Hallo zusammen,
eine Person wird als Testamentsvollstrecker eingesetzt und erhält Ersatz für ihre Auslagen und Unkosten. Wie wird diese Vergütung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt? Um was für Einkünfte handelt es sich? Es handelt sich um eine einmalige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Welche Kosten können in der Steuererklärung angesetzt werden, wenn keine Rechnungen vorliegen? Gibt es eine Pauschale?