Hallo,
ich komme bei der Erfassung der Werbungskosten nicht weiter. Folgende Situation:
Ich habe im Jahr 2023 an 212 Tagen im Homeoffice gearbeitet. Die Homeoffice-Pauschale von 6€ pro Tag habe ich damit maximal ausgereizt bis auf den Gesamtbetrag von 1260€.
Dem gegenüber stehen 4 Tage bei denen ich mit der Bahn zur Arbeit gefahren bin.
Ich bekomme über meinen Arbeitgeber das Deutschlandticker als Jobticket mit einem steuerfreien Zuschuss von 25% (12,25€). Der Gesamtpreis reduziert sich dadurch auf 46,55€, die von meinem Nettogehalt abgezogen werden. Der Zuschuss wurde bereits automatisch unter dem Punkt "steuerfreier Fahrtkostenersatz aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen und wird somit von den Fahrtkosten abgezogen.
Nun ist die Frage, wie ich die tatsächlichen Kosten eintragen muss. Über die Entfernungspauschale ergeben sich 24€. Die tatsächlichen Kosten wären ja dann die monatlichen Kosten für mein Monatsticket, also 46,55€ * 12, wodurch sich natürlich ein deutlich höherer Wert ergeben würde.
Ich habe zu diesem Thema nur Artikel aus der Coronazeit gefunden, als es darum ging, was passiert, wenn ich ein Ticket besitze, aber dieses (unerwarteterweise) aufgrund von Lockdowns und Homeoffice-Pflicht nicht nutzen kann. Allerdings sind wir bei meinem Arbeitgeber hinterher nie wieder zur "Büropflicht" zurückgekehrt, dadurch bleibt es bei nahezu 100% Homeoffice. Das Ticket nutze ich daher fast ausschließlich privat (wobei das wenn ich richtig verstanden habe kein Kriterium ist).
Trotzdem erscheint es mir hier irgendwie falsch, sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Ticketkosten voll auszureizen. Wenn ich bei den realen Kosten weniger als den Zuschuss angebe (z.B. durch die Entfernungspauschale), wir mir die Meldung angezeigt, dass der Überschuss als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden muss. Bei meiner Recherche habe ich auch häufiger das Stichwort "geldwerter Vorteil" gelesen, aber da scheine ich mich ja eh noch unter der Grenze von 50€ zu bewegen.
Würde mich freuen, wenn hier jemand weiterhelfen kann