Hallo,
meine privat krankenversicherte Tochter (ich bin Angestellter) hatte jahresübergreifend von 2022 bis 2023 mehrere Behandlungen beim Kieferorthopäden. Die Kosten beliefen sich auf bisher ca. 6.000,- €. Davon hat die Kasse aufgrund des abgeschlossenen Vertrags 80 % übernommen. Von mir (ich lebe getrennt von meiner Frau - die Kinder sind bei mir mit privat krankenversichert) mussten daher ca. 1.200,- € gezahlt werden. Zudem beträgt der jährliche Selbstbehalt für jedes Kind 660,- €.
Man kann ja diese Art von Zusatzaufwendung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Ich frage mich jedoch, wie ich das nun im konkreten Fall mache.
- Kann ich in der Steuererklärung 2024 nur die Ausgaben in den Behandlungszeiträumen des zurückliegenden Jahres 2023 geltend machen oder geht das ggf. auch noch für 2022?
- Wie gehe ich mit dem Selbstbehalt um? Kann ich den zu den Ausgaben hinzu rechnen und falls ja, muss ich das dann anteilig unter Berücksichtigung aller ihre ärztlichen Behandlungen in 2023 (und ggf. auch 2022) berechnen?
- Gilt hier ggf. auch, dass nur die reinen Dienstleistungen aber keine Materialkosten berücksichtigt werden können?
Und dann hätte ich noch eine allgemeine Frage zum Selbstbehalt. Ich habe einen Selbstbehalt von 1320,- € jährlich. Bekanntlich kann man den ja nicht steuerlich geltend machen. Allerdings können scheinbar tatsächliche Ausgaben (sofern sie keine Prophylaxe betreffen und ärztlich angeordnet wurden) abgesetzt werden, die von der Kasse nicht übernommen wurden und die aufgrund des Selbstbehalts von mir getragen werden mussten. Schwierig wird das Ganze aber, wenn die Behandlungs- und Abrechnungszeiträume jahresübergreifend sind. Da stellt sich mir die Frage, wie ich das sauber berechne. Und wie müssen etwaige Beitragsrückerstattungen hier berücksichtigt werden?