Umwidmung von Gegenständen und Buchen des Restwerts

  • Hallo zusammen,


    eine praktische und hoffentlich nicht zu detaillierte Frage:


    Wenn ich ein Arbeitsmittel, das ich vor einiger Zeit neu gekauft habe nun umwidmen möchte (Restwert unter 800€ zzgl. USt) und den Restwert direkt in voller Höhe absetzen möchte, wie genau würde ich dies in WiSo Steuer verbuchen?


    Fällt das einfach unter ‘weitere/sonstige Betriebsausgaben’ direkt bzw. habe ich da in gewisser Hinsicht die Freiheit selbst zu entscheiden wo/wie ich es verbuche oder gibt es einen gebräuchlicheren Weg? Hat jemand Erfahrung damit?


    Besten Dank und viele Grüße

  • PotLuck123

    Hat den Titel des Themas von „Umwidmung von Gegenständen und Buchen der Abschreibung“ zu „Umwidmung von Gegenständen und Buchen des Restwerts“ geändert.
  • Fällt das einfach unter ‘weitere/sonstige Betriebsausgaben’ direkt bzw. habe ich da in gewisser Hinsicht die Freiheit selbst zu entscheiden wo/wie ich es verbuche oder gibt es einen gebräuchlicheren Weg?

    Für Privateinlagen gelten insoweit grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere betrieblich angeschafften WG auch. Ggf. natürlich unter Beachtung des gemeinen Wertes.


    Und nochmals der Hinweis die Forumssuche vor dem Einstellen eines neues Threads zu nutzen, damit diese auch weiterhin sinnvoll nutzbar bleibt.

  • Und eine weitere Frage die sich daraus ergibt: Muss ich den Restwert dann selbst außerhalb des Programms berechnen oder gibt es die Option, dass das Program dies für mich tut? Finde hierzu leider selbst keine Option innerhalb des Programs.

  • Du hast den AfA-Weg einzuhalten, oder das Teil zum Buchwert zu verkaufen/privat zu entnehmen. zzgl. USt. Da gibt es keine "Umwidmung"

    Ich glaube, ihm geht es um Unternehmensgründung und damit verbundene Privateinlagen. ;)


    Finde hierzu leider selbst keine Option innerhalb des Programs.

    Hast Du mittlerweile einmal die Forumssuche genutzt?

  • Muss ich den Restwert dann selbst außerhalb des Programms berechnen

    wenn Du die Buchführung mit dem Sparbuch-Modul EÜR machst und diese regelmäßig fortschreibst incl. des Betriebsvermögens, macht das das Programm auf Wunsch für Dich.

    Wenn nicht, ist Tabellenkalkulation angesagt.

  • Und eine weitere Frage die sich daraus ergibt: Muss ich den Restwert dann selbst außerhalb des Programms berechnen oder gibt es die Option, dass das Program dies für mich tut? Finde hierzu leider selbst keine Option innerhalb des Programs.

    Du kannst einen steuerlich beizulegenden Wert nicht berechnen, denn er weicht möglicherweise von den "Restwerten" ab! Deine GWG haben auf dem Markt noch einen Wert, der dafür bezahlt wird und diese Werte musst du ermitteln und belegen.

  • Deine GWG haben auf dem Markt noch einen Wert, der dafür bezahlt wird und diese Werte musst du ermitteln und belegen.

    Genau.

    Ggf. natürlich unter Beachtung des gemeinen Wertes.

  • Du hast den AfA-Weg einzuhalten, oder das Teil zum Buchwert zu verkaufen/privat zu entnehmen. zzgl. USt. Da gibt es keine "Umwidmung"

    Ich glaube, ihm geht es um Unternehmensgründung und damit verbundene Privateinlagen. ;)


    Finde hierzu leider selbst keine Option innerhalb des Programs.

    Hast Du mittlerweile einmal die Forumssuche genutzt?


    Habe ich aber nur mit mäßigem Erfolg ehrlich gesagt.


    So ganz erschließt sich mir noch immer nicht wie ich vorzugehen habe. Ich habe hier etwa einen Monitor den ich Ende 2021 gekauft habe. Diesen würde ich nun gerne geltend machen. So wie ich es verstehe besteht bei Computerhardware ja die Option diese sofort und voll abzuschreiben. Was aber wenn dies nicht im Jahr der Anschaffung geschehen ist? Chance vertan?

  • Ich habe hier etwa einen Monitor den ich Ende 2021 gekauft habe.

    Und gerade solche Artikel haben i.d.R. einen sehr geringen gemeinen Wert. Im Zweifel sogar gen Null.

    ... Wert zu ermitteln, der am Markt für solche Gebrauchtgüter gezahlt wird.


    Und sofern Du ein "Arbeitsmittel" bereits früher im Rahmen einer anderen Einkunftsart berücksichtigt hast, ist das Ding ohnehin durch.