Jobticket und Homeoffice-Pauschale

  • Hallo,


    ich komme bei der Erfassung der Werbungskosten nicht weiter. Folgende Situation:


    Ich habe im Jahr 2023 an 212 Tagen im Homeoffice gearbeitet. Die Homeoffice-Pauschale von 6€ pro Tag habe ich damit maximal ausgereizt bis auf den Gesamtbetrag von 1260€.

    Dem gegenüber stehen 4 Tage bei denen ich mit der Bahn zur Arbeit gefahren bin.

    Ich bekomme über meinen Arbeitgeber das Deutschlandticker als Jobticket mit einem steuerfreien Zuschuss von 25% (12,25€). Der Gesamtpreis reduziert sich dadurch auf 46,55€, die von meinem Nettogehalt abgezogen werden. Der Zuschuss wurde bereits automatisch unter dem Punkt "steuerfreier Fahrtkostenersatz aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen und wird somit von den Fahrtkosten abgezogen.


    Nun ist die Frage, wie ich die tatsächlichen Kosten eintragen muss. Über die Entfernungspauschale ergeben sich 24€. Die tatsächlichen Kosten wären ja dann die monatlichen Kosten für mein Monatsticket, also 46,55€ * 12, wodurch sich natürlich ein deutlich höherer Wert ergeben würde.


    Ich habe zu diesem Thema nur Artikel aus der Coronazeit gefunden, als es darum ging, was passiert, wenn ich ein Ticket besitze, aber dieses (unerwarteterweise) aufgrund von Lockdowns und Homeoffice-Pflicht nicht nutzen kann. Allerdings sind wir bei meinem Arbeitgeber hinterher nie wieder zur "Büropflicht" zurückgekehrt, dadurch bleibt es bei nahezu 100% Homeoffice. Das Ticket nutze ich daher fast ausschließlich privat (wobei das wenn ich richtig verstanden habe kein Kriterium ist).


    Trotzdem erscheint es mir hier irgendwie falsch, sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Ticketkosten voll auszureizen. Wenn ich bei den realen Kosten weniger als den Zuschuss angebe (z.B. durch die Entfernungspauschale), wir mir die Meldung angezeigt, dass der Überschuss als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden muss. Bei meiner Recherche habe ich auch häufiger das Stichwort "geldwerter Vorteil" gelesen, aber da scheine ich mich ja eh noch unter der Grenze von 50€ zu bewegen.


    Würde mich freuen, wenn hier jemand weiterhelfen kann :)

  • Ich bekomme über meinen Arbeitgeber das Deutschlandticker als Jobticket mit einem steuerfreien Zuschuss von 25% (12,25€).
    ...
    Der Zuschuss wurde bereits automatisch unter dem Punkt "steuerfreier Fahrtkostenersatz aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen und wird somit von den Fahrtkosten abgezogen.

    § 3 Nr. 15 EStG


    Der Gesamtpreis reduziert sich dadurch auf 46,55€, die von meinem Nettogehalt abgezogen werden.

    Die Rechnung verstehe ich unter Berücksichtigung des Preises von 49,00 EUR für das Jobticket nicht.


    Über die Entfernungspauschale ergeben sich 24€.

    Entfernung Wohnung<->1.Tätigkeitsstätte eingeben sowie Verkehrsmittel ÖPNV sowie die kosten des Jobticket von 49,00 EUR. Denn:

    Der Zuschuss wurde bereits automatisch unter dem Punkt "steuerfreier Fahrtkostenersatz aus Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen und wird somit von den Fahrtkosten abgezogen.

  • Die Rechnung verstehe ich unter Berücksichtigung des Preises von 49,00 EUR für das Jobticket nicht.

    49€ ist der normale Preis für das Ticket, durch den Zuschuss von 25% (12,25€) von meinen Arbeitgeber reduziert sich der Preis, den die Bahn haben will, um 5%, also auf 46,55€. Der Zuschuss kommt (steuerfrei) zu meinem Bruttogehalt dazu und vom Nettogehalt/Auszahlungsbetrag wird mir dann der Gesamtpreis abgezogen. Faktisch bleiben mir also Kosten von 46,55€ - 12,25€ = 34,30€.


    Entfernung Wohnung<->1.Tätigkeitsstätte eingeben sowie Verkehrsmittel ÖPNV sowie die kosten des Jobticket von 49,00 EUR.

    Wenn ich das richtig verstehe, also das, was mir wirklich abgebucht wurde, also die 46,55€. Die Differenz zu den wirklichen Kosten werden ja dann durch den Zuschuss automatisch wieder abgezogen. Die Entfernungspauschale ist hier halt wirklich zu vernachlässigen, 20km * 0,3€ * 4 = 24€, deswegen ja die Alternative mit den monatlichen Kosten. Der Zuschuss wurde automatisch aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, das wird also wohl seine Richtigkeit haben.


    Mir kommt es nur komisch vor, dass das Jobticket einfach pauschal mit in die Berechnung eingeben kann, unabhängig von der Tatsache, inwieweit es überhaupt genutzt wurde, zumal 4 Einzelfahrscheine in diesem Fall ja deutlich günstiger gewesen wären.

  • ... durch den Zuschuss von 25% (12,25€) von meinen Arbeitgeber reduziert sich der Preis, den die Bahn haben will, um 5%, also auf 46,55€.

    Hättest Du erwähnen können. ;)


    Die Entfernungspauschale ist hier halt wirklich zu vernachlässigen, 20km * 0,3€ * 4 = 24€, deswegen ja die Alternative mit den monatlichen Kosten. Der Zuschuss wurde automatisch aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, das wird also wohl seine Richtigkeit haben.

    Dann ist es halt so.


    Mir kommt es nur komisch vor, dass das Jobticket einfach pauschal mit in die Berechnung eingeben kann, unabhängig von der Tatsache, inwieweit es überhaupt genutzt wurde, zumal 4 Einzelfahrscheine in diesem Fall ja deutlich günstiger gewesen wären.

    Das spielt in diesem Fall keine Rolle.