings ohne Information, ob die Zuschläge versteuert werden oder nicht.

    In meinen monatlichen Abrechnungen werden die Zuschläge stundengenau mit den Kürzeln LSG aufgeführt, also Lohnsteuerpflichtig.


    Nach §3 ESTG seien Nachtzuschläge in Höhe von 25% des Grundlohns (solange < 50€) steuerfrei.

    Jetzt herrscht bei mir Verwirrung, ob diese Zuschläge zu Unrecht versteuert wurden.


    Deshalb meine Frage: Müssen Zuschläge grundsätzlich steuerfrei bezahlt werden oder darf der Arbeitgeber das selbst entscheiden, ob er sie mir steuerfrei gewähren möchte?

    Bei meiner Entgeltabteilung komme ich leider nicht weiter.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Der § 3b EStG ist ja frei zugänglich lesbar. Alles andere sollte mit dem AG bzw. dessen Steuerberater/Buchhaltung geklärt werden, dem alle Abrechnungsunterlagen vorliegen und der die Steuergesetze sicherlich kennt.


    Dem Forum jedenfalls ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.