Erneuerbare Energie: Zähler (auch für Wärmepumpe)

  • Hallo,

    ich habe eine Wärmepumpe die an einem Zahler mit 2 Zählwerken angeschlossen ist. Zu erfassen sind also 2 Zählerstände für den Verbrauch.

    Ich nutze das Haus selbst und habe eine weitere Wohnung in dem Objekt.


    Habe versucht es mit einem Summenzähler zu lösen, der auch funktioniert (Verbauch aus Zähler 1 und Zähler 2 addiert)


    Diesen kann ich aber nur in der Zuordnung mir selbst oder der Wohnung zuordnen. Hier müßte ich aber das Objekt (ganzes Haus) auswählen um die Heizkosten zu berechnen...


    Was mach ich hier falsch?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Was mach ich hier falsch?

    Du bekommst doch vom Stromversorger eine Stromrechnung. Dort ist der Verbrauch und die Kosten aufgeführt. Diese beiden Werte musst du unter Brennstoffkosten buchen, mehr brauchst du nicht zu tun. Dann berechnet das Programm aufgrund deiner Wärmeverteilung die jeweiligen Heizkosten. Solltest du keine Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler haben, musst du als Umlageschlüssel Heizfläche nehmen.


    Was du unbedingt noch beachten musst, dass du den WP Strom mit einem Faktor multiplizierst, dieser kann man u.U. aus der WP auslesen oder, wenn du diese Ausstattung nicht hast, mit einem COP Wert (Jahresschnitt mit der Zahl 4) malnehmen. Das war es, damit kannst du deine Heizkosten sauber verteilen.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Wenn ich Sie richtig verstehe benötige ich die Zählerstände nicht für die Berechnung der Herzkosten sondern nur den Betrag den ich bezahle.


    Schlüssel Heizfläche kommt der Hinweis:

    Für die Heizkostendefinition "Heizstrom für die Wärmepumpe" wird die für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge mittels Wohnfläche berechnet.

    Die laut Heizkostenverordnung mögliche Berechnung der für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge anhand der Wohnfläche, ohne Wärmemengenzähler oder gemessenen Warmwasserverbrach (Heizkostenformel), ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Objekt diese Methode zulässig ist.

    _________________________________________________________________



    ???

    Was du unbedingt noch beachten musst, dass du den WP Strom mit einem Faktor multiplizierst, dieser kann man u.U. aus der WP auslesen oder, wenn du diese Ausstattung nicht hast, mit einem COP Wert (Jahresschnitt mit der Zahl 4) malnehmen


    Das verstehe ich leider nicht...

  • ich habe eine Wärmepumpe die an einem Zahler mit 2 Zählwerken angeschlossen ist. Zu erfassen sind also 2 Zählerstände für den Verbrauch.

    Wärmepumpenstrom ?

    Haushaltsstrom ?

    Tagstrom ?

    Nachtstrom?

    Das muß noch geklärt werden.

    Hat die Wärmepumpe ein Menü mit Info?

    Dort können die Leistungszahlen abgerufen werden.

    Dann erübrigt sich die Jahresarbeitszahl (JAZ) auszurechnen.

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  • Für die Heizkostendefinition "Heizstrom für die Wärmepumpe" wird die für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge mittels Wohnfläche berechnet.

    Die laut Heizkostenverordnung mögliche Berechnung der für die Warmwassererzeugung benötigten Wärmemenge anhand der Wohnfläche, ohne Wärmemengenzähler oder gemessenen Warmwasserverbrach (Heizkostenformel), ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Objekt diese Methode zulässig ist.

    Dann bitte gib uns einmal an, welche Vorausetzungen du im Haus hast.

    Und zwar:

    - gibt es Warmwasserzähler

    - gibt es HKV (Heizkostenverteiler) an den Heizkörpern

    - oder hast du Wärmemengenzähler für jeden Strang des Heizungswassers pro Wohnung

    - wie blumenmeer angibt, gibt es evtl ein Menü, wo du den Faktor für die Berechnung findest, wobei ich fast ausgehe, dass du diese Funktion nicht hast


    Erst mit der Beantwortung können wir dir Hilfe geben.

  • Hallo zusammen,

    nochmal danke für eure Hilfe.


    zu den Zählern:

    Fernwasserzähler --> Kaltwasser ins Haus

    keine weiteren Kalt und Warmwasserzähler für die selbst genutzte Fläche im Haus.

    In der Wohnung ist ein Kalt und ein Warmwasserzähler verbaut.


    Also war bislang meine Formel Fernwasser - Kalt und Warmwasser (aus der Wohnung) = Kalt und Warmwasserverbrauch (ich selbst)



    WP mit Erdkollektor von Villant macht Heizung und Warmwasser


    Wohnung 45 m2

    selbst genutztes Haus 260 m2

    Alles mit Fußbodenheitzung


    Ihr seht das hier Verbesserungspotential besteht

  • Also war bislang meine Formel Fernwasser - Kalt und Warmwasser (aus der Wohnung) = Kalt und Warmwasserverbrauch (ich selbst)

    Das ist ein Trugschluss, denn das geht nicht auf. Generell benötigst du dann für jede Wohnung einen Kalt- und einen Warmwasserzähler, damit du auch korrekt zum einen den Wasserverbrauch abrechnen kannst, zum anderen bei der Heizkosten die aufgewendete Energie für das Warmwasser.

    Hauptwasserzähler abzüglich Wohnungswasserzähler ergeben keine Differenz von null Liter, das kannst du nicht machen.

    Die Frage ist deshalb, kannst du evtl. einen Boilerzähler vor der Heizung einbauen, denn dann kann man zumindest das Warmwasser korrekt verbauchsmäßig und energiemäßig abrechnen.

    Wenn dann nur noch ein Wasserzähler fehlen sollte, dann wäre auch einen Verbrauch über die Messdifferenzmethode möglich. Es darf daher nur ein Wasserzähler fehlen.

    Bei dem Boilerzähler wäre das dein Warmwasserzähler, wovon dann der des Mieters abgezogen wird (mittels Programm), das geht.


    Und ich gehe davon aus, dass du zwei Wärmemengenzähler hast, und nicht auch nur einen??


    Da du das im Moment für eine Abrechnung 2023, wovon ich ausgehe, nicht mehr zur Verfügung hast, besteht nur noch den Wasserverbrauch mittels Wohnfläche (gesetzlich so geregelt) und bei der Energieberechnung Warmwasser nach Heizfläche abrechnen. Alles andere wäre falsch.

  • Da du das im Moment für eine Abrechnung 2023, wovon ich ausgehe, nicht mehr zur Verfügung hast, besteht nur noch den Wasserverbrauch mittels Wohnfläche (gesetzlich so geregelt) und bei der Energieberechnung Warmwasser nach Heizfläche abrechnen. Alles andere wäre falsch.

    Wie errjot richtig beschreibt, sind über 50% der Heiz-und Nebenkostenabrechnungen, bundesweit fehlerhaft. Umsonst beschäftigt sich der Mieterbund nicht mit fehlerhaften Abrechnungen.

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  • sind über 50% der Heiz-und Nebenkostenabrechnungen, bundesweit fehlerhaft. Umsonst beschäftigt sich der Mieterbund nicht mit fehlerhaften Abrechnungen.

    Das würde ich so nicht sagen wollen, was der Fragesteller auch nicht gefragt hat, denn dass es fehlerhafte Abrechnungen gibt, da sind wir uns einig. Aber eine pauschale Summe in den Raum zu stellen, das sehe ich nicht gerade als gut an.

  • Hallo in die Runde,

    Errjot, Danke für die wirklich schlüssige Erklärung...


    Da wird mein Heizungsbauer sich freuen...


    Das geht nicht so einfach... da eine Zikulationsleitung gelegt wurde, also würde der Warmwasserverbrauch nicht gezählt werden können. Hier würde der Zähler ohne Verbrauch zählen.


    Darf man pauschal warm vermieten incl Wasserverbauch etc? Wenn ja wie funktionert das dann mit der Nebenksostenabrechnung?


    Diese will der Steuerberater sehen...

  • Hallo,

    wie es schein mach ich etwas falsch


    Fehlermeldung bei der Plausibilitätsprüfung

    "In der Brennstoff-Rechnung "Heizstrom für Wärmepumpe" ist keine Brennstoffmenge angegeben.

    Um die Kosten des verbrauchten Brennstoffes zu ermitteln, ist die Angabe der Brennstoffmenge erforderlich."


    Brennstoffmenge ____________________________________ Erneuerbare Energie (auch Wärmepumpe)


    Was muss da rein?


    Danke in Voraus

  • Das geht nicht so einfach... da eine Zikulationsleitung gelegt wurde, also würde der Warmwasserverbrauch nicht gezählt werden können. Hier würde der Zähler ohne Verbrauch zählen

    Eine Zirkulationsleitung hat doch nur den Vorteil, dass das Warmwasser mittels Pumpe "durch das Haus" gedrückt wird, um es mal einfach zu sagen. Ein Boilerzähler ist ein Kaltwasserzähler, der zwischen die Zulaufleitung in den Heizkreis gebaut wird um die Gesamtsumme Wasser für das Warmwasser zu messen. Von der Zirkulationsleitung werden doch die beiden Wohnungen versorgt, wobei für die Mietwohnung ein Warmwasserzähler existiert. Das bedeutet, dass der "Kaltwasser-Boilerzähler" dein Warmwasserzähler wäre, wovon der Verbrauch des WW des Mieters mittels des Programms abgezogen wird. Dadurch hast du eine korrekte Warmwasserberechnung.


    Und wenn dein Mieter einen Kaltwasserzähler hat, dann müsstest du ebenfals einen haben, wenn es machbar ist, den noch einzubauen. Platz findet sich überall, sage ich einfach mal.

    Wenn nicht, gibt es die Möglichkeit über die Messdifferenzberechnung den fehlenden Zähler zu ermitteln, der Rest macht dann das Programm.


    Ich selbst arbeite nur mit dem Hausverwalter, daher kann ich dir keine genaue Einstellung der von dir angegebenen Einstellungen gaben, da hilft dir auf jeden Fall blumenmeer, der kennt sich da besser aus.


    Bei den Brennstoffkosten, wie vorher gefragt, musst du den Strom in kWh angeben, den bekommst du doch vom entsprechenden Versorger. Und wenn du kein Menü an WP hast, dann nimm den Wert einfach mal 4 und gib diesen als Stromverbrauch ein.


    Bei der Einteilung 30/70 musst du bei Grundkosten die Wohnfläche eintragen, könntest auch die Heizfläche nehmen, das kommt auf deine Konstellation an. Die Verbrauchskosten werden über Wärmemengenzähler berechnet.


    Versuche es noch einmal zu korrigieren und melde dich noch einmal, denn den rest müsste blumenmeer machen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Erneuerbare Energie Zähler (auch für Wärmepumpe)“ zu „Erneuerbare Energie: Zähler (auch für Wärmepumpe)“ geändert.
  • Und wenn du kein Menü an WP hast, dann nimm den Wert einfach mal 4 und gib diesen als Stromverbrauch ein.

    Häh, der Stromverbrauch kann doch nicht 4 mal höher werden. Du meinst die Energieerzeugung der Wärmepumpe.

    Hier ist der 3-4 fache Wert vom Stromverbrauch als Energiemenge einzutragen, wenn an der Wärmepumpe kein Energiezähler vorhanden ist.


    Welche Vailant-Wärmepumpe ist das ?

    Ansonsten ein Backup-Datei an ferienwohnung_binz@web.de senden. Ich schaue gerne drüber.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Häh, der Stromverbrauch kann doch nicht 4 mal höher werden.

    Der Fragesteller bekommt für den Stromverbrauch der WP, vielleicht auch nach HT und NT aufgeführt, eine Rechnung. Bei einer Wärmepumpe ist der WP-Stromverbrauch als Brennstoffkosten zu sehen. Das bedeutet, egal ob Vermieter oder Hausverwalter, müssen diese Kosten entsprechend eingegeben werden. Vermutlich hat die WP keine Menüsteuerung, die den wirklichen Verbrauchswert anzeigt, daher wird der COP Wert, der in der Literatur mit durchschnittlich 4 angegeben wird, mit dem Stromverbrauch multipliziert.

    Die Literatur gibt auch an, dass bei einem Wert von 3, wie du ihn angegeben hast, ein schlechter Wert darstellt und die Anlage nicht effizient arbeitet.

    Also gewöhne dich doch - das hatten wir ja schon mehrmals hier - daran, dass ein COP 4 sicher ist und es keine Unterdeckung zwischen Summe Wärmemengenzähler und WP gibt.

  • WP mit Erdkollektor

    Diese Wärmepumpen haben ein höheren COP und erst rech ein hohe Jahresarbeitszahl.

    Da ist die techn. Dokumentation maßgebend, die in eine Heizkostenabrechnung Einfluß nehmen.

    Also gewöhne dich doch - das hatten wir ja schon mehrmals hier

    Ja, Herr Oberlehrer.

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  • Hallo, abermals Danke für Eure Unterstützung,


    wusste ja nicht das man hier studiert haben muß um da durch zu steigen... (Spass am Rande, bitte nicht falsch verstehen)


    Auf die Frage welche WP ich habe:

    Vaillant geoTHERM VWS 141/2


    nun nochmals die Frage: was muß da rein???


    Brennstoffmenge ____________________________________ Erneuerbare Energie (auch Wärmepumpe)


    ich habe 4581 kWh Strom gebraucht für Warmwasser und Heizung (HT und NT zusammen gerechnet. Bevor die Frage kommt HT und NT haben den gleichen kWh Preis)


    4581 kWh * 4 = (laut Adam Riese) 18324 kWh, wenn ich mich nicht verrechnet habe


    und diese 18324 kWh trage ich dort ein?


  • Hallo blumenmeer1,

    würde wirklich gerne auf das Angbot von Ihnen zurückkommen und Ihnen die Datei schicken, doch


    wie bekomme ich eine Backupdatei aus der Online Nebenkostenabrechnung?


    Gruß