CO2-Kostenanteil Vermieter

  • Wir sind uns doch einig

    Nein sind wir nicht, denn ich hatte einmal erklärt, dass man bei den Buchungen des Brennstoffes (also bei mehr als einer Buchung) die zuständigen auf der Rechnung enthaltenen Zahlen für CO2 nur bei einer Brennstoffkostenbuchung zusammen addiert angibt, denn dann wird vom Programm die korrekte CO2 Kostenberechnung vorgenommen.

    Heißt, man muss doch nicht über den Habeck gehen um dann auch noch falsche Zahlen einzugeben.

    Der Hausverwalter macht das - und ich sage es noch einmal - seit gut 3 Monaten korrekt, was nicht war, dass die Kostenverteilung auf die Mieter / Vermieter runtergebrochen wurde. Aber auch das ist nach dem letzten Update Vergangenheit, denn jetzt berechnet der HV auch jedem Mieter / Vermieter seine Kosten aus.


    Und wenn der Fehler mit der Summierung der CO2 Berechnungszahlen behoben ist, kann man alle Heizölkostenbuchungen wie vorliegend eingeben.


    Bitte jetzt das mal so belassen, denn mit meiner Erklärung rechne ich zumindest alles korrekt aus.

  • Deshalb wurde auch der Beitrag aufgemacht.


    Wo kann ich für die Heizkostenabrechnung die prozentualen co2-Kostenanteile für Vermieter und Mieter eingeben?

    Das ist doch Unsinn, denn die Fragen ging doch siehe oben. Er fragte WO er das eingeben muss, nicht, was da untenraus kommt. Danach sind einige weitere Erkenntnisse dazu gekommen.

  • Vielleicht um das Ganze etwas runterzufahren! Ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass die Prozentwerte eingegeben werden müssen. Zwischenzeitlich weiß ich, dass dies nicht der Fall ist. Dass ich mit den Ergebnissen noch nicht ganz zufrieden bin, ist eine andere Sache. Leider bin ich noch nicht zum "Wuschteln" gekommen, aber ich bin zuversichtlich, dass ich eine Lösung finden werde!

  • Hallo zusammen, wo gibt es diese Maske?

    Wenn du im Konto 4500 die Brennstoffkosten und Verbrauch eingibst ist am Ender der Maske ein Feld, dies musst du anklicken und dann öffnet sich ein Eingabefeld, da musst du die Werte, die es auf der Gasrechnung aufgeführt sein muss, eingeben.

    Ich hab ein Gebäude mit WEG und da gibt es keine Möglichkeit zur Eingabe der CO²-Angaben/Aufteilung, ist auch so in der Hilfe beschrieben ...


    Ganz verstehe ich das nicht, da man ja die CO² Kosten in umlage und nicht umlagefähige Kosten aufteilen könnte, so muss jetzt jeder Eigentümer mit

    den Werten aus der externen Heizkostenabrechnung selbst rechnen.

  • jeder Eigentümer mit

    den Werten aus der externen Heizkostenabrechnung selbst rechnen

    Sollten die Wohnungen jeweils von den Eigentümern bewohnt werden, also keine Mieterabrechnung erfolgt, dann brauchst du keine CO2 Kostenaufstellung machen. So sieht es das Gesetz vor. Ergo muss, wenn eine Wohnung irgendwann vermietet werden, ab dem Jahr dies erfolgen.


    Und eingeben kann man das auch, denn du musst ja die Brennstoffkosten verbuchen (ich mache keine WEG und sage das mal unter Vorbehalt) in Konto 4500, und dort ist die Stelle, wo die Vorgaben für die CO2 Kosten eingegeben werden kann/muss.

  • Und eingeben kann man das auch, denn du musst ja die Brennstoffkosten verbuchen (ich mache keine WEG und sage das mal unter Vorbehalt) in Konto 4500, und dort ist die Stelle, wo die Vorgaben für die CO2 Kosten eingegeben werden kann/muss.

    Es gibt im Haus Wohnungen die vermietet sind, die Abrechnung mit den Mietern machen die Eigentümer aber selbst.


    Wenn das Gebäude bei den Grunddaten in "Art der Verwaltung" auf "WEG Verwaltung" steht, werden die entsprechende Maske bei der Buchung für Konto 4500 nicht angezeigt.


    Nur bei Art "Mieterverwaltung" oder "Mieter- und WEG-Verwaltung" wird die entsprechende CO²-Maske angezeigt.

  • "WEG Verwaltung"

    Das ist dann so vorgesehen, daher muss du da ja nichts eingeben.


    Aber was mich irritiert ist, dass bei einer vermieteten Wohnung, der Eigentümer extra eine Nebenkostenabrechnung erstellt, obwohl das in der Regel aus einer WEG Abrechnung zu erkennen ist, wenn du das entsprechend eingibst. Das ist irgendwie komisch, du hast alle Daten (außer der Grundsteuer, die müsstest du dann noch eingeben) und dann wird noch auf einer anderen Schiene gefahren.

    Sag doch dem Eigentümer, dass das alles einfacher wäre, wenn du das direkt so einstellst und für ihn die NK-Abrechnung machst, denn die Daten seines Mieters sieht keiner.

  • Zumal der Vermieter das Modul CO2 gar nicht hat. Also lasse es sein Hilfestellungen zu geben, die du aufgrund fehlendem Wissen gar nicht beantworten kannst.

    Endlich hat der WISO-Vermieter das Modul CO2-Steuer eingebaut !

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Ich hänge mich mal hier dran.


    Ich habe bei dem Konto 4500 das Feld aktiviert mit der CO2 Abgabe.

    Was ich jetzt nicht verstehe wo ich die CO2 Abgabe aus den Gasrechnungen eingeben kann.


    Die Maske die hier teilweise als Screenshot auftaucht



    habe ich auch noch nicht gefunden.



    Unter Kostenverteilung - > Angaben zur Heikostenabrechnung habe ich nur so eine Freitext Tabelle wo ich Steuern etc angeben kann bin ich da richtig?

  • Was ich jetzt nicht verstehe wo ich die CO2 Abgabe aus den Gasrechnungen eingeben kann.

    Wenn du das Konto 4500 zur Buchung aufmachst, dann kommt folgendes Bild zum Vorschein:





    Mit dem Pfeil rechts öffnen, dann kommt das:



    Damit gibst du die auf der Brennstoffrechnung angegebenen Daten ein.


    Wichtig ist aber auch, dass du im Grundmenü den Punkt Kostenverteilung aufrufst, denn ganz unten ist eín Feld zu öffnen, wo die (auch auf der Rechnung stehenden Daten) eingeben musst, die stehen zum Schluss auf der Abrechnung.

  • Also irgendwie bin ich zu doof das zu finden.


    Kannst du mir mal ne genaue Klickanleitung geben.


    Ich habe mal versucht das unter Einnahmen/Ausgaben -> dann Auswahl der Ausgabe mit der Gasrechnung bzw Buchung mit dem Konto 4500 zu finden. Das müsste ja eigentlich irgendwie an der Ausgabe hängen.


    Und unter Stammdaten -> Gebäude -> Umlagekonten und Festlegung der Verteilung -> Konto 4500 sieht es bei mir so aus


  • Ist die Art der Verwaltung auf WEG ?

    Dann geht keine Angabe zu CO2-Emission

    Hallo zusammen,

    bevor ich zu meinem Problem mit der CO2-Umlage komme, möchte ich in diesem Zusammenhang kurz auf die WEG Verwaltung eingehen. Ich habe jetzt des Öfteren gelesen, dass die CO2-Emission bei WEG nicht möglich ist. Ich verwalte eine WEG und kann problemlos die Daten erfassen.


    Oder interpretiere ich hier etwas falsch?

    Nun zu meinem Problem:

    Die CO2-Umlage wird auf Basis der Gesamtwohnfläche berechnet und im Ergebnis kommen etwaige durch den Vermieter zu tragende Anteile heraus.

    Nun ist es bei mir so, dass die Heizfläche größer ist als die Wohnfläche, was dazu führt, dass der Wohnfläche natürlich ein überproportionaler Verbrauch zugerechnet wird, was dazu führt, dass die Vermieter Kosten tragen müssten.

    Steht diesbezüglich ggf. jemand vor ähnlicher Herausforderung?


    Besten Dank und viele Grüße...

  • Nun ist es bei mir so, dass die Heizfläche größer ist als die Wohnfläche,

    Das musst du uns erklären, denn was führt dazu, dass die Heizfläche größer als die Wohnfläche sein soll. Wenn man 100 m² Wohnfläche einträgt und 100,1 Heizfläche, sagt das Programm, dass das nicht geht, kann es auch nicht.

    Denn bei einer Wohnfläche von 100 m² und evtl. einem Balkon von 10m² davon 50% käme als Heizfläche 95 m² raus.


    Das was du angibst, solltest du uns erklären.


    Ja du hast recht, auch bei WEG kann man die CO2 Daten eingeben, das wurde mal hier verneint, kann man aber.

  • Das was du angibst, solltest du uns erklären.

    Habe ich mir gedacht, dass es Fragen aufwirft. ;)


    An der Heizungsanlage hängt neben dem abzurechnenden Objekt noch ein weiteres. Heißt, dass alle mit der Heizungsanlage verbundenen Kosten über die Heizfläche abgerechnet werden. Auch gibt es noch andere umlagefähige Kosten (z. B. Straßenreinigung), die beide Objekte betreffen und entsprechend ebenfalls über die Heizfläche umgelegt werden. Wohnfläche betrifft nur das "Hauptobjekt" über die dann Grundsteuer, Versicherungen...usw. umgelegt werden.

  • Heißt, dass alle mit der Heizungsanlage verbundenen Kosten über die Heizfläche abgerechnet werden.

    Das kann doch so nicht abgewicklet werden, wie soll das gehen, einem Objekt den Heizkostenanteil eines anderen zu berechnen. Das ist ein elementarer Fehler, da solltest - nein - musst du das ändern.

    Auch berechnest du für das andere Objekt Betriebskostenarten mittels Heizkosten für das eigentliche Objekt. Das sehe ich als ein schwerwiegender Fehler.


    Wenn du die WEG abrechnest und eine Eigentümerveranstaltung machst und dort die Kostensituation ansprichst, was sagen denn die Eigentümer, nehmen die das so hin?


    Noch einmal, das kannst du so nicht machen. Wenn man die genaue Konstellation kennt, könnte es auch eine Möglichkeit geben. Also bitte prüfe das noch einmal.