Kostendeckelung private Kfz-Nutzung

  • Hallo,


    ich mache erst seit Anfang diesen Jahres die Buchführung selber und stehe jetzt vor folgender Fragestellung:


    Die private Nutzung des Firmenwagens habe ich in den Monaten Januar bis April über die 1-%-Regelung als private Nutzungsentnahme verbucht und die entsprechende Umsatzsteuer dazu (80/20 Regelung).


    Die Abschreibung des Kfz ist jetzt ausgelaufen, sodass im Laufe des Jahres die tatsächlichen Kosten voraussichtlich deutlich niedriger sein werden als die 1-%-Regelung, die ich, wie gesagt, bisher monatlich verbucht habe.


    Soll bzw. kann ich die schon festgeschriebenen Buchungen wieder stornieren und das ganze erst am Ende des Jahres verbuchen, wenn alle Zahlen da sind?


    Oder soll ich zukünftig jeden Monat den aktuellen Wert für private Nutzung und darauf entfallende Umsatzsteuer aufgrund der dann vorliegenden Daten vornehmen?


    Programm: Wiso EÜR und Kasse


    Falls sich jemand fragt, warum ich die pauschale Nutzungsentnahme überhaupt für die vergangenen Monate verbucht habe: ich habe jetzt erst herausgefunden, dass diese durch die tatsächlichen Kosten gedeckelt ist.

    Und: ich habe wirklich lange hier im Forum gesucht, aber keine passende Antwort für mein Problem gefunden.


    Ich bedanke mich schon jetzt für euer Hilfe!

  • Die Abschreibung des Kfz ist jetzt ausgelaufen, sodass im Laufe des Jahres die tatsächlichen Kosten voraussichtlich deutlich niedriger sein werden als die 1-%-Regelung, die ich, wie gesagt, bisher monatlich verbucht habe.


    Soll bzw. kann ich die schon festgeschriebenen Buchungen wieder stornieren und das ganze erst am Ende des Jahres verbuchen, wenn alle Zahlen da sind?

    Unabhängig von der Software hast Du Du Deine unentgeltlichen Wertabgaben doch zeitnah zu erfassen. Und groß Alternativen hast Du doch jetzt auch nicht mehr, denn ein Fahrtenbuch lässt sich ja schwerlich rückwirkend führen. Und für eine etwaige Kostendeckelung kennst Du doch noch gar keine Kosten. Eine dicke Reparatur oder ein Unfall und schon sieht die Rechnung ganz anders aus.

  • ergänzend:

    Ein Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode ist nur zu Beginn des Jahres oder bei Fahrzeugneukauf möglich.

    Deshalb ja seine "Idee":

    Soll bzw. kann ich die schon festgeschriebenen Buchungen wieder stornieren ...

    Was an sich schon nach Gestaltungsmissbrauch riecht, aber letztlich sowieso am fehlenden Fahrtenbuch scheitern wird.

  • Ich hatte angenommen, dass ich von Monat zu Monat schauen könnte, die bis dahin entstandenen Kosten sehe und dementsprechend die private Nutzung nur bis zur Höhe der bis dahin entstandenen Kosten verbuche. Geht das ?

    ergänzend:

    Ein Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode ist nur zu Beginn des Jahres oder bei Fahrzeugneukauf möglich.

    Zur Fahrtenbuchmethode möchte ich ja gar nicht wechseln, nur die pauschale Versteuerung mit den entstandenen Kosten deckeln.

  • M.E. nicht zulässig, da regelmäßig eine solche Prüfung erst zum Jahresende möglich ist. Aber schau doch einfach selber:
    BMF vom 18.11.2009 (BStBl I S. 1326)

    Vielen Dank, ich glaube, ich in da fündig geworden! Danach handelt sich um eine "Unterart" der 1-%-Regelung, wenn ich es richtig verstanden habe:


    5. Begrenzung der pauschalen Wertansätze (sog. Kostendeckelung)

    Der pauschale Nutzungswert nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 EStG können die für das genutzte Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich entstandenen Aufwendungen übersteigen. Wird das im Einzelfall nachgewiesen, so sind diese Beträge höchstens mit den Gesamtkostenii des Kraftfahrzeugs anzusetzeni.

  • Vielen Dank, ich glaube, ich in da fündig geworden! Danach handelt sich um eine "Unterart" der 1-%-Regelung, wenn ich es richtig verstanden habe:

    Ja, aber Kostendeckelung eben erst am Jahresende, wenn alle Kosten feststehen.