Hallo,
meines Erachtens muss seit der Abrechnung 2023 der CO2-Preis auf der Abrechnung ersichtlich sein und zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.
Ich habe eine Ölheizung und die Abrechnung erfolgt nach Wärmemengenzählern. Wo kann ich jetzt den geforderten Co2 Preis eintragen und ggf. die Aufteilung?
Oder habe ich vielleicht sogar einen Denkfehler??
Liebe Grüße