Verrechnung von Verlusten aus Kapitalerträgen mit Mieteinnahmen

  • Hallo zusammen,


    ich habe soeben meinen Steuerbescheid erhalten und festgestellt, dass sich die von WISO berechnete Rückzahlung in eine massive Nachzahlung verwandelt hat.


    Den Grund dafür konnte ich nun auch herausfinden. Ich hatte für letztes Jahr Mieteinnahmen und Verluste aus Kapitalerträgen angegeben.

    Das FA hat für die Verluste aus Kapitalerträgen nun einen Verlustvortrag festgestellt. WISO hingegen hat die Verluste offensichtlich mit den Mieteinnahmen verrechnet.


    Da WISO im Tipp zum Verlustvortrag selbst schreibt, dass Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden können, bin ich mir unsicher, ob ich den Sachverhalt nur nicht richtig verstehe, Angaben in den falschen Reitern gemacht habe, oder hier ein Berechnungsfehler bei WISO vorliegt.


    Die Mieten sind auf jeden Fall richtig eingetragen und die Verluste aus dem Währungshandel bei ausländischen Brokern habe ich unter "Übrige Kapitalerträge" mit negativen Werten im Bereich "Zinsen und andere Kapitalerträge" eingetragen, da keine Steuerbescheinigungen ausgestellt werden.


    Erst wollte ich Einspruch einlegen, aber jetzt bin ich eher davon überzeugt, dass das FA den Verlustvortrag richtigerweise gebildet hat und WISO die Verluste fälschlicherweise angerechnet hat.

    Würde mich zur Absicherung über die Einschätzung von jemandem freuen der mehr Ahnung hat. War mein erstes Jahr mit Verlusten.


    VG
    Julien

    • Offizieller Beitrag

    Verluste aus dem Währungshandel bei ausländischen Brokern habe ich unter "Übrige Kapitalerträge" mit negativen Werten im Bereich "Zinsen und andere Kapitalerträge" eingetragen, da keine Steuerbescheinigungen ausgestellt werden.

    Und da bist Du Dir sicher, die richtige Stelle getroffen zu haben? Ob eine Steuerbescheinigung vorliegt oder nicht hat ja erst einmal nichts mit der Art der Einkünfte zu tun. Dann ist die Art des Nachweises ggf. eben eine andere und auch eher die Frage, ob das FA diese Verluste überhaupt anerkannt. Die Stelle in der Software erscheint mir aber eher fraglich.


    Ohne bereinigte Screenshots kann man letztlich nur raten.

  • Und da bist Du Dir sicher, die richtige Stelle getroffen zu haben? Ob eine Steuerbescheinigung vorliegt oder nicht hat ja erst einmal nichts mit der Art der Einkünfte zu tun. Dann ist die Art des Nachweises ggf. eben eine andere und auch eher die Frage, ob das FA diese Verluste überhaupt anerkannt. Die Stelle in der Software erscheint mir aber eher fraglich.


    Ohne bereinigte Screenshots kann man letztlich nur raten.

    Hallo miwe4,


    danke für die Antwort und deine Frage. Bei den Masken die WISO anbietet war ich mir ziemlich sicher an der richtigen Stelle zu sein. Eine andere passende Stelle sehe ich nicht. Also danke, dass du einen Blick drauf wirst. Habe jetzt einfach mal 2 Screenshots angefügt. Falls das nicht die sind, auf die deine Frage abzielte sag Bescheid.


    Zur Erklärung warum ich die Masken so gewählt habe:

    Ich habe sowohl Eigentumswohnungen die ich vermiete, ein Aktienportfolio für Dividenden und handle außerdem mit Währungen bei ausländischen Brokern.

    • Wie schon erwähnt ist klar, dass die Wohnungen in der Maske Vermietung eingetragen sind.
    • Die Aktiendepots liegen bei deutschen Brokern. Diese führen selbstständig die Steuern ab und stellen daher auch eine Steuerbescheinigung aus. Daher war für mich klar, dass dies im Punkt "Steuerbescheinigungen" in der Maske für "Zinsen und andere Kapitalerträge" eingetragen wird - die Felder in der Maske beziehen sich auf genau die Bezeichnungen, die auch in der Steuererklärung vorkommen.
    • Bei ausländischen Banken und Brokern ist es hingegen üblich, dass diese keine Quellensteuer an die deutschen Finanzbehörden abführen. Daher ist der Kontoinhaber selbst verpflichtet diese Angaben in seiner Steuererklärung zu machen. Da dementsprechend auch keine Steuerbescheinigung ausgestellt wird gehe ich davon aus, dass ich es auch nicht sinnvoll im Punkt Steuerbescheinigungen eintragen kann. Die einzige Alternative waren daher die "Übrigen Kapitalerträge", wo ich die Verluste der Broker einzeln als negative Werte eingetragen habe.
      Die Verluste werden vom FA natürlich anerkannt - da ist nichts ungewöhnliches bei, dass ausländische Broker keine Steuern abführen. In meinem Fall wurden sie ja auch als Verlustvortrag im Bescheid aufgenommen.

    Screenshots zur Verdeutlichung anbei. Für mich waren es wie gesagt die einzig sinnvollen Möglichkeiten meine Gewinne und Verluste einzutragen.

    Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre, dass WISO bei übrigen Kapitalerträgen nicht unterscheidet, sondern einfach alles miteinander verrechnet, inklusive Mieten.


    Das würde bedeuten, dass man in "Übrige Kapitalerträge" ausschließlich Gewinne eintragen darf und alle Verluste von vornherein in die Maske Verlustvortrag eintrage muss. Aber soweit ich es einschätzen kann dient der Reiter "Verlustvortrag" lediglich dazu WISO mitzuteilen ob es einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr gibt und wie hoch dieser ist. Das bedeutet die Angaben zu Gewinnen/Verlusten findet bei den Erträgen statt.


    Hoffe das hilft dabei einen Überblick zu geben und einzuschätzen, ob hier wirklich ein Bedienungsfehler vorliegt oder WISO ggf. tatsächlich einen Verrechnungsfehler zwischen Mieteinnahmen und Kapitalerträgen hat.


    VG
    Julien


    • Offizieller Beitrag

    Das würde bedeuten, dass man in "Übrige Kapitalerträge" ausschließlich Gewinne eintragen darf und alle Verluste von vornherein in die Maske Verlustvortrag eintrage muss.

    In die Maske Verlustvortrag (Dein Bild 3) gehören ausschließlich auf den 31.12.des Vorjahres durch das FA gesondert festgestellte verbleibende Verlustvorträge.

    Aber soweit ich es einschätzen kann dient der Reiter "Verlustvortrag" lediglich dazu WISO mitzuteilen ob es einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr gibt und wie hoch dieser ist.

    Eben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, was Du machst oder meinst, aber mein Programm verrechnet keine KAP-Verluste mit V+V. Und zwar gleichgültig, ob über Beteiligungen oder Einkunftsermittlung Anlage V:


  • Hey miwe4,


    danke fürs Rumprobieren und deine Rückmeldung.

    Ich denke ich verstehe was du meinst und du hast recht. Das Problem scheint wirklich nicht im Zusammenspiel von Mieten und Kapitalerträgen zu liegen.


    Nach den Erkenntnissen würde ich die Frage jetzt anders formulieren.

    Es ist ja so, dass Verluste aus Kapitalgeschäften, also z.B. Aktien- oder Forex-Handel nur mit Gewinnen aus Kapitalgeschäften verrechnet werden dürfen.

    Ich hatte in 2020 lediglich Verluste durch Forex und geringfügige Gewinne aus Aktien. Wenn ich nun im Planspiel die Forex-Verluste rausnehme verringert sich meine zu erwartende Rückzahlung erheblich und schlägt in die Nachzahlung um, die das FA nun auch von mir fordert.

    Wenn du in deinem Beispiel die Forex Verluste rausnimmst sollte dies ebenfalls geschehen.


    Ist das denn so richtig? Wenn ich keine Gewinne aus Kapitalgeschäften habe, dann dürfte der Verlust folglich nur als Verlustvortrag gemeldet werden und zwar so lange, bis ich mal Gewinne aus derselben Einkommensart damit verrechnen kann. Das hat das FA auch genau so anerkannt.

    Warum aber rechnet WISO Verluste aus Kapitalgeschäften scheinbar steuermindernd gegen die anderen Einkommensarten? Ist das ein Fehler im Programm? Falsche Bedienung? Oder verstehe ich hier irgendetwas einfach nicht?


    So wie ich es in meinem Bescheid habe dürften die Verluste von WISO ohne Auswirkung als Verlustvortrag vermerkt werden. Solange es aber keine Gewinne aus Kapitalgeschäften gibt sollte die zu erwartende Nachzahlung oder Erstattung davon gänzlich unberührt bleiben.


    VG
    Julien


    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich nun im Planspiel die Forex-Verluste rausnehme verringert sich meine zu erwartende Rückzahlung erheblich und schlägt in die Nachzahlung um, die das FA nun auch von mir fordert.

    Wenn du in deinem Beispiel die Forex Verluste rausnimmst sollte dies ebenfalls geschehen.

    Natürlich passiert das, sofern der Sparerpauschbetrag bzw. die Sparerpauschbeträge überschritten oder durch andere Kapitalerträge bereits ausgeschöpft sind und die Zinsabschlagsteuer nicht greift (Günstigerprüfung bzw. Abhängig vom gestellten Antrag).

  • Hallo zusammen,

    ich würde mich mal hier einklinken, weil ich gerade vor der gleichen Fragen stehe.

    In welche Zeile ist denn nun ein Verlust aus Forex Handel bei ausländischem Broker einzugeben?

    Nach meinem aktuellen Stand würde ich sie wohl unter übrige Kapitalerträge, Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge mit negativem Vorzeichen eingeben.

    Wuttke Hast du das auch so gemacht?


    Vielen Dank

    Gruß Mike