Fahrtkosten (Wege zur Arbeit) Hauptberuf und Nebentätigkeit

  • Hallo ihr lieben,


    ich habe mal wieder eine Frage zur Steuererklärung mit WISO Steuer:


    Ich übe einen steuerpflichtigen Hauptberuf aus, für den ich natürlich regelmäßig eine Lohnsteuerbescheinigung bekomme.

    Hierfür trage ich die Fahrtkosten bei Ausgaben (Werbungskosten) unter Wege zur Arbeit (Entfernungspauschalte) ein.


    Nun habe ich als Nebentätigkeit einen Gewerbebetrieb (Handel mit KFZ teilen und Einbau von bestimmten Teilen) und habe demnach Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
    Ich habe die EÜR auch über WISO erstellt und die Werte sind automatisch unter "Selbstständige - Gewerbebetriebe und Einkünfte übernommen worden.


    Ist das so richtig?


    Meine eigentliche Frage lautet aber, wie ich die Fahrtkosten geltend mache. Ich habe ca. 100 Fahrten a 50 km im Jahr 2023 zu meinem Gewerbebetrieb absolviert. Diese überschneiden sich teilweise an Tagen mit dem Hauptberuf. Trage ich diese oben bei den anderen Fahrtkosten mit einem anderen Ort aber im selben Zeitraum ein?

    Wo trage ich Fahrten zu Kunden ein (bspw. Reklamation) oder auch zu Lieferanten (Einkaufsgespräche)?

  • Du hast einen Gewerbebetrieb und bist kein Freiberufler! Die Übernahme sieht richtig aus.


    Du solltest ein Fahrtenbuch führen, denn die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte müssen getrennt werden von deinen gewerblichen Fahrten und von den privaten Fahrten. Wenn du z. B. an einem Tag nur zur Arbeit gefahren bist und von dort zu Kunden, darfst du nur die halbe Pauschale ansetzen, weil der Rest zum Gewerbe gehört. Also solltest du genau Buch führen, wann du wieviel Kilometer zu wem gefahren bist. Ob es Fahrten zu Kunden oder zu Lieferanten oder zum Kauf von Materialien sind, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass du genau nachweisen kannst, wieviel Kilometer insgesamt gefahren wurden und die jeweiligen Ziele benannt sind (sowie der Grund der Fahrt). Sieh dir einmal die gängigen Fahrtenbücher an - gibt es im Handel oder online.

  • Nun habe ich als Nebentätigkeit einen Gewerbebetrieb (Handel mit KFZ teilen und Einbau von bestimmten Teilen) und habe demnach Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
    Ich habe die EÜR auch über WISO erstellt und die Werte sind automatisch unter "Selbstständige - Gewerbebetriebe und Einkünfte übernommen worden.


    Ist das so richtig?

    Ja.


    Meine eigentliche Frage lautet aber, wie ich die Fahrtkosten geltend mache. Ich habe ca. 100 Fahrten a 50 km im Jahr 2023 zu meinem Gewerbebetrieb absolviert. Diese überschneiden sich teilweise an Tagen mit dem Hauptberuf. Trage ich diese oben bei den anderen Fahrtkosten mit einem anderen Ort aber im selben Zeitraum ein?

    Wo trage ich Fahrten zu Kunden ein (bspw. Reklamation) oder auch zu Lieferanten (Einkaufsgespräche)?

    Im Rahmen der EÜR natürlich, ggf. eben über Privat-/Kosteneinlage. Wobei Du erst einmal prüfen musst, ob ggf. insoweit notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Du wirklich eine Betriebstätte hast. Und für etwaige Fahrten Whg.<->1.Tätigkeitsstätte ist die Entfernungspauschale natürlich für Hin- und Rückfahrt. Fährst Du nur eine Strecke und von der ASt zur Betriebstätte oder zum Kunden ist das natürlich zu kürzen. Für die genannten Fahrten gelten dann wieder bestimmte Regelungen (Entfernungspauschale oder Reisekosten).


    Du solltest einmal dringendst einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zwecks eingehender steuerlicher Erstberatung aufsuchen.

  • Also ich bleibe mit meinen Fahrten unter 50 % Gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs. Dies ist mir auch so empfohlen worden, damit ich das Fahrzeug nicht in das Betriebsvermögen reinnehme.

    Also sind die Fahrten grundsätzlich nicht so einfach mit in die Steuererklärung rein zu nehmen?

    Zumindest die GEZ führt es als Betriebsstätte. Ich habe eine Werkstatthalle und führe dort die Tätigkeiten aus.

  • Nur an welcher Stelle mache ich diese Fahrten dann geltend? Auch einfach bei den "Wegen zur Arbeit"?

    Im Rahmen der EÜR natürlich, ggf. eben über Privat-/Kosteneinlage.


    Entfernungspauschale oder Reisekosten

    Wobei Du erst einmal prüfen musst, ob ggf. insoweit notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist.

    Und wirklich ernst gemeint:

    Du solltest einmal dringendst einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zwecks eingehender steuerlicher Erstberatung aufsuchen.

    Alles andere kann nämlich teuer werden.

  • Okay, dann werde ich den Steuerberater noch mal aufsuchen. Im Rahmen eines ersten Gesprächs zu beginn hat er angegeben, dass ich auf jeden Fall unter 50 % Gew. Nutzung bleiben soll und das Fahrzeug dann als privates Fahrzeug zählt und die Fahrten dann im Rahmen der Einkommenssteuer berücksichtigt werden und nicht in der EÜR.

  • Im Rahmen eines ersten Gesprächs zu beginn hat er angegeben, dass ich auf jeden Fall unter 50 % Gew. Nutzung bleiben soll ...

    Bleiben soll ist gut. Es richtet sich ja nun (leider) nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Dann hat er Dich sicherlich auch über den Sinn und Zweck entsprechender Aufzeichnungen aufmerksam gemacht.


    Okay, dann werde ich den Steuerberater noch mal aufsuchen.

    :thumbup:


    Kannst ja dann noch mal an dieser Stelle schreiben. ;)