Fehler, die vor der Abgabe behoben werden müssen (Anlage U)

  • Liebe Forumsmitglieder,


    bei der Prüfung und Optimierung meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2022, erstmalige Bearbeitung der Anlage U, erhalte ich die folgende Fehlermeldung:


    Quote: "Fehler, die vor der Abgabe behoben werden müssen
    Ohne Korrektur dieser Fehler kann die Erklärung nicht versendet werden.

    Juan Carlos Die bei den Unterhaltsleistungen laut Anlage U an den geschiedenen / dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner angegebene Identifikationsnummer der 1. unterstützten Person ist identisch mit der Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person / des Ehemannes / der Person A oder der Ehefrau / Person B. Da die Identifikationsnummern personenbezogen eindeutig vergeben werden, ist dies unzulässig. Prüfe bitte die Angaben." Unquote


    Es geht um die Steuererklärung im Trennungsjahr. Meine noch Ehefrau und ich haben uns die ganzen Jahre davor für eine Zusammenveranlagung entschieden. Auch im Trennungsjahr möchten wir diese Option nutzen. Mir ist klar, dass der von mir geleistete Unterhalt innerhalb der Zusammenveranlagung einander aufhebt (bei mir als Sonderausgabe und bei ihr als weitere Einnahme angegeben), dennoch wollte ich der Vollständigkeitshalber dies mitangeben.


    Nun kommt es zu dieser Fehlermeldung bei der Anlage U. Die ID-Nr., auch die noch gemeinsame Steuernummer habe ich an die richtigen Stellen angegeben. Das Problem, wenn ich es richtig verstehe ist, dass die ID-Nr. meiner Frau sowohl als die der "Ehefrau des Steuerpflichtigen" unter den persönlichen Angaben, als auch die der "unterstützten Person" ist, aber die ID-Nr. ist m.W. "ein Leben lang" gültig und wie selbst in der Fehlermeldung angegeben "personenbezogen eindeutig" und meine Frau ist auf beiden Seiten identisch, als "Ehefrau des Steuerpflichtigen" und als "unterstützte Person".


    Ist das ein logischer Fehler in der Software? Oder habe ich einen Fehler bei den Eingaben gemacht.


    Für schnelle Ideen wäre ich Euch dankbar sein. Die Frist zur Abgabe ist bereits eine Woche vorbei und auf einen Antrag auf Verlängerung der Frist, gestellt direkt per Elster, blieb bisher unbeantwortet.


    Juan Carlos

  • Es geht um die Steuererklärung im Trennungsjahr. Meine noch Ehefrau und ich haben uns die ganzen Jahre davor für eine Zusammenveranlagung entschieden. Auch im Trennungsjahr möchten wir diese Option nutzen. Mir ist klar, dass der von mir geleistete Unterhalt innerhalb der Zusammenveranlagung einander aufhebt (bei mir als Sonderausgabe und bei ihr als weitere Einnahme angegeben), dennoch wollte ich der Vollständigkeitshalber dies mitangeben.

    Was soll das? Es gilt als Familienstand ja nun einmal für den Veranlagungszeitraum "verheiratet". Ihr habt mit der Zusammenveranlagung dann doch wohl die günstigste Veranlagungsart?

  • hr habt mit der Zusammenveranlagung dann doch wohl die günstigste Veranlagungsart?

    Servus miwe4,


    ja, die ist die eindeutig richtige Wahl. Bei einer getrennten Veranlagung hätte ich sonst eine Steuernachzahlung zu leisten.
    Sonst eine Idee?

    Die Nacht habe ich mir überlegt, dann den Unterhalt wegzulassen, der sowieso keinen Steuervorteil einbringt. Dennoch bliebe die Frage: logischer Fehler (Bug) in der Software oder Fehler beim User, wie so häufig. Support ist auch angeschrieben. Bin gespannt, wann und was sie schreiben und werde die Antwort hier posten.

  • Die Nacht habe ich mir überlegt, dann den Unterhalt wegzulassen, der sowieso keinen Steuervorteil einbringt.

    Sag ich doch.


    Dennoch bliebe die Frage: logischer Fehler (Bug) in der Software oder Fehler beim User, wie so häufig. Support ist auch angeschrieben.

    Kein Bug.

  • Es gibt nur die Wahl Zusammenveranlagung oder Anlage U - beides zusammen ist nicht möglich, weil die Zusammenveranlagung schon die Unterstützung des Ehepartners über die hälftige Aufteilung berücksichtigt.