Abschreibung eines Computers bei Ratenzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite nebenbei als Kleinunternehmer (Redaktion). Mein Laptop ist aktuell 4 Jahre alt und macht nun technische Schwierigkeiten. Daher möchte ich dieses Jahr einen neuen Computer (voraussichtlich Mac Mini) kaufen. Manche Händler bieten zur Zeit auch eine 0% Finanzierung, welche ich bei der Wahl einer höheren Ausstattungsvariante nicht uninteressant finde. Wie verhält es sich aber bei der Steuer? Darf ich auch bei Finanzierung den gesamten Kaufpreis als Basis für die Abschreibung verwenden? Oder nur anteilig die Summe, welche ich in dem betreffenden Jahr auch tatsächlich bezahlt habe?

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Die Zahlungsart ist bei einer EÜR grundsätzlich irrelevant. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG und bei Anschaffung von Anlagevermögen eben ggf. die AfA-Regelungen.


    Du solltest einmal im Forum nach Anlagevermögen oder insbesondere auch PC etc. die Suchfunktion nutzen. Ebenso in Deiner Software.


    Im Übrigen ist dem Forum eine Steuerberatung, auch steuergestalterischer Art, aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet, weshalb ich den Thread schließe. Ich würde auch einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe anraten.