Beiträge zu RV und KV als Selbstständiger

  • Hallo zusammen,


    meine Frau arbeitet seit Oktober 2023 selbstständig. Die Beiträge zur gesetzlichen KV und RV wurden allerdings erst 2024 festgelegt und jetzt nachträglich eingezogen.

    Kann ich die für 2023 anfallenden Beträge in der Steuererklärung 2023 angeben oder gilt der Zeitpunkt wann die Beiträge gezahlt wurden - also Frühjahr 2024?


    Vorab schon vielen Dank für die Antwort!

  • Die Beiträge zur gesetzlichen KV und RV wurden allerdings erst 2024 festgelegt und jetzt nachträglich eingezogen.

    Kann ich die für 2023 anfallenden Beträge in der Steuererklärung 2023 angeben ...

    Nein.


    ... oder gilt der Zeitpunkt wann die Beiträge gezahlt wurden - also Frühjahr 2024?

    Ja (§ 11 EStG Zufluss-/Abflussprinzip).