Riester nicht als Sonderausgabe berücksichtigt

  • Hallo,


    seit einigen Jahren bespar ich einen Bauriester mit jährlich 2400 EURO.

    Wie jedes Jahr wollte ich auch für 2023 diese 2400 EURO als Altersvorsorgebeiträge geltend machen.


    Das Finanzamt hat die Beiträge dieses Jahr nicht berücksichtigt. Mit folgender Begründung:


    "Die von Ihnen angegebenen Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) in Höhe von 2.400 EUR habe ich nicht als Sonderausgaben berücksichtigt, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch von 775 EUR günstiger ist."


    Dazu muss ich sagen, dass ich 2023 aufgrund von 6 Monaten Elternzeit wesentlich weniger verdient habe. Und seit letztem Jahr zwei Kinder (alter < 5 Jahre) auf mich laufen.


    - Ist die Begründung vom Finanzamt korrekt?

    - Muss ich de 775 aktiv beantragen? Wenn ja, bei wem?


    Danke

  • "Die von Ihnen angegebenen Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) in Höhe von 2.400 EUR habe ich nicht als Sonderausgaben berücksichtigt, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch von 775 EUR günstiger ist."

    Genau dieselbe Günstigerprüfung macht die Software bei zutreffenden Eingaben doch auch. Also die Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen/Anlagen anschauen.