CO2-Preis

  • Hallo,


    meines Erachtens muss seit der Abrechnung 2023 der CO2-Preis auf der Abrechnung ersichtlich sein und zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.


    Ich habe eine Ölheizung und die Abrechnung erfolgt nach Wärmemengenzählern. Wo kann ich jetzt den geforderten Co2 Preis eintragen und ggf. die Aufteilung?


    Oder habe ich vielleicht sogar einen Denkfehler??


    Liebe Grüße

  • Oder habe ich vielleicht sogar einen Denkfehler??

    Nein, den hast du nicht!


    Du musst für die Buchung "Mieteranteil" und "Vermieteranteil" zwei Konten anlegen. Ich habe 4503 für Mieteranteil und 4504 für Vermieteranteil erstellt.

    Bei 4503 musst du den Umlageschlüssel für die Verteilung in die Heizkosten angeben, denn die Kosten werden in Heiz-/Warmwasser gebucht.


    Den Vermieteranteil in 4504 mit dem Umlageschlüssel "nicht umlegbar" und Wohnfläche, denn das ist die Grundeinstellung. Das bedeutet, du buchst den Mieteranteil in die Heizkosten und den Vermieteranteil als nicht umlegbar, das geht dann in der EÜR als Eigenkosten.

    Du musst aber wissen, welche Kosten du wo buchen musst, dazu ist es erforderlich, dass du die Anteile berechnen musst bzw. das mache ich über Habecks Ministerium mittels einem Tool. Denn du musst die CO2 Kostenangabe auf der Brennstoffrechnung(en) korrekt verteilen,


    Siehe mal nach, ich hatte irgendwo eine solche Aufstellung als Info beigefügt.

  • Bei 4503 musst du den Umlageschlüssel für die Verteilung in die Heizkosten angeben, denn die Kosten werden in Heiz-/Warmwasser gebucht.


    Den Vermieteranteil in 4504 mit dem Umlageschlüssel "nicht umlegbar" und Wohnfläche

    Warum 4503 auf Heizkosten und 4504 auf Wohnfläche?

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    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Warum 4503 auf Heizkosten und 4504 auf Wohnfläche?

    Du hast RECHT, ich bin halt beim Hausverwalter, da gibt es die Möglichkeit, Konten anzulegen. Beim Vermieter kannst du wenigstens 4503 = CO2 Anteil Mieter anlegen, dann kannst du zumindest deren Anteil eintragen. Bei 4504 das geht in die EÜR, die beim HV bebucht werden kann, quasi als "zu Lasten Vermieter".

    Wie das bei deinem Programm geht, da kann ich nicht helfen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Co2-Preis“ zu „CO2-Preis“ geändert.
  • CO2 Abrechnung über mehrere Wohnungen

    mit anteilige Gutschrift der Brennstoffkosten

    über den Verbrauch

    Bilder:

    Abrechnung

    Excel-Tabelle

    Tool Bundesministerium

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  • Noch mal, warum einmal Heizkosten und einmal Wohnfläche und beide nicht die gleiche Einheit ?

    Ich hatte es versucht zu erklären, wie es beim Hausverwalter geht. Dort kann ich entsprechende Buchungskonten anlegen, was beim Vermieter so nicht geht.

    Die Anteile der Vermieter, also der ermittelte Wert von 80% in deiner Angabe muss doch in die Heizkosten gebucht werden, weil diese Kosten der/die Mieter zu tragen haben.

    Der "Rest" hat in der Abrechnung nichts zu suchen, da er vom Vermieter zu tragen ist. Rein optisch brauchst du das auch nicht zu buchen, wenn ich den Vermieter nehme.

    Beim Hausverwalter ist es so, dass man dort fast alles abrechnen kann. Und da eine Brennstoffrechnung ja die volle CO2 Abgabe beinhaltet, muss der Vermieteranteil in der EÜR sichtbar erfolgen. Im HV wird das z.B. als nicht umlegbar gebucht, da ist es doch egal welchen 2. Umlageschlüssel man nimmt, es muss buchhalterich untergebracht werden, da die Kosten als "Erlösschmälerung" steuerlich erfolgen soll.

    Den Mieter interessiert das doch nicht, sondern evtl. nur das was ihm in Rechnung gestellt wird.


    Du gibst folgenden Text an:


    CO2 Abrechnung über mehrere Wohnungen

    mit anteilige Gutschrift der Brennstoffkosten

    über den Verbrauch

    Was willst du denn damit sagen? Ich vermute, dass du die kompletten Kosten der CO2 Abgabe als Brennstoffkosten einbuchen um danach dann den berechneten Wert des Mieteranteils denen gutschreiben willst. Könnte eine Lösung sein, doch was ist mit dem Vermieteranteil, wie und wohin willst du das im Vermieter buchen?


    Also dann ist meine Berechnung transparenter und auch für den Mieter in seiner Abrechnung besser zu verstehen.

    Jetzt weiß ich was zu tun ist

    Das hört sich zwar gut an, doch entschuldige, ich glaube nocht nicht daran. Du kannst aber gerne dein Ergebnis einmal hier platzieren, denn davon haben alle Anwender des Vermieters dann einen Einblick.

    Egal was .... ich war es nicht:)

    Einmal editiert, zuletzt von Billy () aus folgendem Grund: Unsachlicher "Hinweis" entfernt.

  • Die Anteile der Vermieter, also der ermittelte Wert von 80% in deiner Angabe muss doch in die Heizkosten gebucht

    Wo steht Vermieter 80% , in meiner Musterrechnung ?

    in den Brennstoffkosten ist der Vermieter-Mieteranteil enthalten.

    Wenn die 86,78 abgezogen sind bleibt der Rest beim Vermieter.

    Die Abrechnung zeigt die Wohnung OG

    Zweimal DG zeigt das dort ein Mieterwechsel war.


    Mach mal die gleiche Auswertung mit dem Verwalter, ob das besser

    für den Vermieter erkennbar ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Wo steht Vermieter 80% , in meiner Musterrechnung ?

    Schau mal in deiner Liste, dort hast du 80% angegeben. Aber das spielt für die eigentliche Dokumentation gerade keine Rolle.


    Was ich aber sehe ist, dass du die anteilige Berechnung Mieter/Vermieter über das BMWF machst, dort stehen zum Schluss Kosten drin, die auf keiner der Brennstoffkosten bisher angegeben wurden, die ich abgerechnet habe.

    Was die Ursache ist weiß ich nicht, da nachzugehen lasse ich lieber, ich nehme die Summe, die der Brennstoffhändler für die CO2 Kosten angibt, und die ist für mich bindent.


    Mach mal die gleiche Auswertung mit dem Verwalter, ob das besser

    für den Vermieter erkennbar ist.

    Oha, ich habe ja nicht eine "nicht kalt werdende Datei" wie du hast ;) Ich werde dir eine Abrechnung mal per Mail zusenden.

  • Falls jemand Hilfe braucht, ich kann das umsetzen.

    Es sind Kostenarten und Umlageschlüssel anzupassen.

    Hallo - ich habe die gleiche Thematik im Vermieter wie von der ursprünglichen Fragestellerin skizziert. Wäre sehr dankbar für ein paar Hinweise, wie ich das im Vermieter umsetzen kann. Neue Kostenart für CO2-Steuer habe ich bereits angelegt - aber wie weiter? Vielen Dank!

  • Neue Mitteilung von Buhl:


    Lieber Herr

    die Hinterlegung der Kosten für die CO2-Abgabe ist in Ihrem Programm WISO Vermieter möglich. In diesem Fall legen Sie bitte eine neue Kostenart an und benennen dieses "CO2-Steuer". Zur Hinterlegung einer neuen Kostenart gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Im Menüpunkt „Einstellungen" wählen Sie den Punkt „Kostenarten anpassen". Klicken Sie bitte in der oberen Menüleiste auf „Neu". Wählen Sie eine Bezeichnung für die Kostenart. Hinterlegen Sie die Abrechnungsart "Heizkosten". Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit „Speichern".

    Anschließend buchen Sie bitte den errechneten Betrag für Ihre CO2-Steuer unter "Erfassung > Rechnungen > Neu" auf das neu erstellte Umlagekonto. Wählen Sie beim Umlageverfahren die Option "Nach Umlageschlüssel" und anschließend dieneue Kostenart "CO2-Steuer". Aufgrund der gewählten Kategorie der Kostenart wird die CO2-Steuer zu den Heizkosten addiert. Die Verteilung der Kosten folgt der gewählten Aufteilung wie in der Heizanlage festgelegt.

    Bitte beachten Sie, dass das Programm den Anteil des Eigentümers an den CO2-Kosten nicht autmatisch berechnet. Ebenfalls passt das Programm den Rechnungsbetrag nicht automatisch an. Ziehen Sie den errechneten Anteil der CO2-Kosten gegebenenfalls von den Brennstoffkosten ab. Sie möchten die Informationen zur Berechnung der CO2-Kosten sowie die Angaben zum Effizienzbericht und dem CO2-Ausstoß zur Vollständigkeit in die Abrechnung integrieren? Hinterlegen Sie diese Informationen bitte als eigenen Text in der Abrechnung. Die Hinterlegung der jeweiligen Texte ist möglich unter "Abrechnung / Dokumente > Abrechnung erstellen > Personalisierung".



    Freundliche Grüße


    Florian Demmer



    Es ist aber nicht was ich gefragt habe:

    CO2- Abrechnung analog dem WISO_Hausverwalter


    Scheinbar wurde die Frage nicht Verstanden.

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  • Neue Info von Buhl:


    Lieber Herr


    aktuell sind die CO2-Kosten nicht in beiden Programmen gleich darstellbar. Die Entwicklungsabteilung arbeitet an weiteren Verbesserungen zu diesem Thema. Ihren Wunsch leite ich gerne weiter.



    Freundliche Grüße


    Julia Burkert

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  • CO2- Abrechnung analog dem WISO_Hausverwalter


    Scheinbar wurde die Frage nicht Verstanden.

    Da wir nicht wissen, was du und wie gefragt hast, kann man aus der Antwort nicht wissen, was du gefragt hast.


    Ich denke, dass der Vermieter nicht das kann wie der HV, ist doch die Struktur der Programmierung etwas anderes der beiden Programme.


    Irgendwann wird es auch im Vermieter so etwas geben, nur wann:-)


  • Vielen Dank dafür. Ich habe das gemäß Anleitung befolgt. Im Ergebnis erscheinen die gesamten CO2-Kosten bei jedem Mieter, anstatt dass dieses nach Fläche und Verbrauch verteilt werden. Woran kann das liegen?

  • So würde ich unter WISO-Vermieter abrechnen, unabhängig der Empfehlung vom Support:


    Die CO2-Steuer wird von den Heizkosten abgezogen und zwar der Vermieteranteil


    CO2 Rechner von der Bundesregierung oder aus der Brennstoff-Rechnung

    In der Heizkostenabrechnung



    Als Info Text am Ende der Abrechnung


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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Die CO2-Steuer wird von den Heizkosten abgezogen und zwar der Vermieteranteil

    Auf der Abrechnung muss aber der CO2 Anteil Mieteranteil stehen, wo steht er bei dir?



    CO2 Rechner von der Bundesregierung oder aus der Brennstoff-Rechnung

    So wie ich es dir gezeigt hatte, kann man den Mieteranteil sowie den Vermieteranteil der CO2 Kosten aus dem vom Bund bereitgestellten Rechners entnehmen.

    Du schreibst aber "oder aus der Brennstoff-Rechnung", in einer solchen stehen die für die Berechnung notwendigen Parameter, aber keine Trennung nach Mieter und Vermieter Anteile, das ist irreführend.


    Dann gibst du das in deiner Musterabrechnung an:


    Und wo hast du die Info, wie der Vermieteranteil lautet? Wenn der auch in der Gesamtrechnung rechnerisch drin steckt, du musst doch den Mietern deren Anteil aufzeigen. Deine Berechnung wie im Bild vorher hätte lauten müssen: CO2-Steuer Mieteranteil und dann den positiv eingebucht. Das wäre dann m.E. rechnerisch und für die Dokumentation notwendig gewesen.


    Und bei diesem Bild:



    Diesen Schriftsatz als Muster hatte ich dir zur Verfügung gestellt, und wie du dort siehst, werden die Gesamtkosten - hier mit € 108,48 - als Gesamtanteil der CO2 Steuer aufgezeigt, die dann zu erfolgende Aufteilung muss dann auch dokumentiert werden.


    Ich denke, wenn du schon Hilfe gibst, dann bitte aber so, dass das auch den Tatsachen entspricht, dass ein Anwender dies auch verstehen kann. Im Hausverwalter werden seit dem letzten Update im Juli auch die Anteile der Mieter aufgezeigt, daher ist das ganze Gedöns nicht mehr erforderlich, da dies jetzt enthalten ist. Beim Vermieter dürfte das sicherlich noch dauern.

  • Das ist schon ein Info die reicht und der Abrechnung beigelegt wird.

    Das hast wieder unterschlagen.

    Im Info-Text kann ich auch die Werte angeben, statt Prozente. Kein Problem.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Das hast wieder unterschlagen

    Das glaube ich nicht, denn die Berechnung macht das Programm, und dem muss man die Daten auch liefern, denn das vom Bund ist eine Hilfe.


    Denn wenn du das über deinen Weg machen willst, warum hast du dann überhaupt etwas eingegeben.