Abziehbare Vorsteuerbeträge: werden nicht angezeigt

  • Moin.


    Zwei Beispiele:

    1
    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben > Weitere Betriebsausgaben
    Dort wird mir angezeigt: Summe Vorsteuer 13,53

    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Abziehbare Vorsteuerbeträge
    Dort wird mir angezeigt: 0

    2
    Verwaltung > Telefon und Internet > 1) Telefon und Internet, Internet Vodafone > Kosten
    Dort habe ich, wie im Text in der rechten Seitenleiste gewünscht, den Betrag inkl. Umsatzsteuer angegeben.

    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Abziehbare Vorsteuerbeträge

    Dort wird mir angezeigt: 0

    Ich verwende die Wiso-Version für macOS.

    Sind aktuell technische Probleme bekannt beim automatischen berechnen der abziehbaren Vorsteuerbeträge?

    Danke für euren Rat : )

    Hier noch ein Screenshot zur Aufteilung der Internetkosten für Beispiel 2 der Vollständigkeit halber:


  • Sind aktuell technische Probleme bekannt beim automatischen berechnen der abziehbaren Vorsteuerbeträge?

    Nein. Ich verstehe auch das Problem nicht wirklich. Im Übrigen haben ESt und USt ja rein gar nichts miteinander zu tun.


    Hier noch ein Screenshot zur Aufteilung der Internetkosten für Beispiel 2 der Vollständigkeit halber:

    Und was soll der jetzt aussagen? Warum sollten an der Stelle "abziehbare" Vorsteuerbeträge ausgewiesen werden? ?(


    USt bzw. VorSt sind Einnahmen/Ausgaben eigener Art.

  • Wenn die automatische Ermittlung der Vorsteuer in der EÜR gewünscht wird, muss man mit dem gesonderten Modul Einnahmen-Überschussrechnung arbeiten und nicht mit der vereinfachten EÜR im Modul Einkommensteuer.

  • Soll ich also in


    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Abziehbare Vorsteuerbeträge

    die Beträge aus den Rechnungen der von mir gekauften Produkte aus den Betriebsausgaben manuell selber ermitteln und eintragen?

    Mir leuchtet nicht ein, warum die abziehbaren Vorsteuerbeträge nicht automatisch ermittelt werden. Die notwendigen Daten - Umsatzsteuer Prozentsatz auf der Rechnung und Bruttobetrag der Rechnung - stehen dort bereits dort.

    Und wie im Screenshot zu sehen lautet ja sogar die Spaltenüberschrift "Vorsteuer".


    Warum wird der dort gelistete Betrag also nicht in

    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Abziehbare Vorsteuerbeträge

    von der Software automatisch eingetragen? Es leuchtet mir bisher nicht ein.

  • Mir leuchtet nicht ein, warum die abziehbaren Vorsteuerbeträge nicht automatisch ermittelt werden. Die notwendigen Daten - Umsatzsteuer Prozentsatz auf der Rechnung und Bruttobetrag der Rechnung - stehen dort bereits dort.

    Du bist nicht im Modul Einnahmenüberschussrechnung, sondern in der sehr stark vereinfachten EÜR des Moduls Einkommensteuer. Du kannst nur entweder wirklich selber die Nettobeträge ermitteln (die in der Regel aus den Belegen ersichtlich sein sollten) und dann gesondert die Vorsteuern in der entsprechenden Spalte summiert ausweisen oder du verwendest das dafür vorgesehene Modul und hast die automatische Ermittlung.

  • Wenn die automatische Ermittlung der Vorsteuer in der EÜR gewünscht wird, muss man mit dem gesonderten Modul Einnahmen-Überschussrechnung arbeiten und nicht mit der vereinfachten EÜR im Modul Einkommensteuer.

    Nein, noch nicht einmal. Man muss nur die steuerlichen Konsequenzen kennen und sich ein bisschen in die Programmbedienung einarbeiten. ;)

    Warum wird der dort gelistete Betrag also nicht in


    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Abziehbare Vorsteuerbeträge

    Das macht das Programm doch, wenn Du alles richtig eingetragen hast, denn:

    USt bzw. VorSt sind Einnahmen/Ausgaben eigener Art.


    Und dann muss man sich eben einmal mit dem Steuerrecht sowie insbesondere auch der Programmbedienung etwas intensiver auseinandersetzen:



    Und genau deshalb raten wir immer dazu, die Eingabemasken gründlich Zeile für Zeile durchzugehen. Das Programm hat für manchen immer wieder mal Überraschungen zu bieten. ;)

  • Herzlichen Dank, die Screenshots haben geholfen, es zu verstehen.


    Alles wurde auch bei mir automatisch von Wiso eingetragen. Genau wie in Deinem Screenshot.


    Ich war mit


    Selbständige > Gewerbebetriebe > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Abziehbare Vorsteuerbeträge

    nur an einer falschen Stelle.



    Darf ich bitte zu einer dazugehörigen Sache noch etwas fragen?

    Ich habe per Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal meine Umsatzsteuer im voraus entrichtet.

    In WisoSteuer habe ich den automatischen Bescheidabruf eingerichtet.

    Es gibt diesen Bereich:

    Gewinneinkünfte > Einkünfte aus Gewerbebetrieb > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt

    Er ist noch leer.



    Sehe ich es richtig, dass meine im voraus entrichtete Umsatzsteuer nicht automatisch in WisoSteuer eingetragen werden, sondern ich das manuell tun muss?

    Oder wird das FA anhand meiner 4 Umsatzsteuervoranmeldungen die bereits entrichteten Beträge automatisch als einkommensmindernd berücksichtigen?

  • Sehe ich es richtig, dass meine im voraus entrichtete Umsatzsteuer nicht automatisch in WisoSteuer eingetragen werden, sondern ich das manuell tun muss?

    Wie denn auch, wenn der Bescheinigungsabruf ausschließlich für die ESt und der dazu definierten Besteuerungsgrundlagen dient? Hast Du Dich wirklich einmal vor der ganzen Erfasserei einmal intensiv mit den Programmmodulen, der Programmbedienung und dem Steuerrecht auseinandergesetzt?


    Oder wird das FA anhand meiner 4 Umsatzsteuervoranmeldungen die dort aufgeführten Beträge automatisch als einkommensmindernd berücksichtigen?

    In Deiner EÜR macht das FA nun wirlich rein gar nichts von alleine. Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße EÜR zu erstellen und abzugeben. Und Falschangaben ziehen ggf. eben auch gewisse Konsequenzen nach sich, zu denen die Abgabenordnung reichlich Lesestoff bietet.


    Keine steuerliche Beratung kann durchaus auch einmal teurer werden als ein Steuerberater. Und eine eingehende steuerliche Erstberatung sollte allemal drin sein.

  • Ich habe die ganzen letzten Jahre in WisoSteuer

    Gewinneinkünfte > Einkünfte aus Gewerbebetrieb > *** - Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt


    nichts eingetragen.
    Weil ich fest davon ausging, dass das FA alle nötigen Angaben von mir mit den 4 Umsatzsteuervoranmeldungen und der Jahres-Umsatzsteuererklärung bereits hat.

  • Weil ich fest davon ausging, dass das FA alle nötigen Angaben von mir mit den 4 Umsatzsteuervoranmeldungen und der Jahres-Umsatzsteuererklärung bereits hat.

    Es berücksichtig die vorangemeldeten Beträge im Rahmen der USt-Abrechnung, mehr aber auch nicht. Und das passiert bei Deiner Selbsterklärung, die nach § 164 Absatz 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, fast immer erst einmal automatisch durch den Rechner.


    Was meinst Du wohl, warum Deine EÜR entsprechende Zeilen im Rahmen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bereithält?

    USt bzw. VorSt sind Einnahmen/Ausgaben eigener Art.

    Und das unter Berücksichtigung des § 11 EStG.

  • Dann habe ich in den letzten Jahren durch Unwissenheit offenbar viele Tausende Euro verschenkt : (

    Ich verstehe nicht, warum es digitale Systeme gibt, wo man eine Angabe mehr als ein einziges Mal eintragen muss.

  • Ich verstehe nicht, warum es digitale Systeme gibt, wo man eine Angabe mehr als ein einziges Mal eintragen muss.

    Weil ESt und USt grundverschiedene Steuerarten mit eigenen Gesetzen sind und so nichts miteinander zu tun haben.

    Keine steuerliche Beratung kann durchaus auch einmal teurer werden als ein Steuerberater. Und eine eingehende steuerliche Erstberatung sollte allemal drin sein.

  • Ich habe vor jedem Absenden einer EStE die Prüfung in WisoSteuer durchgeführt. Auch gestern beim Absenden.

    Ich bin alle 3 Gewerben umsatzsteuerpflichtig und habe das auch in WisoSteuer deklariert.

    Es ist keine Entschuldigung für eigene Fehler, aber wäre es denn nicht sinnvoll bei einer Prüfung auf Plausibilität, wenn der Ausfüllende den Hinweis bekäme:

    "Sie haben bei 'Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt' nichts eingetragen. Sind Sie sicher?"

  • Es ist keine Entschuldigung für eigene Fehler, aber wäre es denn nicht sinnvoll bei einer Prüfung auf Plausibilität, wenn der Ausfüllende den Hinweis bekäme:

    "Sie haben bei 'Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt' nichts eingetragen. Sind Sie sicher?"

    Mal ganz ehrlich, ein Unternehmer mit drei Betrieben, der sollte so etwas wirklich drauf haben. Das ist in jedem Steuerberuf Einführungslehrgang erster Teil. Dann müsste man das bei dutzenden anderen Sachverhalten auch machen und letztlich würd niemand mehr diese diversen Seiten Hinweise lesen und alles blind abnicken. Im Prinzip so wie die AGBs, die ja nun wirklich auch (fast) niemand mehr von vorne bis hinten vollständig liest.

  • Das Modul EÜR habe ich mir schonmal angeschaut vor ein paar Jahren. Es war mir zu aufwändig. GewStE benötige ich zur Zeit nicht.


    Aber davon unabhängig:

    Es ist keine Entschuldigung für eigene Fehler, aber wäre es denn nicht sinnvoll bei einer Prüfung auf Plausibilität, wenn der Ausfüllende den Hinweis bekäme:

    "Sie haben bei 'Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt' nichts eingetragen. Sind Sie sicher?"

    Findet ihr eine solche Plausibilitätsprüfung sinnvoll oder sinnlos, im Kontext der diversen anderen Dinge, die beim Prüfen vorgeschlagen werden?

  • Nein, denn du bist Unternehmer und solltest daher auch mit etwas Sinn und Verstand ausfüllen. Wenn dir das Modul Einnahmenüberschussrechnung zu umständlich ist, musst du eben auf umständliche Art und Weise in der Einkommensteuererklärung die EÜR selber zusammenstellen. Bei drei Gewerben wäre mir dies zu umständlich. Zumal die Summe, die im Feld "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt" nur die Summe deiner Vorauszahlungen stehen darf, nicht die errechnete Summe der zu zahlenden Umsatzsteuern. Mir scheint hier eher ein Verständnisproblem vorzuliegen.

  • Zum Thema "Plausibilitätsprüfung in WISO Einkommensteuererklärung":


    Daraus wird deutlich, dass der von mir begangene Fehler offenbar nicht allzu selten vorkommt.

    Mir leuchtet es daher nicht ein, warum bei der Prüfung der ESTE Wiso keine Warnung erscheint.

  • Weil hier genau das gemeint ist, was ich dir gesagt habe - die Summe der an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuern, also die Summe deiner über Voranmeldungen schon gezahlten Beträge!

    Mehr ist nicht mehr sagen - nimm dir einen steuerlichen Berater, wenn du schon an so einfachen Felder scheiterst.