Verluste aus Kapitalanlagen werden in der Vorschau mit dem Einkommen verrechnet

  • In der Vorschau werden die negativen Kapitalerträge mit dem sonstigen Einkommen verrechnet. Damit ist die Steuerberechnung falsch und sämtliche 'Planspiele' oder Bestimmung ob Einzelveranlagung / Gemeinschaftsveranlagung sinnlos und WISO hat keinen Mehrwert als ELSTER.


    Was muss ich einstellen, dass die negative Kapitalerträge nicht verrechnet werden?

  • In der Vorschau werden die negativen Kapitalerträge mit dem sonstigen Einkommen verrechnet. Damit ist die Steuerberechnung falsch und sämtliche 'Planspiele' oder Bestimmung ob Einzelveranlagung / Gemeinschaftsveranlagung sinnlos und WISO hat keinen Mehrwert als ELSTER.

    Was kann eine Software dazu, wenn Du etwas, ggf. abweichend von der Steuerbescheinigung, in die Eingabemasken einträgst? Das Programm kann das nicht wissen oder erkennen. Zumal es gewisse Positionen gibt, die in der Tat verrechnet werden dürfen/müssen.


    Was muss ich einstellen, dass die negative Kapitalerträge nicht verrechnet werden?

    Das kommt doch schlicht und einfach darauf an, welche Art Kapitalerträge Du wo eingetragen hast. Also einfach in die Steuerbescheinigungen schauen und abgleichen. Ohne bereinigte Screenshots könnte man nur raten.

  • miwe4

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Kapitalerträge sind eine eigene Einkommensart. Das hat an sich erstmal nichts damit zu tun, wo man es einträgt. "Die negativen Kapitalerträge stehen in der KAP in Zeile 19 wie auch in Elster."


    WISO verrechnet die neg. Kapitalerträge mit den den weiteren Einkommensarten, sie e Screenshot.

  • Kapitalerträge sind eine eigene Einkommensart. Das hat an sich erstmal nichts damit zu tun, wo man es einträgt.

    Na, wenn Du meinst. Dann halte ich mich mal aus der weiteren Diskussion dazu raus.

  • Kapitalerträge sind eine eigene Einkommensart. Das hat an sich erstmal nichts damit zu tun, wo man es einträgt.

    Na, wenn Du meinst. Dann halte ich mich mal aus der weiteren Diskussion dazu raus.

    Bist Du denn der Meinung, dass die Darstellung im Screenshot korrekt ist?

  • Das kommt doch darauf an, was das für Verluste sind. Nicht alle Verluste werden vorgetragen, wie miwe4 richtig angemerkt hat. Stehen die Verluste in der Bescheinigung der Bank? Welche Zeile? Es gibt in den Bescheinigungen auch Angaben, die nur nachrichtlich sind. Wenn du diese aber in der Anlage KAP einträgst, geht das Programm von der Verrechenbarkeit aus.

  • Bist Du denn der Meinung, dass die Darstellung im Screenshot korrekt ist?

    Das kann man dann sagen, wenn man weiß, woher dein Minus aus Kapitalerträgen kommt. Ich habe jedenfalls in 20 Jahren WISO-Erklärung im Falle von negativen Kapitalerträgen noch nie Probleme mit dem FA wegen genau dieser Aufschlüsselung gehabt. Vorausgesetzt man hat alles in die richtige Zeile der Anlage KAP geschrieben bzw. gleich auf den Belegabruf zurück gegriffen.

  • Die Banken melden dem FA nicht die Kapitalertragssteuer samt zugehöriger Grundlagen?

    Da kommt ein Bearbeiter in einem FA nur mit detaillierter Begründung und auf besondere Anforderung dran. Da werden Listen drüber geführt. Und ohne Anfangsverdacht auf eine Steuerverkürzung irgendeiner Art macht das niemand.

  • Die Banken melden dem FA nicht die Kapitalertragssteuer samt zugehöriger Grundlagen?

    Da kommt ein Bearbeiter in einem FA nur mit detaillierter Begründung und auf besondere Anforderung dran. Da werden Listen drüber geführt. Und ohne Anfangsverdacht auf eine Steuerverkürzung irgendeiner Art macht das niemand.

    Gut zu wissen. Danke. Dann macht es auch Sinn, dass sie ab und an meine Steuerbescheinigungen der Bank haben wollen.

  • Gut zu wissen. Danke. Dann macht es auch Sinn, dass sie ab und an meine Steuerbescheinigungen der Bank haben wollen.

    Die müssten sie eigentlich im Falle der Günstigerprüfung und Anrechnung immer anfordern, denn es ist ja insoweit eine Urkunde (wie früher die Lohnsteuerkarte auch).

  • Das kommt doch darauf an, was das für Verluste sind. Nicht alle Verluste werden vorgetragen, wie miwe4 richtig angemerkt hat. Stehen die Verluste in der Bescheinigung der Bank? Welche Zeile? Es gibt in den Bescheinigungen auch Angaben, die nur nachrichtlich sind. Wenn du diese aber in der Anlage KAP einträgst, geht das Programm von der Verrechenbarkeit aus.

    Es gibt keine Bescheinigung der (ausländischen) Bank, da die Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.


    Es sind Verluste aus Stillhaltergeschäften, eingetragen in Zeile 19.


    @BPetrick : Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt die Anerkennung als Verlust(vortrag) problemlos macht.


    WISO verrechnet diese Verluste mit meinem kompletten restlichen Einkommen (siehe Screenshot oben) und ich komme auf eine Einkommenssteuer von 0,- Euro. Das ist aber falsch, diese Erfahrung hat bereits der User hier in 2021 gemacht
    Verrechnung von Verlusten aus Kapitalerträgen mit Mieteinnahmen
    und statt einer Rückzahlung eine fette Nachzahlung erhalten.


    Was muss ich eingeben, dass keine Verrechnung erfolgt?

  • Es sind Verluste aus Stillhaltergeschäften, eingetragen in Zeile 19.

    Bei mir auch.


    WISO verrechnet diese Verluste mit meinem kompletten restlichen Einkommen (siehe Screenshot oben) und ich komme auf eine Einkommenssteuer von 0,- Euro.

    Also bei mir wird bei Verlusten aus ausländischen Stillhalterprämien nichts mit anderen Einkunftsarten nichts mit anderen Einkunftsarten verrechnet.


    Aber aufgrund deiner Beharrlichkeit:

    Kapitalerträge sind eine eigene Einkommensart. Das hat an sich erstmal nichts damit zu tun, wo man es einträgt.

    Na, wenn Du meinst. Dann halte ich mich mal aus der weiteren Diskussion dazu raus.

    Wenn, dann ist es an Dir, erst einmal bereinigte Screenshots zu Deinen Eintragungen zu liefern.

  • Ich hab jetzt die Eingabemaske und die Vorschau gescreenshotet.

    Das ist nicht die Eingabemaske, sondern nur das Ergebnis derselben. Und Du hast sicherlich einen falschen Eintrag, auch wenn Du es bezweifelst.

  • Danke, jetzt habe ich es.


    Zeile 22 wird noch benötigt; da wäre ein Programmhinweis sinnvoll.


    Zeil 21 "Stillhaltergeschäfte" lässt sich nicht negativ befüllen, daher hatte ich nur die Summenzeile 19 genommen.


    Interessanterweise: Nehme ich Zeile 24 "Verluste aus Termingeschäften" wird es weiterhin mit dem Einkommen verrechnet. Das bleibt imho falsch.