Betriebsausstattung oder Bürobedarf

  • Hallo, ich muss zugeben ich bin total neu auf dem Gebiet Buchhaltung etc. also nehmt es mir nicht übel, wenn die Fragen die ich hier stelle für manche von euch kikikram sind. :oops:


    Also ich nutze die EÜR (SKR03)und habe für Juli alle meine Buchungen gemacht weil ich ja bald die UstVA abgeben muss. Da ich mich erst vor ca. drei Wochen Selbstständig gemacht habe, hatte ich bisher nur Ausgaben. Die UstVA sieht auch ganz ok aus. Was mich irritiert ist die EÜR Rechnung. Ich habe dort einen Jahresfehlbetrag der sich aus
    Vorsteuer
    +Bürobedarf (netto)
    +Wareneinkauf (netto)
    =Jahresfehlbetrag


    zusammenstellt. Das ist ja soweit auch korrekt, aber was ist mit den Ausgaben die ich unter Betriebsausstattung und Büroeinrichtung gebucht habe ??? Die gehören doch auch zu meinem Fehlbetrag. Oder hätte ich einfach alles unter Bürobedarf buchen sollen ???
    Aber Regale oder ein PC sind doch eher Einrichtung und Ausstattung !?!
    Das Buchungsprotokoll ist übrigens korrekt dort wird alles korrekt aufgelistet.


    Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar !!!
    LG Bine :P


  • Hallo Bine,
    zumindest die Vorsteuer fuer Betriebsausstattung und Büroeinrichtung muesste ebenfalls in der UStVA erscheinen. Der Rest haengt davon ab ob das vorgenannte ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (<410EURnetto) oder Abschreibbares Wirtschaftsgut ist (>410EURnetto)ist.
    Abschreibungen werden in der Regel erst zum Jahresende vorgenommen.