Sonderausgabenabzug Riesterrente

  • vielleicht überles ich es, aber da steht m.E. nicht, ob ich Sonderausgabenabzug auch ohne Antrag auf Zulagen geltend machen kann, sondern nur andere (auch nützliche) Hinweise

    Beantragen kannst du vieles - das Finanzamt entscheidet nach Gesetzeslage und streicht gegebenenfalls. In den Erläuterungen steht dann, warum.

  • vielleicht überles ich es, aber da steht m.E. nicht, ob ich Sonderausgabenabzug auch ohne Antrag auf Zulagen geltend machen kann, sondern nur andere (auch nützliche) Hinweise

    Beantragen kannst du vieles - das Finanzamt entscheidet nach Gesetzeslage und streicht gegebenenfalls. In den Erläuterungen steht dann, warum.

    Selbst die detaillierte Steuerberechnung seiner Software führt ihm das Ergebnis seines Bemühens vor Augen. ;)

  • vielleicht überles ich es, aber da steht m.E. nicht, ob ich Sonderausgabenabzug auch ohne Antrag auf Zulagen geltend machen kann, sondern nur andere (auch nützliche) Hinweise

    Ob Du einen Altervorsorgevertrag steuerlich fördern lässt oder nicht, ist Deine Entscheidung. Für Deine bAV gibt es auch die Möglichkeit der Riesterförderung. Die kannst Du in Anspruch nehmen, musst Du aber nicht. Sinnvoll ist das sowieso nur für bAV-Beiträge die nicht ohnehin gefördert sind (also vom versteuerten Bruttoeinkommen bezahlt werden), da es keine doppelte Förderung gibt.


    Wenn Du Riesterförderung in Anspruch nehmen willst - also den Sonderausgabenabzug nach §10a EStG - werden Dir vom Finanzamt die zustehenden Zulagen angerechnet. Stichwort ist hier die Günstigerprüfung, aber das hatten Dir die Helfer hier im Forum ja bereits geschrieben. Es gibt nur eine Besonderheit: falls Du mehrere nach §10a EStG förderfähige Verträge hast, kannst Du nur für zwei Verträge Zulagen beantragen. Das hat aber auf die Günstigerprüfung keinen Einfluss, da das Finanzamt den Sonderausgabenabzug nicht pro Vertrag bestimmt, sondern summiert über alle Verträge.


    Aber allgemein gilt, Sonderausgabenabzug nach §10a EStG ohne Antrag auf Zulage ist möglich, Du verlierst aber die Zulage.


    Viele Grüße

    Rautka

  • Aber allgemein gilt, Sonderausgabenabzug nach §10a EStG ohne Antrag auf Zulage ist möglich, Du verlierst aber die Zulage.

    Genau, denn die zustehende Zulage wird, wie eben schon mehrfach erläutert, angerechnet. Und das Programm stellt das in der Steuerberechnung wunderbar dar.

  • Für Deine bAV gibt es auch die Möglichkeit der Riesterförderung. Die kannst Du in Anspruch nehmen, musst Du aber nicht.

    Wenn jemand später nur den Ertragsanteil der Rente versteuern will, ist er nicht unbedingt gut beraten, eine Riesterförderung in Anspruch zu nehmen.

    Diese Entscheidung nehmen einem die Programme nicht ab, so gut sind die Hinweise dann doch nicht.