Fehlerhafte Darstellung der CO2 Berechnung

  • Wenn für ein Abrechnungsjahr mindestens 2 Brennstoffkosten, in meinem Fall Gaskosten vom 1.1.-15.12.23 und 16.12.-31.12.23, vorliegen und diese Kosten entsprechend den Angaben in der jeweiligen Rechnung einbucht, dann werden die Kosten und Aufteilung der CO2 auf Seite 3 falsch berechnet. Diese Feststellung hatte ich bereits kurz nach dem Update an den Support gemeldet.


    Und so sieht es auf der Seite 3 und letzter Seite Heizkosten aus:



    Punkt 1 und 2 werden falsch berechnet. Wenn ich die Gaskosten zusammenrechne und eine Buchung mache, dann kommt die richtige Berechnung wie folgt heraus:



    Und wie an sieht, lauten die Mieter und Vermieteranteile jetzt doch ganz anders.


    Das sind die Buchungen, im speziellen die Nummer 1, Gaskosten getrennt.


    Um sicherzugehen, solltet ihr bei mehreren Rechnungen - das kann bei Heizöl schon eine Menge an Buchungen sein - eine Gesamtsumme bilden, denn der Fehler ist nun mal im Programm und muss erst geändert werden.


  • Wo kommen die 449,58 her ?

    Es sei den aus den Brennstoffkosten-Rechnung vom Lieferanten ?

    Ich nutz den Bundes-Rechner, da mache ich nichts falsch.

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  • Warum diese ganzen Eingaben ?

    Ich finde die weiteren Eingabewerte nicht auf meiner Rechnung und scheitere schon mit der Eingabe.

    Einfacher ist es die CO2-Belastung aus 2023 (564,84€) im Dreisatz aufzuteilen

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  • Wo kommen die 449,58 her ?

    Die Summe stammt doch aus der(n) Rechnung(en), dort wird doch die Summe der Kosten angezeigt. Und daraus werden u.a. dann die Kosten ermittelt, wonach die Summe Mieter udn Vermieter resultiert.



    Warum diese ganzen Eingaben ?

    Weil dies vom Gesetzgeber gefordert wird, ganz einfach. Ich hatte dir geschrieben, dass das normalerweise auch im Vermieter sein müsste, doch da wird sicherlich irgendwann ein Update kommen, damit du die notwendigen Daten auch in etwa wie beim HV eingeben kannst.


    Der Vorteil jetzt ist, dass der HV die Summe des jeweiligen Mieters berechnet, was du mit dem auch von mir verwendeten Rechner nicht angezeigt bekommst. Aber das ist laut CO2 Gesetz erforderlich, was die GDM schon seit Anfang der Abrechnung 2023 haben, Buhl brauchte da etwas länger.

    Und heute ist das bei HV kein Problem mehr, außer diesem, was ich oben aufgezeigt habe.

    Ich finde die weiteren Eingabewerte nicht auf meiner Rechnung und scheitere schon mit der Eingabe.

    Das muss drauf stehen. Leider habe ich bei meiner eigenene Gasrechnung auch einen Teil der Werte nicht gefunden. Die habe ich angeschrieben und um eine gesetzliche Abrechnung gebeten, die kam dann auch.


    Ich werde dir mal eine Muster per Email schicken, so sieht heute eine vollständige Abrechnung aus.

  • Die Summe stammt doch aus der(n) Rechnung(en), dort wird doch die Summe der Kosten angezeigt. Und daraus werden u.a. dann die Kosten ermittelt, wonach die Summe Mieter udn Vermieter resultiert.

    Geht die Abrechnung auch, wenn CO2-Steuer inklusive sind und dem Mieter gutgeschrieben wird ?

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  • Geht die Abrechnung auch, wenn CO2-Steuer inklusive sind und dem Mieter gutgeschrieben wird

    Zumindest bevor das Update für den HV kam, haben wir, du mit dem Vermieter und ich mit dem HV, das alles wie in meinem Email damals abgerechnet. Da war das kein Thema, die Kosten so zu gestalten, dass das auch unter diesen Bedingungen funktioniert hat.


    Als Vergleich eine vorgestern korrigierte Abrechnung vom Mai - also eine mit "altem" Softwarestand zu der von vorgestern nach Vorgabe des HV, die Differenz betrug € 1,94 bei insgesamt € 796,73. Also denke ich, können wir das als geringe Differenz gut vertreten.

  • Ein Buchhalter kann das nicht vertreten.

    Was soll das mit dem Buchhalter, denn du brauchst doch für eine nebenkostenabrechnung keinen Buchhalter.


    Wenn eine Software wie der HV erst relativ spät dieses als Update zur Verfügung stellt, dann kann man das nicht ändern. Zumal beim Vermieter das noch gar nicht realisiert wurde, denn dort kannst du nur mit dem, was wir vorher gemacht haben, die Heizkosten und CO2 Gedöns abrechnen.


    Ich denke auch, dass bei einer solchen Schwankung keiner drüber redet, der Buchalter würde das unter Konto 4420 buchen.....

  • Ich denke auch, dass bei einer solchen Schwankung keiner drüber redet, der Buchalter würde das unter Konto 4420 buchen.....

    "Konto 4420 , Sonstige Kosten (nicht umlagefähig)."

    Das kannst doch nicht sein.

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  • Das kannst doch nicht sein.

    Dann zum Abschluss noch eine Info, danach werde ich mich wegen dieser Sache nicht mehr hier unterhalten.


    Bei der ersten Version, vor dem Update des HV, konnte man keine Eingabe in dem HV machen, daher der Umweg über Habecks Ministerium. Um dort ein Ergbnis zu bekommen, mussten der Verbrauch in kWh, die Wohnfläche und sonst nichts eingeben werden, das Ergebnis musste man dann als CO2 Abgaben eintragen. Mehr Möglichkeit hatte man bis dahin nicht. Zu erwarten war, dass die Daten für Preis pro Tonne, den Berechnungswert bei Erdgas mit 0,201 und die gesamte Emission in kg berechnet wurde, sehen konnte man das nicht.

    Damit haben sicherlich viele gearbeitet, damit man das Verhältnis Anteil Vermieter und Mieter angezeigt bekommt, dies im Verhältnis zu 100%. Meine dir vorgeschlagene Lösung hast du ja angenommen. Und da der Vermieter das heute noch nicht kann, wirst du das sicherlich auch noch bei deinen Abrechnungen weitermachen müssen.


    Nun kommt BEIM HV ein Update, bei dem man nach Eingabe der Kosten und kWh bei Gas dann eine weitere Maske zu öffnen hat, wo dann weitere, bei "Habeck" nicht sichtbaren Werte, eingegeben werden muss.

    Ein weiterer Vorteil, der HV berechnet jetzt den jeweiligen Mieteranteil automatisch, das heißt, es wird auf jeder Abrechnung zu sehen sein, welche der Kostenanteile er berechnet bekommt.


    Und wenn zwischen der "einfachen" Lösung und jetzt der komfortablen Lösung bei den genannten Summen eine Berechnungsdifferenz vorhanden ist, die bei meinem Beispiel gerade mal 0,24349529 % beträgt, dann entscheide jetzt für dich, wo du diese hinbuchen willst, oder bemängele das bei Buhl oder bei Habecks Ministerium, aber lass mich (uns) jetzt vor weiteren Nachfragen verschont.