Für die E-Bilanz mag das gehen, zumindest wenn ich mir die Fotos ansehen.
Aber: bei einer GmbH gibt es eben nicht nur die eBilanz (steuerlich), sondern auch das Unternehmensregister! Hier musst du die Handelsbilanz einreichen. Und dann solltest du dich erst einmal schlau machen, was die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz (und die Konsequenzen auch für die eBilanz) bedeuten.
Du solltest dir dann überlegen, ob du die Bilanzerstellung nicht doch einem hierzu befugten Berater/in oder Kanzlei übergibst. Im Moment gehst du mir etwas "blauäugig" vor, EDV-Kriterien gehen rechtlichen Anforderungen vor. Eine GmbH ist kein Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung, da hängt einiges an handels- und gesellschaftsrechtlichen Anforderungen vor. Ohne rechtliche/steuerliche Beratung solltest du hier sowieso nicht "basteln".