Altersentlastungsbetrag

  • Hallo,


    ich bin mit der Wiso Steuer App auf dem iPad unterwegs, wo ich eine Steuerberechnung für meine Mutter gemacht habe.

    Sie bezieht Witwengeld (Ehemann war Beamter), sowie Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung und ein paar Kapitaleinkünfte.


    Die App hat bei der Steuerberechnung für Jahr 2023 lt. Anzeige einen Altersentlastungsbetrag von 737 € in Abzug gebracht.


    Lt. Finanzamt NRW Altersentlastungsbetrag ist das aber gar nicht möglich, denn es liegt über dem Höchstbetrag von 665 € für 2023.

    Außerdem heißt es dort


    Bei der Ermittlung des Altersentlastungsbetrags bleiben unter anderem außer Betracht:

    • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Versorgungsbezüge wie z. B. Werkspensionen oder Beamtenpensionen
    • sonstige Einkünfte, die der Ertragsanteilsbesteuerung unterliegen

    Für 2023 gilt außerdem ein Prozentsatz von 14%. D.h. es müßte sonstiges Einkommen i.H.v ca. 5264 € vorliegen, welches es aber nicht gibt (die vorhandenen Einkunftsarten sind ja wohl ausgeschlossen, s.o.).


    Im Steuerbescheid hat das Finanzamt keinerlei Altersentlastungsbetrag aufgeführt.


    Ich nehme also an, daß es sich um einen Programmfehler in der Wiso Steuer App handelt und habe mal eine Anfrage dazu eingereicht. Ob das Problem auch mit der PC Version auftritt, weiß ich aktuell noch nicht.


    Leider kann ich nun den Bescheid des Finanzamts nicht korrekt prüfen, da sich nun völlig unterschiedliche Resultate ergeben. :(

  • Leider kann ich nun den Bescheid des Finanzamts nicht korrekt prüfen, da sich nun völlig unterschiedliche Resultate ergeben. :(

    Und wie soll ein Dritter ohne Kenntnis jeglicher Zahlen und Daten das prüfen?


    Zuerst würde ich dann mal einen Eingabefehler vermuten, sofern nicht eine Daterfassung über den Bescheinigungsabruf erfolgt ist. Das FA nimmt die ihm elektronisch durch die Einkunftsquellen übertragenen Daten/Zahlen ja auch.

  • Der Höchstbetrag hängt davon ab, in welchem Jahr die steuerpflichtige Person 65 Jahre alt geworden ist. Der ändert sich nicht.

    Charlie49
    Vielen Dank, dies war der entscheidende Hinweis, da habe ich wohl etwas fehlinterpretiert.


    Meine Mutter ist schon vor Anfang der Tabelle 65 Jahre alt geworden, also gelten für sie dann 40% und maximal 1900 €, die 737 € sind damit im Rahmen.


    Ich habe dann mal von den 737 € ausgehend mit den 40% zurückgerechnet und es gibt einen passenden Betrag dazu, nämlich die Einkünfte aus Kapitalvermögen.


    Eigentlich dachte ich, die kämen gar nicht in Frage, aber sie können wohl u.U. doch berücksichtigt werden, allerdings nur, wenn man die Günstigerprüfung dafür beantragt, was ich vergessen habe.


    Wiso Steuer App liegt also wohl doch richtig.


    Das Finanzamt ist wohl nicht von selbst auf die Idee gekommen, dies bei dem niedrigen Steuersatz meiner Mutter mal automatisch zu machen.


    Leider habe ich in der App bisher keine Möglichkeit gefunden, mir ähnlich wie in der PC Version einfach die ausgefüllten Steuerformulare anzeigen zu lassen, sonst hätte ich den fehlenden Eintrag im Formular KAP sicher bemerkt. Falls jemand weiß, wie man sich Steuerformulare ggf. in der App anzeigen lassen, bitte ich um Hinweis.

    Bevor einer fragt, meine Mutter ist Ü85 und hat weder PC noch Internetzugang nach irgendeine Ahnung davon, daher machen wir die Steuererklärung wie anno dazumal auf Papierformularen, ich habe nur ein iPad und einen dort stationierten 18 Jahre alten Notebook, der gerade noch zum Briefeschreiben taugt - die aktuellen Wiso Versionen laufen da leider schon lange nicht mehr drauf. Mein stationärer Haupt-PC steht leider an meinem Wohnort 680 km entfernt von ihr und ist daher nicht dafür nutzbar.


    Sieht wohl so aus, daß ich jetzt Einspruch erheben und/oder die Günstigerprüfung nachträglich beantragen muß. Werde wohl erstmal ein Telefonat mit dem FA durchführen.


    miwe4: Auch Dir danke für Deine Antwort.

  • Das Finanzamt ist wohl nicht von selbst auf die Idee gekommen, dies bei dem niedrigen Steuersatz meiner Mutter mal automatisch zu machen.

    Das FA darf diese Günstigerprüfung gar nicht von Amts wegen machen. Dieser Antrag ist zwingend antragsgebunden.


    Aber Du schreibst doch:

    Die App hat bei der Steuerberechnung für Jahr 2023 lt. Anzeige einen Altersentlastungsbetrag von 737 € in Abzug gebracht.

    Ich habe dann mal von den 737 € ausgehend mit den 40% zurückgerechnet und es gibt einen passenden Betrag dazu, nämlich die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    Wiso Steuer App liegt also wohl doch richtig.

    Und wenn die Steuersoftware das in ihrer Steuerberechnung berücksichtigt hat, dann hat sie auch den Antrag auf Günstigerprüfung gestellt.


    ... daher machen wir die Steuererklärung wie anno dazumal auf Papierformularen ...

    Dann hast Du wohl eher vergessen, dass entsprechende Kreuzchen in der Anlage KAP anzubringen bzw. zu übertragen und musst Dich wohl an die eigene Nase fassen. ;)


    Sieht wohl so aus, daß ich jetzt Einspruch erheben und/oder die Günstigerprüfung nachträglich beantragen muß.

    Das würde ich so sehen. Oder halt einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Aber Anlage KAP mit richtigem Kreuzchen bdearf es so oder so.


    Werde wohl erstmal ein Telefonat mit dem FA durchführen.

    Das wird in diesem Fall m.E. nicht reichen, da zwingend der Antrag über die entsprechend berichtigte Anlage KAP zu stellen ist.