Wasserversorgung: Ein Hauptzähler + mehrere Unterzähler in der Nebenkostenabrechnung darstellen

  • Hello again!


    Ich nutze den Hausverwalter 365.

    Für die Nebenkostenabrechnung muss ich

    • 1 Hauptzähler
    • und 4 Unterzähler

    verrechnen.


    Kubikmeter für alle Einheiten berechnen:

    • Die Unterzähler sind jeweils für eine Einheit.
    • Die Kubikmeter der Unterzähler müssen von den Kubikmetern des Hauptzählers abgezogen werden.
    • Die verbliebenen Kubikmeter des Hauptzählers werden anhand der Quadratmeter Wohnfläche auf zwei weitere Einheiten verteilt werden.

    Die Kosten für Schmutzwasser und Wasserversorgung müssen nun anhand der Kubikmeter der Einheiten in die Nebenkosten aufgenommen werden:

    • Die Gesamtsumme (EUR) der Kosten ergibt sich aus den gebuchten (und aufgeteilten) Zahlungen an die Wasserbetriebe.
    • Die Gesamt-Kubikmeter ergeben sich aus den Zählerständen (Ablesungen) des Hauptzählers.
    • So können die EUR Summen für die Einheiten berechnet werden.

    Niederschlagswasser soll allein über die Quadratmeter der Wohnflächen der Einheiten umgelegt werden.



    Zur Zeit habe ich

    • alle Zähler angelegt
    • alle Kosten gebucht und aufgeteilt
    • die Mieter mit ihren Verträgen angelegt


    Wenn ich jetzt eine Nebenkostenabrechnung ziehe bekomme ich aber für Einheiten, denen ein Unterzähler zugeordnet ist, die Kubikmeter des Hauptzählers ebenfalls in der Aufstellung.

    Die sollten da aber nicht rein.


    Ich habe im Forum gelesen: Ich könnte über Umlageschlüssel Einheiten vom Hauptzähler ausnehmen. Doch da stehe ich total auf dem Schlauch.

    Ich spüre, dass das Problem mit dem HV365 lösbar ist, aber weiß grad nicht wie.


    Danke für eure Hilfe! :)

  • Kubikmeter für alle Einheiten berechnen:

    Die Unterzähler sind jeweils für eine Einheit.
    Die Kubikmeter der Unterzähler müssen von den Kubikmetern des Hauptzählers abgezogen werden.
    Die verbliebenen Kubikmeter des Hauptzählers werden anhand der Quadratmeter Wohnfläche auf zwei weitere Einheiten verteilt werden.

    Laut Betriebskostenverordnung ist es so, dass dann, wenn ein Verbrauchszähler fehlt, und bei dir fehlen einige, dass dann nach Wohnfläche der Wasserverbrauch abgerechnet werden muss. Sollte durch deine Konstellation im Mietvertrag evtl. der Umlageschlüssel Anzahl Personen für Wasser festgelegt worden sein, dann darfst du auch das nach Personen (PxT) abrechnen.


    Dein Vorschlag, die Verbrauchszähler vom Hauptzähler abzuziehen und den Rest per Wohnfläche umzulegen, ist gesetzlich nicht erlaubt und technisch auch nicht korrekt.


    Das Niederschlagswasser wird über Konto 4165 sowieso nach Wohnfläche abgerechnet, ist so vorgegeben.


    Alles andere ist - so wie du es möchtest - gesetzlich nicht erlaubt.

  • 1.

    Kannst du mich eventuell auf den entsprechenden Text in der Betriebskostenverordnung hinweisen.


    2.

    Wie passen diese beiden deiner Aussagen zusammen:

    Zitat

    Laut Betriebskostenverordnung ist es so, dass dann, wenn ein Verbrauchszähler fehlt, und bei dir fehlen einige, dass dann nach Wohnfläche der Wasserverbrauch abgerechnet werden muss.

    und

    Zitat

    Verbrauchszähler vom Hauptzähler abzuziehen und den Rest per Wohnfläche umzulegen, ist gesetzlich nicht erlaubt

    für mich ein Widerspruch.


    3.

    Ist das erste Zitat vielleicht so zu verstehen:

    "Laut Betriebskostenverordnung ist es so, dass dann, wenn ein Verbrauchszähler fehlt, und bei dir fehlen einige, dass dann komplett für alle Einheiten nach Wohnfläche der Wasserverbrauch abgerechnet werden muss."



    Danke in jedem Fall für deine Auskünfte, errjot ! :)

  • Hier gibt es z.B. ein Urteil zu Wasserkostenumlage

    Mmmmh, habe das BGH Urteil gelesen.


    Verstehe allerdings nicht ganz den Grund, warum es hier gepostet wurde.

    (Thematisch geht es um Mieteransprüche auf eine bestimmte Umlageform.)


    Schon gar nicht verstehe ich, dass es als Grund genannt werden kann, warum in der oben genannten Umlageform NICHT abgerechnet werden kann.

    (Das BGH sieht den Anspruch von Vermietern als gerechtfertigt an, die Nebenkosten in einem Objekt in einer wie oben beschrieben gemischten (qm und qbm) Form für verschiedene Einheiten umzulegen.)


    Deswegen, verstehe ich immer noch nicht, wieso ich so nicht abrechnen sollen kann und wieso die Funktionalität im HV365 nicht zur Verfügung steht.

    (Vielleicht auch ein Missverständnis?) :saint:

  • Ich habe inzwischen das Problem vorübergehend gelöst, in dem ich

    • die Wasserverbräuche der Mieter ohne Zähler per Excel errechne,
    • "virtuelle" Zähler für diese Mieter im HV365 erstelle
    • und die errechneten Verbräuche durch fiktive Zählerstände simuliere.

    Immer noch schade, dass es für diese Anforderung im HV365 keine Funktionalität gibt.

    Ansonsten bin ich mit der Software recht zufrieden.

  • Schon gar nicht verstehe ich, dass es als Grund genannt werden kann, warum in der oben genannten Umlageform NICHT abgerechnet werden kann.

    Vielleicht hilft eine technische Eigenschaft von Zählern weiter.


    Der Hauptwasserzähler fängt erst bei ca. 8 Liter Durchfluss zu zählen, er hat 2 Flügelräder und ist daher sehr "empfindlich", was die Durchflussmenge angeht.

    Ein Wohnungswasserzähler, der nur ein Flügelrad hat, fängt bei waagrechtem Einbau bei ca. 12 l und einer der senkrecht eingebaut ist, bei ca. 20 l an zu zählen.


    Diese technische Gegebenheit hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber eine prozentuale Messdifferenz zwischen Verbrauch Hauptwasser und Gesamtverbrauch Wohnungswasserzähler mit der Größe von 20% festgelegt hat. Heißt, wenn insgesamt 100 m³ durch den HWZ vorliegt, dürfen die Wohnungswasserzähler nicht einen Gesamtverbrauch von 80 m³ unterschreiten. Selbst ist mir in einer solch großen Menge das noch nicht vorgekommen.


    Das bedeutet in deinem Fall, dass du die Summe der vorhandenen Wohnungswasserzähler nicht vom Gesamtverbauch abziehen und dann die Restmenge mittels Wohnfläche oder evtl. auch Personenanzahl an die anderen berechnen darfst.


    Damit ist auch das in dem von Blumenmeer beigefügtem Urteil zu sehen, denn dort steht, dass dann, wenn ein Zähler fehlt, das generell nach WF abzurechnen ist. Allers andere wäre m.E. auch falsch.

  • Immer noch schade, dass es für diese Anforderung im HV365 keine Funktionalität gibt

    Es könnte ja sein, dass dort nach Gesetz die Vorgaben behandelt werden. Du möchtest, so sehe ich es, gerne entgegen den gesetzlichen Vorgaben, programmiert haben.

    Orientiere dich doch analog dem, was in dem besagten Urteil rechtlich angegeben wurde.