Hallo,
ich habe eine Frage zur Abrechnung der Nahwärmeheizung. Bisher hab ich diese gem. Paragraf 9 der Heizkostenverordnung abgerechnet. Nun gibt es einen separaten Warmwasserzähler und mir ist nicht klar, wie ich das eingebe. Das Ergebnis dürfte sich doch gar nicht ändern, denn die Nahwärmerechnung enthält nur einen Posten vom Wärmemengenzähler mit dem Nutzwärmeverbrauch.
Ist es am Ende nicht egal, ob die Wärme für Wasser oder für Heizung genutzt wird?
Vielen Dank im Vorraus und sorry, falls ich auf dem Schlauch stehe 😉
Mfg.
Riecke